22-0781.01

Schutz und Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün und öffentlichen Grünflächen im Bezirk

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo, Detmer und Fraktion der GRÜNEN

Auf das Auskunftsersuchen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün und öffentlichen Grünflächen im Bezirk (Drucks.-Nr. 22-0680.01) haben die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 51 sowie das Polizeikommissariat (PK) 43 mit dem ausdrücklichen Hinweis geantwortet, dass die Beantwortung der Fragen 2 bis 7 sowie 13 bis 25 nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden fällt.

Die genannten Fragen betreffen wesentliche Aspekte der Aufgabenwahrnehmung durch das Bezirksamt Bergedorf: den Zustand der betroffenen Flächen, durchgeführte und unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen, kurzfristig realisierbare Schutzmaßnahmen, verfügbare Mittel sowie die Verankerung von Grünflächenschutz und Klimaanpassung im bezirklichen Handeln. Diese Fragen sind bislang vollständig unbeantwortet geblieben.

Die GRÜNE Fraktion sieht das ursprüngliche Auskunftsersuchen daher als nicht beantwortet an und richtet die nachfolgenden Fragen an das Bezirksamt Bergedorf.

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

  1. Wie wird der aktuelle Zustand der von illegalem Parken betroffenen Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns entlang der Lohbrügger Landstraße durch das Bezirksamt bewertet? Bitte konkret beschreiben hinsichtlich:

a) Schadensbild und Ausmaß der Bodenverdichtung

b) Vegetationsverlust und Zustand der Bepflanzung

c) Beeinträchtigung der Regenwasserversickerung und Starkregenvorsorge

d) Auswirkungen auf angrenzende Baumscheiben und Wurzelbereiche

Die illegalen Parkflächen entlang der Lohbrügger Landstraße sind derzeit teilweise mit Boden oder Glensanda aufgefüllt. Dabei handelt es sich überwiegend um Bereiche ehemaliger bzw. beeinträchtigter Baumscheiben zwischen Überfahrten und Baumschutzbügeln sowie um Nebenflächen ohne Baumbewuchs. Die betroffenen Flächen weisen größtenteils keine Vegetation oder lediglich ruderalen Bewuchs auf und sind durch erhebliche Bodenverdichtungen geprägt. DieVersickerungsfähigkeit des Bodens ist in den betroffenen Abschnitten daher als eingeschränkt zu beurteilen. Im Hinblick auf die Starkregenvorsorge sind die Flächen zudem zu klein, um einen wirksamen Beitrag zur Entwässerung zu leisten. Insbesondere bei beparkten Baumscheiben ergeben sich darüber hinaus erhebliche negative Auswirkungen auf die Baumwurzeln, etwa durch eingeschränkten Luftaustausch und reduzierte Wasseraufnahme, mögliche Wurzelverletzungen sowie potenziellen Schadstoffeintrag in den Boden, was sich letztlich auch negativ auf die Vitalität der betroffenen Bäume auswirkt.

  1. Gibt es eine aktuelle Bestandsaufnahme oder Kartierung der betroffenen Flächen entlang der Lohbrügger Landstraße?

a) Falls ja: Wann wurde sie erstellt, mit welchen Ergebnissen, und wer hat sie beauftragt?

b) Falls nein: Warum wurde bislang keine Bestandsaufnahme durchgeführt, und ist eine solche geplant?

Eine Bestandsaufnahme oder Kartierung der betroffenen Flächen wurde seitens des Bezirksamtes nicht durchgeführt und ist auch nicht geplant. Vereinzelt werden widerrechtlich beparkte Flächen festgestellt wie an einer Vielzahl anderer Stellen im Bezirk.

  1. Welche konkreten Instandsetzungsmaßnahmen hat das Bezirksamt in den letzten fünf Jahren an den betroffenen Grünflächen der Lohbrügger Landstraße durchgeführt? Bitte aufführen nach Jahr, Art der Maßnahme, betroffenem Abschnitt und entstandenen Kosten.

Bei Hausnummer 67 und 77 wurden bereits 2023 zwei Baumstandorte generiert und die Flächen somit zum illegalen Parken gesperrt (Kosten ca.9.000,00 €/Standort). Es wurden vereinzelt im Rahmen von Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen Baumschutzbügel gesetzt um ein Befahren zu unterbinden (z.B. Hausnummer 42; 2022), Kosten ca. 140,00 €/Bügel.

  1. Wo wurden Instandsetzungsmaßnahmen geplant, aber nicht umgesetzt? Bitte die Gründe benennen, z. B. fehlende Haushaltsmittel, Personalengpässe, ungeklärte Zuständigkeiten, Priorisierungsentscheidungen oder rechtliche Hindernisse.

Weitere Instandsetzungsmaßnahmen wurden nicht geplant.

  1. Welche fachlichen Standards gelten beim Bezirksamt für die Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün nach wiederholt illegalem Befahren? Bitte darstellen hinsichtlich Bodenlockerung, Bodenaustausch, Nachsaat und baulicher Schutzmaßnahmen.

Verhindern des Befahrens mittels Baumschutzbügeln, Findlingen, bei Bedarf Tiefenbelüftung und -lockerung. Es kann auch notwendig werden, den Boden auszutauschen. Zum Schluss erfolgt die Rasenansaat.

