Sperrung des öffentlichen Fußwegs im Schlosspark während der Veranstaltung Landträume Schloss Bergedorf 2026
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke
Am 22. und 23. August 2026 fand im Schlosspark Bergedorf vor der Kulisse des Schlosses die Veranstaltung „Landträume Schloss Bergedorf 2026“ statt. Zahlreiche Aussteller*innen boten dort traditionelles Kunsthandwerk sowie moderne Dekorationsobjekte aus Holz, Porzellan, Ton, Papier, Leder und Textil an.
Nach unseren Informationen war in der Zeit von 10 bis 16 Uhr an beiden Tagen der durch den Park führende öffentliche Fußweg gesperrt bzw. nur gegen Zahlung eines Eintritts von 5 Euro passierbar. Dieser Weg ist jedoch nicht nur ein Zugang zum Veranstaltungsgelände, sondern eine wichtige innerörtliche Wegeverbindung, unter anderem zum Bergedorfer Schwimmbad und zur Innenstadt. Für Anwohner*innen sowie Passant*innen, die den Weg lediglich durchqueren wollten, ohne die Veranstaltung zu besuchen, entstand dadurch ein Umweg bzw. eine finanzielle Hürde für die Nutzung eines öffentlichen Weges.
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Sperrung bzw. Kostenpflicht des öffentlichen Fußwegs für die Veranstaltung „Landträume Schloss Bergedorf 2026“ genehmigt?
2. Wer war Veranstalter bzw. Antragsteller der Sondernutzung und wer hat die Sondernutzungserlaubnis erteilt?
3. Warum wurde der Geltungsbereich der Sperrung so festgelegt, dass der durchgehende öffentliche Fußweg einbezogen wurde, anstatt die Absperrung auf die Standflächen und die Wiese zu beschränken und den Weg als öffentlich zugänglichen Durchgang freizuhalten?
4. Wurde im Genehmigungsverfahren geprüft, ob eine Wegeführung möglich gewesen wäre, die den Fußweg für die reine Durchquerung (ohne Marktbesuch) kostenfrei zugänglich hält? Falls nein: Warum nicht?
5. Wurde bei der Erteilung der Erlaubnis berücksichtigt, dass es sich um eine wichtige Verbindung zum Schwimmbad und zur Innenstadt handelt? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
6. Gab es eine ausgewiesene, kostenfreie Alternativroute für Personen, die den Park nur durchqueren, aber nicht die Veranstaltung besuchen wollten? Falls ja: Wie war diese ausgeschildert?
7. Wie oft kommt es im Bezirk Bergedorf, insbesondere im Schlosspark, zu vergleichbaren Sperrungen bzw. Kostenpflichten öffentlicher Wege im Rahmen privater oder kommerzieller Veranstaltungen? Bitte um Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen der letzten drei Jahre (2023–2026) mit Datum, Uhrzeit, Dauer und betroffenem Wegeabschnitt.
8. Unter welchen Bedingungen bzw. nach welchen Kriterien erteilt das Bezirksamt eine Sondernutzungserlaubnis, die die Sperrung oder Kostenpflicht eines öffentlichen Weges umfasst? Gibt es hierzu verbindliche Vorgaben oder Richtlinien und wenn ja, welche?
9. Wie wird bei derartigen Genehmigungen die Barrierefreiheit bzw. die Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt, die auf die Nutzung des Weges angewiesen sind?
10. Fließen die von privaten Veranstaltern erhobenen Eintrittsgelder für die Nutzung öffentlicher Flächen bzw. Wege in irgendeiner Form an den Bezirk zurück (z.B. Sondernutzungsgebühren)und wenn ja, in welcher Höhe?
11. Beabsichtigt das Bezirksamt, die Genehmigungspraxis für künftige Veranstaltungen im Schlosspark so anzupassen, dass öffentliche Fußwege grundsätzlich frei zugänglich bleiben?
Beschluss:
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