Sichtfeld zum Feuerwehrhaus FF-Curslack verbessern
Letzte Beratung: 12.04.2022 Regionalausschuss Ö 5.2
Drs. 21-1223.01
Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert zu prüfen:
Zum Beschluss der Bezirksversammlung – Drucksache 21-1223.01 Ziffer 2 - nimmt die Behörde für Inneres, Polizeikommissariat 43, wie folgt Stellung:
Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Feuerwehr, der Tiefbauabteilung des Bezirks und der StVB des PK 43 konnte dem Punkt 2 der Drucksache entsprochen werden.
Das bestehende Haltverbot nach § 12 Abs. 3 StVO im dortigen Einmündungsbereich wird durch eine Grenzmarkierung verdeutlicht und bis zum Ende der Rodungsfläche verlängert.
Siehe dazu auch die Anordnung der StVB vom 09.03.2022 unter Az.: 043/8V/0157821/2022.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Sträucher sind zurückgeschnitten.
zu 3.:
Die weitere Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn der LIG dem Bezirksamt das Flurstück übertragen hat.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anordnung
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.