Serpentinen am Michel-Nathan-Weg prüfen
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.1
Das Bezirksamt wird gebeten,
1. zu prüfen, inwiefern der Michel-Nathan-Weg am Geesthang grundsätzlich barriereärmer gestaltet werden kann.
2. konkret zu prüfen, ob ein Lösungsansatz einer Serpentine an der gesagten Stelle realisierbar sein könnte.
3. bei einer positiven Einschätzung erste Maßnahmen konzeptionell als Diskussionsgrundlage zu entwickeln.
Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss der BV vom 26.11.14 (Drs. 22-0162) wie folgt Stellung:
Die betroffene Anlage am Michel-Nathan-Weg ist gemäß Denkmalliste Hamburg als Gartendenkmal (Objekt-ID 39233) eingetragen. Diese Einstufung erfordert eine besonders behutsame Vorgehensweise, da Eingriffe in die bauliche Substanz und das Landschaftsbild strengen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen. Die historische Struktur, die ortsbildprägende Funktion sowie die kulturelle Bedeutung des Ensembles ist zu erhalten.
Der Michael-Nathan-Weg befindet sich am Geesthang zwischen Justus-Brinkmann-Straße und Gojebergsweg und besteht aus einer Treppenanlage mit insgesamt 40 Stufen (4 Abschnitte à 10 Stufen mit je 16 cm Steigung). Die Treppenanlage ist durch eine Maueranlage eingefasst, die als Ensemble eine prägende Wirkung auf die Umgebung hat.
Bei der Begehung und Prüfung wurde festgestellt, dass eine barrierefreie Erschließung des Michel-Nathan-Wegs über Rampen aufgrund der zulässigen Steigung (6%) und der daraus erforderlichen Länge von ca. 130 Meter sowie der baulichen Gegebenheiten nicht realisierbar ist. Eine Serpentine würde einerseits einen erheblichen Eingriff in die Landschaft und den Baumbestand erfordern. Andererseits stehen die denkmalpflegerischen Anforderungen, wie Erhalt der Treppenanlage dem entgegen.
---
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.