21-1477.01

Solar-Gründächer-Förderung in Bergedorf

Antwort

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24.11.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Wegner, Capeletti, Zaum und Fraktion der CDU

 

Die Hamburger Gründachstrategie wirbt in einem Flyer vom November 2019 für Solar-Gründächer (https://www.hamburg.de/gruendach/11622392/das-solar-gruendach/). Bis zum 31.12.2024 bietet die Hamburger Gründachförderung damit Bauherren Anreize, sich für ein Gründach zu entscheiden. Demnach finanziert die Stadt Hamburg bei freiwilligen Dachbegrünungsmaßnahmen 30 bis 60 Prozent der Herstellungskosten. Hamburg stellt hierzu bis 2024 drei Millionen Euro für den Bau von Gründächern zur Verfügung und fördert gleichzeitig ausdrücklich die Kombination Solar und Gründach.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet das Auskunftsersuchen vom 19.09.2022, Fragen 1-5 und 7 wie folgt, Frage 6 beantwortet das Bezirksamt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Anträge für dieses Programm wurden für Dächer im Bezirk Bergedorf bisher gestellt?
  2. Wie viele dieser Anträge wurden bislang positiv beschieden?
  3. Wie viele dieser positiv beschiedenen Anträge betrafen

a)      reine Gründächer?

b)      Solar-Gründächer?

 

Zu 1. bis 3.:

Mit Stand vom 19.09.2022 wurden im Bezirk Bergedorf 28 Anträge an das Programm Gründachförderung gestellt. Davon wurden 20 Anträge bewilligt. Diese untergliedern sich wiederum in 19 Gründach-Anträge und einen Solar-Gründach-Antrag.

 

 

  1. Wie viele dieser positiv beschiedenen Anträge betrafen

a)      private Bauherren?

b)      gewerbliche Bauträger?

 

Zu 4.:

Mit Stand vom 19.09.2022 wurden im Bezirk Bergedorf für Gründächer in der Bauherrengruppe „Privat“ 14 Anträge, in der Bauherrengruppe „Gewerblich“ keine Anträge und in der Bauherrengruppe „Sonstige“ fünf Anträge an das Programm Gründachförderung bewilligt. Für Solar-Gründächer wurde mit Stand vom 19.09.2022 im Bezirk Bergedorf aus der Bauherrengruppe „Privat“ ein Antrag an das Programm Gründachförderung bewilligt.

 

 

  1. Wie hoch war die durchschnittliche Förderungssumme pro Bescheid

a)      absolut?

b)      Prozentual zu den Herstellungskosten?

 

Zu 5.:

Mit Stand vom 19.09.2022 beträgt im Bezirk Bergedorf die durchschnittlich absolute Fördersumme für einen bewilligten Antrag 3.618 €. Mit Stand vom 19.09.2022 beträgt im Bezirk Bergedorf der Anteil der Fördersumme prozentual zu den Herstellungskosten 31%.

 

 

  1. Werden Bauherren vom Bauamt oder anderen Stellen proaktiv auf dieses Förderprogramm hingewiesen? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 6.:

Die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes hat bislang nicht proaktive auf das genannte Förderprogramm hingewiesen, da sowohl der Flyer "Das Solar-Gründach" als auch die gesamte Initiative von der BUKEA ausgeht. Diese übernimmt auch als fachlich auf diese Themen spezialisierte Stelle laut Flyer die Beratungsfunktion bei Fragen.

Künftig ist vorgesehen die Flyer im Fachamt Wirtschaft, Bauen, Umwelt auszulegen.

 

 

  1. Um ein Nebeneinander von Gründach und Modulen zu ermöglichen, sind gewisse Abstände zwischen den Modulen erforderlich. Eine optimale Ausnutzung der Dachfläche für die Strom- oder Solarthermie-Gewinnung ist dadurch nicht möglich. Inwieweit wurde oder wird die Hamburger Gründachstrategie an die zwischenzeitlich eingetretene prekäre Energieversorgung angepasst, um Anreize zu schaffen, Dachflächen in Hamburg optimal für die regenerative Energiegewinnung zu nutzen?

 

Zu 7.:

Auf den Hamburger Dächern wird die Kombination Solar-Gründach angestrebt. Bei einer Belegung einer Dachfläche mit Solarmodulen in Kombination mit einem Gründach ist die Solarkollektoren-Fläche nur etwa 10 % geringer als ohne Gründach, da z.B. die Wartungsgänge statt 40 cm etwa 60 bis 70 cm breit sind.

 

Energie und entschlossener Klimaschutz sind die wichtigste Vorsorge. Doch auch die Risiken und Gefahren durch den Klimawandel nehmen dramatisch zu und Hamburg ist betroffen. In diesem Jahr erlebte die vergleichsweise kühle Hafenstadt einen zu warmen Sommer mit einem neuen Allzeitrekord von 40,1 °C, den sonnigsten Sommer seit Messbeginn und einen der vier wärmsten Sommer seit 1881. Aber auch lokale Starkregenereignisse treten häufiger auf, wie z.B. 2018 in Bergedorf - mit dramatischen Folgen. Daher ist auch für die bereits nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels eine umfassende und schnelle Vorsorge nötig. Ein Baustein der Klimaanpassung ist mehr Grün auf den Dächern. Auch hier muss es schnell gehen, denn viele Maßnahmen brauchen Zeit bis sie wirken.

 

Im Hamburgischen Klimaschutzgesetz werden deshalb dem Ziel der Klimafolgenanpassung (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 und § 5) und der Dachbegrünung (§ 16 Abs. 1) Rechnung getragen. Solargründachkombinationen leisten einen nachhaltigen und wirksamen Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt, die biologische Vielfalt und das Klima der Stadt.

 

Die Kombination Solaranlagen und Gründächer ist Bestandteil des Planens und Bauens und Gründächer sind in verschiedenen Drucksachen vereinbart, z.B.:

 

  • Hamburger Klimaplan (Drs.21/2521) Pkt. 2.1 Dachbegrünung als Leitprojekt im Handlungsfeld Stadtentwicklung
  • Hamburger Klimaplan (Drs.21/2521) Pkt. 2.8. Ziele und Maßnahmen des Überflutungsschutzes in der Wasserwirtschaft
  • In der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans Drs. 21/19200 Pkt. 2.5 sowie im handlungsübergreifenden Vorgehen Pkt. 3. Gründächer sind Bestandteil des Maßnahmenprogramms zum Transformationspfad Klimaanpassung

 

Um Anreize zu schaffen, das Miteinander von Solaranlagen auf Dächern mit der Begrünung von Dachflächen zu erleichtern und über das Förderprogramm zu informieren, sind im Zuge der Hamburger Gründachstrategie beispielsweise Veröffentlichungen, wie „Dachbegrünung. Leitfaden zur Planung“ und „Das Solar-Gründach“ kostenlos bereitgestellt worden, Fachveranstaltungen und Exkursionen zu bestehenden Solargründachkombinationen durchgeführt, die Hamburger Energielotsen entsprechend geschult und verschiedene Fortbildungsveranstaltungen, z.B. bei der ZEBAU oder dem SolarZentrum Hamburg initiiert und durchgeführt worden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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