21-1645

Schwimmen lernen in Badeseen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.02.2023
Ö 4
23.02.2023
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Dietrich, Woller und Fraktion der CDU

 

In einem Artikel in der „Lauenburgische(n) Landeszeitung“ („Schwimmunterricht wird in Seen und Flüsse zurückkehren“) vom 19.01.2023 wurde der Vorsitzende des Kreissportverbandes im Herzogtum Lauenburg, Carsten Engelbrecht, unter anderem zitiert, dass „in Seedorf … das Schwimmen für das Sportabzeichen wieder im See“ … stattfinde. „Dazu werden viele übergehen: Schwimmausbildung wieder in Seen und Flüssen zu machen.“

 

In dem interessanten Artikel wird dargestellt, welche Hemmnisse bei den Kommunen bestünden, weitere (erforderliche) Schwimmbäder zu bauen und zu unterhalten.

 

Die Idee, „zurück zu den Wurzeln“ zu gelangen, um die Schwimmausbildung wieder wie seinerzeit in Seen und Flüssen stattfinden zu lassen, um so die fehlenden Wasserzeiten in einer wachsenden Stadt zu kompensieren, mag zunächst anachronistisch erscheinen. Dennoch sprechen die negativen Zahlen -nur circa 40 von Hundert der Kinder im Bezirk Bergedorf können nach der Klassenstufe vier schwimmen- und der negative Trend im Bereich der Schwimmausbildung generell dafür, möglichst alle Alternativen auszuloten und gegebenenfalls auch auszunützen.

 

 

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt, beantragen wir, die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die Bezirksverwaltung, gemeinsam mit den Anbietern von Schwimmausbildungskursen, prüfen zu lassen, welchen Badeseen im Bezirk Bergedorf für Maßnahmen der Wassergewöhnung und der Schwimmausbildung zur Verfügung stünden und wie geeignet diese sind.
  2. Darüber hinaus wird die Bezirksverwaltung um eine Darstellung und eine fachliche Einschätzung dahingehend gebeten, wie der Prüfungsteil der Schwimmausbildung DPO (Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen-Retten-Tauchen), hinsichtlich des Sprungs vom Beckenrand, mit anschließendem 25 Meter Distanz-Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage, sowie das Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser, umgesetzt werden kann, damit die Schwimm-Prüflinge zunächst das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“, und in Folge dessen auch zu einem späteren Zeitpunkt das Abzeichen „Bronze“, erwerben können.
  3. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, der Bezirksversammlung Bergedorf schriftlich über den Erfolg ihrer Bemühungen und über das finale Ergebnis zu unterrichten.

 

 

Anhänge

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