21-1223.02

Sichtfeld zum Feuerwehrhaus FF-Curslack verbessern

Mitteilung

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12.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

 

Drs. 21-1223.01

Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert zu prüfen:

  1. ob die Büsche/Koniferen auf dem ca. 3 m breiten Grünstreifen zwischen Geh- und
    Radweg/Fahrbahn Odemanns Heck in Richtung Süden einige Meter entfernt werden
    können und der Streifen dann mit Rasen angelegt werden kann.
     
  2. ob vor der Feuerwehrein- und zufahrt sowie vor dem neuen Grünstreifen eine Halteverbotszone in Richtung Süden/Neuengammer Hausdeich eingerichtet werden kann.
     
  3. ob auf der neuen Grünfläche eine Sitzmöglichkeit aufgestellt werden kann, ohne das
    Sichtfeld zu beeinträchtigen.

 

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung – Drucksache 21-1223.01 Ziffer 2 - nimmt die Behörde für Inneres, Polizeikommissariat 43, wie folgt Stellung:

 

Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Feuerwehr, der Tiefbauabteilung des Bezirks und der StVB des PK 43 konnte dem Punkt 2 der Drucksache entsprochen werden.

Das bestehende Haltverbot nach § 12 Abs. 3 StVO im dortigen Einmündungsbereich wird durch eine Grenzmarkierung verdeutlicht und bis zum Ende der Rodungsfläche verlängert.

 

Siehe dazu auch die Anordnung der StVB vom 09.03.2022 unter Az.: 043/8V/0157821/2022.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Sträucher sind zurückgeschnitten.

zu 3.:

Die weitere Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn der LIG dem Bezirksamt das Flurstück übertragen hat.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Anordnung