21-0591.01

StadtRäder mit Kindersitzen ausstatten - Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Stellungnahme

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18.01.2021
Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) begrüßt ausdrücklich jede Initiative, durch die das StadtRAD-System noch attraktiver gemacht werden kann. Mit der Ausstattung eines Teils der StadtRAD-Flotte mit Kindersitzen hat sich die damalige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, [BWVI] als zuständige Behörde im Vorfeld der StadtRAD-Neuausschreibung im Jahr 2018 eingehend befasst und im Rahmen der vorgeschalteten Markterkundung potenzielle Anbieter sowie auch nach der Vergabe die StadtRAD-Betreiberfirma DB Connect GmbH dazu befragt.

 

Im Ergebnis hat sich die BWVI gegen die Ausstattung eines Teils der StadtRAD-Flotte mit Kindersitzen entschieden. Da die Fahrräder rund um die Uhr, bei Wind und Wetter draußen stehen, ist das Haftungsrisiko für den Betreiber zu groß. Man denke v. a. an Manipulation, Missbrauch, Vandalismus und Diebstahl. Bei Kindersitzen sind wesentlich mehr sicherheitsrelevante Einzelteile vorhanden als bei den aktuellen Rädern. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Bürger*innen bei Bedarf an einem Fahrrad mit Kindersitz lieber auf das eigene und individuell angepasste Equipment zurückgreifen, zumal die Verfügbarkeit eines StadtRADs mit Kindersitz zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Station nicht garantiert werden kann und die Nachfrage nicht flächendeckend wäre. Anstelle einer Ausstattung der StadtRAD-Flotte mit Kindersitzen, Pedelecs etc. wurde die Entscheidung getroffen, die hierfür anfallenden, nicht unerheblichen Kosten in eine flächenmäßige Ausdehnung des StadtRAD-Systems auf das gesamte Stadtgebiet zu stecken.

 

Gleichzeitig wurde entscheiden ein Lastenrad anzubieten, das elektrisch unterstützt fährt und mit dem auch Kinder transportiert werden können.

 

Der BVM ist kein öffentliches Fahrradverleihsystem bekannt, bei dem erfolgreich Kindersitze angeboten werden, so dass keine verwertbaren Erfahrungen oder Expertise aus anderen Städten vorliegen.

Auf Grund der Ausführungen wird von der Entsendung eines Referenten abgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine