21-1328.01

Stellplatzschlüssel von OBW von 0,6 auf 0,35 gesenkt?

Antwort

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19.05.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Noetzel, Pelch, Capeletti und der CDU-Fraktion

 

Im finalen, vom Senat beschlossenen, Masterplan Oberbillwerder wurde 2019 ein Stellplatz­schlüssel von 0,6 vorgegeben (S. 60: The Connected City ist nicht völlig autofrei, aber so weit wie möglich frei von parkendem Verkehr. Ein wichtiger Garant dafür ist der Stellplatzschlüssel von 0,6 Pkw je Wohneinheit einschließlich Besucherstellplätze). Aufgrund dieses Masterplans wurde das Bezirksamt Bergedorf mit der Durchführung eines Bebauungsplans beauftragt. Die Bezirksversammlung Bergedorf hat dann im April 2019 das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

 

Während einer öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Bürgerschaft, am 16. Dezember 2021 (Drs. 22-6929, S. 4), zum Thema Oberbillwerder, wurde von der Leiterin der IBA mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der Stellplatzschlüssel zwischenzeitlich auf 0,35 gesenkt wurde. Das würde bedeuten, dass für drei Wohnungen nur ein Stellplatz zur Verfügung steht. j

 

Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf wurde die Reduzierung des Stellplatzschlüssels auf 0,35 bis jetzt noch nicht offiziell mitgeteilt.

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt von Auskünften der IBA Hamburg GmbH zu dem o. g. Auskunftsersuchen vom 6.4.2022 wie folgt Stellung:

 

  1. Ist es richtig, dass der Stellplatzschlüssel für Oberbillwerder auf 0,35 reduziert wurde?

 

Der Stellplatzschlüssel wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes zu Oberbillwerder (OBW) hergeleitet und begründet werden. Er ist ein wichtiges Instrument bei der Steuerung des zukünftigen 20%igen MIV-Anteils im Stadtteil OBW. Eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels zur Erreichung des Ziels eines autoarmen Stadtteils ist momentan noch in der fachlichen Diskussion und in der Abstimmung mit den von der Planung berührten Fachdienststellen. Da die Erarbeitung des Mobilitätskonzepts noch nicht abgeschlossen ist, gibt es noch keine endgültige Festlegung auf einen reduzierten Stellplatzschlüssel für den Bebauungsplanentwurf.

 

 

  1. Wie viele Stellplätze bedeutet dies in absoluten Zahlen? Wie viele Stellplätze entfallen damit im Vergleich zur ursprünglichen Planung?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

 

  1. Von wem wurde diese Reduzierung beschlossen, bzw. welche Behörde hat den Auftrag so an die IBA und das Bezirksamt erteilt?

 

Das Mobilitätskonzept wird im Auftrag der IBA Hamburg GmbH als Projektentwicklerin erarbeitet und mit den berührten Fachdienststellen und dem Bezirksamt abgestimmt.  Siehe auch Antwort zu 1.

 

 

  1. Wann wurde die IBA und das Bezirksamt über die Reduzierung des Stellplatzschlüssels informiert?

 

Siehe Antwort zu 3.

 

 

  1. Wann wird der Stadtentwicklungsausschuss öffentlich über die Reduzierung informiert?

 

Der Stadtentwicklungsausschuss des Bezirksamtes Bergedorf wird regelmäßig über die anstehenden Themen und Entscheidungen unterrichtet. Die Vorbereitung der Befassungen liegt beim Bezirksamt in Abstimmung mit der Projektentwicklung IBA Hamburg GmbH. Das Mobilitätskonzept soll vorgestellt werden, sobald ein abgestimmter Entwurf vorliegt.

 

 

  1. Wie stellt man sich die Vergabe bzw. Vermietung der Stellplätze vor?

 

Die Vergabe und Vermietung der Stellplätze erfolgt durch den zukünftigen Betreiber der Mobility Hubs. Eine Entscheidung hierzu ist noch nicht getroffen, es werden verschiedene Varianten im Rahmen der Projektentwicklung geprüft.

 

 

  1. Werden zusätzlich zum 0,35 Schlüssel Stellplätze für Besucher, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen vorgehalten? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, wie viele der geplanten Stellplätze werden für diese Nutzergruppen vorgehalten?

 

Neben Stellplätzen, die der Wohnnutzung zugeordnet sind, und den erforderlichen Besucherparkplätzen werden Stellplätze für Gewerbe und öffentliche Einrichtungen vorgehalten. Die erforderliche Anzahl wird unter Beachtung der zu Grunde liegenden Regularien ebenfalls im Rahmen des Mobilitätskonzepts ermittelt und abgestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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