Schutz und Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün und öffentlichen Grünflächen im Bezirk
Große Anfrage
der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo, Detmer und Fraktion der GRÜNEN
Auf das Auskunftsersuchen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün und öffentlichen Grünflächen im Bezirk (Drucks.-Nr. 22-0680.01) haben die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 51 sowie das Polizeikommissariat (PK) 43 mit dem ausdrücklichen Hinweis geantwortet, dass die Beantwortung der Fragen 2 bis 7 sowie 13 bis 25 nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden fällt.
Die genannten Fragen betreffen wesentliche Aspekte der Aufgabenwahrnehmung durch das Bezirksamt Bergedorf: den Zustand der betroffenen Flächen, durchgeführte und unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen, kurzfristig realisierbare Schutzmaßnahmen, verfügbare Mittel sowie die Verankerung von Grünflächenschutz und Klimaanpassung im bezirklichen Handeln. Diese Fragen sind bislang vollständig unbeantwortet geblieben.
Die GRÜNE Fraktion sieht das ursprüngliche Auskunftsersuchen daher als nicht beantwortet an und richtet die nachfolgenden Fragen an das Bezirksamt Bergedorf.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
a) Schadensbild und Ausmaß der Bodenverdichtung
b) Vegetationsverlust und Zustand der Bepflanzung
c) Beeinträchtigung der Regenwasserversickerung und Starkregenvorsorge
d) Auswirkungen auf angrenzende Baumscheiben und Wurzelbereiche
Die illegalen Parkflächen entlang der Lohbrügger Landstraße sind derzeit teilweise mit Boden oder Glensanda aufgefüllt. Dabei handelt es sich überwiegend um Bereiche ehemaliger bzw. beeinträchtigter Baumscheiben zwischen Überfahrten und Baumschutzbügeln sowie um Nebenflächen ohne Baumbewuchs. Die betroffenen Flächen weisen größtenteils keine Vegetation oder lediglich ruderalen Bewuchs auf und sind durch erhebliche Bodenverdichtungen geprägt. DieVersickerungsfähigkeit des Bodens ist in den betroffenen Abschnitten daher als eingeschränkt zu beurteilen. Im Hinblick auf die Starkregenvorsorge sind die Flächen zudem zu klein, um einen wirksamen Beitrag zur Entwässerung zu leisten. Insbesondere bei beparkten Baumscheiben ergeben sich darüber hinaus erhebliche negative Auswirkungen auf die Baumwurzeln, etwa durch eingeschränkten Luftaustausch und reduzierte Wasseraufnahme, mögliche Wurzelverletzungen sowie potenziellen Schadstoffeintrag in den Boden, was sich letztlich auch negativ auf die Vitalität der betroffenen Bäume auswirkt.
a) Falls ja: Wann wurde sie erstellt, mit welchen Ergebnissen, und wer hat sie beauftragt?
b) Falls nein: Warum wurde bislang keine Bestandsaufnahme durchgeführt, und ist eine solche geplant?
Eine Bestandsaufnahme oder Kartierung der betroffenen Flächen wurde seitens des Bezirksamtes nicht durchgeführt und ist auch nicht geplant. Vereinzelt werden widerrechtlich beparkte Flächen festgestellt wie an einer Vielzahl anderer Stellen im Bezirk.
Bei Hausnummer 67 und 77 wurden bereits 2023 zwei Baumstandorte generiert und die Flächen somit zum illegalen Parken gesperrt (Kosten ca.9.000,00 €/Standort). Es wurden vereinzelt im Rahmen von Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen Baumschutzbügel gesetzt um ein Befahren zu unterbinden (z.B. Hausnummer 42; 2022), Kosten ca. 140,00 €/Bügel.
Weitere Instandsetzungsmaßnahmen wurden nicht geplant.
Verhindern des Befahrens mittels Baumschutzbügeln, Findlingen, bei Bedarf Tiefenbelüftung und -lockerung. Es kann auch notwendig werden, den Boden auszutauschen. Zum Schluss erfolgt die Rasenansaat.
