Steht der Jugend- und Familienhilfe ein finanzielles Defizit bevor?
Große Anfrage des BAbg. Schumacher und der CDU-Fraktion
Die Jugend- und Familienhilfe hat in den vergangenen Jahren kaum eine finanzielle Steigerung erfahren. Selbst die Anpassungen an die Tarifsteigerungen der Mitarbeiter wurden den Trägern erst nach Ende der Tarifverhandlungen zugestanden. Erschwerend kommt hinzu, dass diese auch noch separat beantragt werden müssen.
Für das Jahr 2018 beginnen in wenigen Wochen die Gespräche des Jugendamts mit den Trägern, die gefördert werden. Verhandelt wird dabei immer nach dem Ist-Status des laufenden Jahres. Eine Veränderung bzw. Verbesserung des gesamten Fördervolumens bzw. einzelner Einrichtungen ist trotz der erheblichen steuerlichen Mehreinnahmen des Hamburger Haushalts nicht in Aussicht. Fachbehörde, Regierungsfraktionen und Senat sehen offensichtlich keine Notwendigkeit, bereits in der OKJA Schwerpunkte zu setzen.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 12.09.2017 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirk für die Jugend- und Familienhilfe in den Jahren 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung? Bitte für die jeweiligen Haushaltstitel separat darstellen.
Bezeichnung der Rahmenzuweisung |
PSP-Element Fachbehörde |
Gesamtsumme |
Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit |
1-254.09.01.605.001 |
2.033.000 € |
Investitionen für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit |
2-25409099-05001.60/61 |
650.000 € (2017) 550.000 € (2018) |
Investitionen für die Erziehung in der Familie |
1-254.09.02.x05 |
50.000 € |
Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe |
1-254.09.03.605.001 |
313.000 € |
Betriebsausgaben für die Förderung der Erziehung in der Familie |
1-254.09.02.605.001 |
525.000 € |
2. Wie wurden die Mittel im Jahr 2017 tatsächlich auf die einzelnen Haushaltstitel verteilt? Bitte für die jeweiligen Haushaltstitel separat darstellen.
Mit der Ds. 20-0956.1 hat die Bezirksversammlung Bergedorf in ihrer Sitzung am
20.10.2016 die Verteilung der dem Bezirksamt Bergedorf zur Verfügung stehenden
Mittel in den Rahmenzuweisungen beschlossen.
Siehe hierzu die als Anlage beigefügten Feinspezifizierungen der Rahmenzuweisungen.
3. Wird es im Jahr 2018 ein Defizit geben, wenn die Träger im nächsten Jahr dieselben Zuwendungen bekommen wie 2017 und lediglich die Tarifsteigerung berücksichtigt wird?
Wenn ja, wie hoch wird dieses voraussichtlich ausfallen? Bitte für die jeweiligen Haushaltstitel separat darstellen.
Nein.
4. Wie hoch sind die Rückflüsse, die 2018 zu erwarten sind?
Aussagen zu den im Jahr 2018 zu erwartenden Rückflüssen sind nicht möglich.
5. Wird der Hamburger Senat nach Kenntnis der Bezirksamtsleitung auch 2018 wieder Mittel zum Ausbau von Integrationsfördermaßnahmen bereitstellen? Wenn ja, wie hoch sind diese?
Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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Anlage 1 - 5