Sichtfeld zum Feuerwehrhaus FF-Curslack verbessern
Drs. 21-1223.01
Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert zu prüfen:
Zum Beschluss der Bezirksversammlung – Drucksache 21-1223.01 Ziffer 2 - nimmt die Behörde für Inneres, Polizeikommissariat 43, wie folgt Stellung:
Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Feuerwehr, der Tiefbauabteilung des Bezirks und der StVB des PK 43 konnte dem Punkt 2 der Drucksache entsprochen werden.
Das bestehende Haltverbot nach § 12 Abs. 3 StVO im dortigen Einmündungsbereich wird durch eine Grenzmarkierung verdeutlicht und bis zum Ende der Rodungsfläche verlängert.
Siehe dazu auch die Anordnung der StVB vom 09.03.2022 unter Az.: 043/8V/0157821/2022.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Sträucher sind zurückgeschnitten.
zu 3.:
Die weitere Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn der LIG dem Bezirksamt das Flurstück übertragen hat.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anordnung