Höhe der Kosten für eine Sanierung von Grünstreifen/ Baumscheiben sind individuell und können nicht überschlagen werden. Auch lässt sich nicht zweifelsfrei ermitteln, welche Unterhaltungsaufwendungen an den Straßenbäumen einer Verdichtung im Wurzelbereich zuzuordnen ist.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können Findlinge und Baumschutzbügel vereinzelnd eingebaut werden. Diese Maßnahmen sind geeignet, die in Frage kommenden Stellen, wo derzeit auf den Grünflächen geparkt wird, zu sichern.
Der Einbau von Findlingen und Baumschutzbügel können kurzfristig erfolgen. Baumpflanzungen, wenn sie denn möglich und sinnvoll sind, benötigen deutlich längenden Vorlauf.
a) Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit
b) Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit
c) Pflegeaufwand und Unterhalt
Mit Findlingen und Baumschutzbügel wurden gute Erfahrungen gemacht, da sie wirksam und dauerhaft sind. Sie können ohne Probleme so eingebaut werden, dass weder die Verkehrssicherheit noch die Barrierefreiheit gefährdet sind. Der Aufwand für Pflege und Unterhaltung ist ebenfalls gering.
Alle Einbauten werden mit dem PK abgestimmt, so dass die Verkehrssicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Der Rad- und Fußverkehr ist in der Regel kaum betroffen, da die Grünflächen weder betreten noch befahren werden sollen.
Die Kontrolle im Straßenverkehr obliegt allein dem PK. Gleichwohl erfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mittel, die für die Pflege und Wiederherstellung des Straßenbegleitgrüns benötigt werden, sind in den Unterhaltungsmitteln enthalten. In 2026 stehen für Haupt- und Nebenstraßen 300.000 € zur Verfügung.
Für die einzelnen Straßenbauaufgaben stehen gesondert Mittel zur Verfügung. In allen Bereichen erfolgen in erster Linie Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit.
Für das Bezirksamt sind intakte Grünflächen und Baumstandorten im innerstädtischen Bereich sehr wichtig. Grünflächen und Baumstandorte tragen zur Aufenthaltsqualität, Hitzereduktion, Schadstoffminimierung, Biodiversität und Versickerung bei.
Das Bezirksamt Bergedorf stützt seine Klimaanpassungsplanung auf die „Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel“. Dort sind Hamburgweite Ziele u.a. zum Handlungsfeld „Stadtgrün, Wald, Naturschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft“ benannt. Konkrete Verpflichtungen für den Erhalt und die Funktionsfähigkeit von Straßenbegleitgrün lassen sich weder aus der Klimaanpassungsstrategie noch aus dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz bzw. aus dem Hamburger Klimaplan ableiten.
a) Falls ja: Bitte die Standards benennen und darlegen, wie ihre Einhaltung kontrolliert wird.
b) Falls nein: Ist die Erarbeitung solcher Standards geplant?
Eigene fachliche Standards verfolgt das Bezirksamt Bergedorf nicht und sind auch nicht geplant.
Es wurden Findlinge am Reinbeker Redder, in der Ernst-Henning-Straße und an verschiedenen Einzelstandorten eingebaut. Weiterhin wurden Baumschutzbügel aufgestellt. Hinzu kommen Pflanzungen mit Sträuchern, Hecken und Bäumen sowie die Vergabe von Patenschaften im Straßenbegleitgrün.
Es wurden durchaus wirksame Maßnahmen durchgeführt, siehe 17.
a) Falls ja: Wie wird dieses Konzept angewandt, und warum hat es an der Lohbrügger Landstraße bislang nicht zu wirksamen Maßnahmen geführt?
b) Falls nein: Aus welchen Gründen existiert kein solches Konzept, und ist die Erarbeitung eines solchen geplant?
Die Handlungsstrategie des Bezirksamtes liegt darin, die Flächen durch Maßnahmen, wie sie bereits oben beschrieben sind, dauerhaft zu sichern. Die Maßnahmen an der Lohbrügger Landstraße sind bei Frage 3 aufgeführt.
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