Steigerung der Radfahrfähigkeit von Grundschülern unterstützen
Letzte Beratung: 04.11.2024 Fachausschuss für Sport und Bildung Ö 4.1
Antrag
der BAbg. Dietrich, Emrich, Froh, Woller und Fraktion der CDU
Der Fachausschuss für Sport und Bildung der Bezirksversammlung Bergedorf hatte auf Initiative der Fraktion der CDU in seiner Sitzung im Juli 2023 einen Referenten von der Verkehrsdirektion zu Gast. Dieser führte über die Ergebnisse der Radfahrfähigkeit von Grundschülern aus. Seine Präsentation liegt den Mitgliedern des Fachausschusses vor.
Unter anderem ein markantes Ergebnis ist, dass Grundschulkinder aus Familien mit weniger Einkommen überproportional häufig über kein eigenes Fahrrad verfügen. Das Erlernen des Fahrradfahrens gehört aus Sicht der Antragsteller aber – neben u.a. Lesen, Schreiben, Rechnen, Schwimmen lernen – zu den so genannten „Kulturtechniken“, die möglichst spätestens mit Abschluss der Klassenstufe vier regelhaft sicher beherrscht werden sollten.
Ein Vorschlag zur Verbesserung der Situation, welcher während der Sitzung fachlich erörtert worden ist, war die Anschaffung von kindgerechten Fahrrädern, Kinderschutzhelmen und einer Einschlussmöglichkeit oder Anschaffung eines Anhängers, um Kindern ohne eigenem Fahrrad das Fahrradfahren während der Schulung durch die drei Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsdirektion zu ermöglichen.
Beschluss:
Dies vorausgeschickt beantragen wir, die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:
1. Die Bezirksversammlung Bergedorf bewilligt der Polizei Bergedorf (PK 43 für die Verkehrslehrer) aus dem Förderfonds, eventuell vorbehaltlich eines Ermächtigungsübertags aus dem Vorjahr, einen Betrag in Höhe von 12.000 Euro für die Anschaffung von circa 15 kindgerechten Fahrrädern und Schutzhelmen sowie für den Kauf und die Aufstellung einer Fahrradunterbringung oder für einen Anhänger für Maßnahmen zur Steigerung der Radfahrfähigkeit von Bergedorfer Grundschülern.
2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Verkehrsdirektion des PK 43, das Projekt-Handling zu übernehmen und der Bezirksversammlung Bergedorf bzw. dem Fachausschuss für Sport und Bildung den Vollzug der Maßnahme mitzuteilen.
3. Darüber hinaus wird die Bezirksverwaltung gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen und mit welchem Mittelbedarf mittelfristig ein Verkehrsübungsplatz im Bezirk Bergedorf realisiert werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksversammlung entsprechend geeignete Flächen vorzuschlagen. Idealerweise in den Regionen, wo viele Kinder eine Grundschule besuchen.
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