21-0531.01

Sicherheitskonzept an der Stadtteilschule Richard-Linde-Weg

Antwort

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29.10.2020
Sachverhalt

 

Wer die Stadtteilschule Richard-Linde-Weg im Hamburger Stadtteil Lohbrügge verlässt und mit dem Bus fahren möchte, muss zunächst auf der anderen Seite die Bushaltestelle Richard-Linde-Weg erreichen.

 

Dies hat sich nach den kürzlich abgeschlossenen Baumaßnahmen nicht verändert.
Zu beobachten ist, dass die Schüler eine nur wenige Meter lange Schutz-Barriere am Ladenbeker Furtweg einfach umlaufen und gleich hier die Straße überqueren, um zur Bushaltestelle zu gelangen.
Nur die Wenigsten gehen die etwa 100 Meter zur nächsten Ampel in nördlicher Richtung an der Einmündung des Richard-Linde-Weges und dann wieder zurück zur Haltestelle.
Dies kann trotz 30er Zone zu gefährlichen Situationen führen - vor allem, wenn der Bus gleich abfährt und die Schüler diesen noch schnell erreichen wollen.
 

Das Polizeikommissariat 43 (PK43) nimmt als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (StVB) zu den Fragen wie folgt Stellung:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1) Gibt es Erkenntnisse der Polizei oder des HVV über eine Häufung gefährlicher Situationen dort oder gar Unfälle mit Schülern? Falls ja, wie viele Vorfälle, möglichst nach Jahren aufgeschlüsselt ab 1.01.2014.
 

Hier wird auf die Antwort des Polizeikommissariats 43 auf die Drs.- 21.0145 vom 02.10.2019 verwiesen. Seit der Antwort zu dieser Drucksache sind bei der Polizei keine weiteren Vorfälle bekannt geworden.

 

 

2) Sind bereits in der Vergangenheit außer dem sehr kurzen Schutzgitter genau am Zugang zur Schule weitergehende Sicherheitskonzepte erwogen worden (z.B. Verlängerung der Querungs-Schutzgitter, Fahrbahn-Markierungen, Zebrastreifen, Blinkzeichen)?
a) Falls ja, welche?
b) Falls nein, was stand einer Implementierung im Wege?
 

Hier wird auf die Antwort des Polizeikommissariats 43 auf die Drs.- 21.0145 vom 02.10.2019 verwiesen.

 

 

3) Sind bereits Verkehrsbeobachtungen zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt worden?
a) Falls ja, wie sind die Erkenntnisse?
b) Falls nein, warum nicht oder wann sind welche geplant?

 

Verkehrsbeobachtungen wurden und werden in regelmäßigen Abständen durch die zuständigen Stadtteilpolizisten und den Polizeiverkehrslehrern durchgeführt. Diese ergaben keine Erkenntnisse, die weitere Maßnahmen erforderlich machen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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