Sternwarte UNESCO-Weltkulturerbe
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Sternwarte UNESCO-Weltkulturerbe, Drs. 21-0586 wie folgt Stellung:
Die Sternwarte wurde bei der letzten Fortschreibung der Tentativliste 2012 von Hamburg benannt, aber von der Kultusministerkonferenz (KMK) nicht berücksichtigt. Da es sich um ein Denkmal von internationaler Bedeutung handelt, wird der Senat sich weiter um die Nominierung der Sternwarte zum UNESCO Welterbe bemühen.
Zum 31. Januar 2024 steht die Fortschreibung der deutschen Tentativliste des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (kurz: Welterbekonvention) an. Nur Stätten, die auf dieser Vorschlagsliste verzeichnet sind, können in den kommenden zehn Jahren Anträge auf Eintragung in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt stellen. Zur Evaluierung durch ein international besetztes Expertengremium können die Länder max. zwei Vorschläge bis zum 31. Oktober 2021 bei der KMK einreichen.
Aktuell gilt es zu bewerten und in der Folge zu entscheiden, ob die Empfehlung zur Nennung auf der nächsten Tentativliste im internationalen Vergleich bestehen könnte und ob der Antrag als Einzel- oder serieller, als nationaler oder transnationaler Antrag eingereicht werden sollte. Für diese Einschätzungen fehlen derzeit noch Informationen wie z.B. eine Analyse der vergleichbaren Stätten der anderen Staaten auf der Welterbe- und Vorschlagsliste. Die Festlegung als „einzel“, „seriell“, „national“ oder „transnational“ ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufnahme in die Tentativliste und hat Auswirkungen auf den Aufwand und die Federführung einer potenziell zu erstellenden Nominierung.
Die zuständige Behörde untersucht derzeit mit externer Unterstützung diese Fragestellung, Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2021 vorliegen. Anschließend erfolgen ggf. die Aktualisierung des Tentativlistenantrags von 2012 und die erforderliche Senatsbefassung. Die Erarbeitung einer Nominierung zum UNESCO Welterbe könnte erst nach Aufnahme auf die deutsche Tentativliste, unter Berücksichtigung der dann erstellten Priorisierung durch die KMK, nicht vor 2024 beginnen.
Der Hauptausschuss nimmt anstelle der BV Kenntnis.
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