20-1471.01

Soziale Netzwerke - Neue Wege der Kommunikation

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14.03.2019
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Bergedorf hat die Forderung geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, soziale Netzwerke in den aktuellen Tagesbetrieb einzubinden.

 

Im Ergebnis lassen sich folgende Punkte festhalten:

 

Die sozialen Medien Twitter & Instagram bedürfen einer permanenten aktiven Betreuung und Aktualisierung. Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Netzwerke erwarten eine hohe Aktualität, so dass mehrfach täglich eine redaktionelle Bearbeitung erforderlich ist. Nach § 7 LHO müssen Aufwand und Nutzen von Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Der mit der Pflege verbundene Aufwand steht in einem kaum vertretbaren Verhältnis zum Nutzen für das Bezirksamt Bergedorf, da die Community in Bergedorf für diese beiden Netzwerke nicht besonders groß ist. Bei medialen Ereignissen wie zum Beispiel dem Starkregen vom 10. Mai 2018 wurden diese Netzwerke konkret beobachtet und auf dort geäußerte Problemlagen umgehend reagiert. Diese Praxis wird das Bezirksamt Bergedorf bei besonderen Ereignissen wieder aufnehmen.

 

Die Einbindung von Facebook in das Tagesgeschäft des Bezirksamtes mit einem eigenen Account wurde intern erwogen. Die Reichweite in den verschiedenen Bergedorfer Foren ist unbestritten groß. Allerdings ist Facebook ein rechtlich fragwürdiger Partner, so dass einige Kommunen sich bereits aus der Nutzung zurückziehen. Für das Bezirksamt Bergedorf stehen datenschutzrechtliche Erwägungen im Vordergrund, so dass von der Eröffnung eines Accounts abgesehen wird. Das Bezirksamt Bergedorf wird über die Pressestelle weiterhin die Foren beobachten und aktiv bei besonderen Ereignissen und Veranstaltungen Einladungen und Ankündigungen posten. Darüber hinaus wird das Bezirksamt Bergedorf keine weitergehenden Aktivitäten bei Facebook anstreben.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

Keine.