  1. Welche Folgekosten entstehen nach Einschätzung des Bezirksamts durch das dauerhafte Befahren und Verdichten des Straßenbegleitgrüns? Bitte aufschlüsseln nach erhöhtem Pflegeaufwand, Substrataustausch, häufigerer Nachsaat und Schadensbeseitigung.

he der Kosten für eine Sanierung von Grünstreifen/ Baumscheiben sind individuell und können nicht überschlagen werden. Auch lässt sich nicht zweifelsfrei ermitteln, welche Unterhaltungsaufwendungen an den Straßenbäumen einer Verdichtung im Wurzelbereich zuzuordnen ist.

  1. Welche kurzfristig umsetzbaren Schutzmaßnahmen stehen dem Bezirksamt zur Verfügung, um weiteres illegales Befahren der Grünflächen entlang der Lohbrügger Landstraße zu verhindern (z. B. Poller, Findlinge, Absperrbügel, bauliche Abgrenzungen, Markierung, Beschilderung)? Welche dieser Maßnahmen sind an den konkreten Abschnitten aus fachlicher Sicht geeignet?

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können Findlinge und Baumschutzbügel vereinzelnd eingebaut werden. Diese Maßnahmen sind geeignet, die in Frage kommenden Stellen, wo derzeit auf den Grünflächen geparkt wird, zu sichern.

  1. Welche Maßnahmen können ohne größeren Planungs- oder Genehmigungsaufwand kurzfristig innerhalb von vier bis zwölf Wochen umgesetzt werden, und welche erfordern eine längere Planung?

Der Einbau von Findlingen und Baumschutzbügel können kurzfristig erfolgen. Baumpflanzungen, wenn sie denn glich und sinnvoll sind, benötigen deutlich längenden Vorlauf.

  1. Welche Erfahrungen liegen dem Bezirksamt mit physischen Barrieren (Findlinge, Poller, Bügel) an vergleichbaren Problemstellen im Bezirk vor, insbesondere hinsichtlich:

a) Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit

b) Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit

c) Pflegeaufwand und Unterhalt

Mit Findlingen und Baumschutzbügel wurden gute Erfahrungen gemacht, da sie wirksam und dauerhaft sind. Sie können ohne Probleme so eingebaut werden, dass weder die Verkehrssicherheit noch die Barrierefreiheit gefährdet sind. Der Aufwand für Pflege und Unterhaltung ist ebenfalls gering.

  1. Welche Anforderungen aus den Bereichen Barrierefreiheit, Radverkehr, Fußverkehr, Rettungswege und Sichtdreiecke sind bei der Planung von Schutzmaßnahmen zu beachten, und wie werden diese im Genehmigungsprozess geprüft?

Alle Einbauten werden mit dem PK abgestimmt, so dass die Verkehrssicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Der Rad- und Fußverkehr ist in der Regel kaum betroffen, da die Grünflächen weder betreten noch befahren werden sollen.

  1. Welche Möglichkeiten der gemeinsamen Schwerpunktkontrollen bestehen zwischen dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes und dem PK 43? Plant das Bezirksamt, eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle an der Lohbrügger Landstraße zu initiieren? Falls nein: Warum nicht?

Die Kontrolle im Straßenverkehr obliegt allein dem PK. Gleichwohl erfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

  1. Welche Mittel stehen dem Bezirksamt für die Pflege und Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün sowie für Schutzmaßnahmen gegen illegales Befahren grundsätzlich zur Verfügung? Bitte aufführen nach Haushaltsjahr, Haushaltstitel und verfügbarer Summe.

Mittel, die für die Pflege und Wiederherstellung des Straßenbegleitgrüns benötigt werden, sind in den Unterhaltungsmitteln enthalten. In 2026 stehen für Haupt- und Nebenstraßen 300.000 € zur Verfügung.

  1. In der öffentlichen Debatte wurde auf einen knappen Straßenbauetat verwiesen. Wie priorisiert das Bezirksamt den Schutz und die Wiederherstellung von Grünflächen im Verhältnis zu anderen Straßenbauaufgaben, und nach welchen konkreten Kriterien erfolgt diese Abwägung?

r die einzelnen Straßenbauaufgaben stehen gesondert Mittel zur Verfügung. In allen Bereichen erfolgen in erster Linie Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Bedeutung intakter Grünflächen und Straßenbegleitgrün für die Klimaanpassung im urbanen Raum Bergedorfs?

r das Bezirksamt sind intakte Grünflächen und Baumstandorten im innerstädtischen Bereich sehr wichtig. Grünflächen und Baumstandorte tragen zur Aufenthaltsqualität, Hitzereduktion, Schadstoffminimierung, Biodiversität und Versickerung bei.

  1. Auf welche gesetzlichen Vorgaben und strategischen Grundlagen stützt das Bezirksamt seine Klimaanpassungsplanung und die Berücksichtigung von Grünflächen, insbesondere mit Blick auf das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) und den Hamburger Klimaplan? Welche konkreten Verpflichtungen ergeben sich hieraus für den Erhalt und die Funktionsfähigkeit von Straßenbegleitgrün?

Das Bezirksamt Bergedorf stützt seine Klimaanpassungsplanung auf die „Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel“. Dort sind Hamburgweite Ziele u.a. zum Handlungsfeld „Stadtgrün, Wald, Naturschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft“ benannt. Konkrete Verpflichtungen für den Erhalt und die Funktionsfähigkeit von Straßenbegleitgrün lassen sich weder aus der Klimaanpassungsstrategie noch aus dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz bzw. aus dem Hamburger Klimaplan ableiten.

  1. Verfolgt das Bezirksamt messbare Ziele oder fachliche Standards für das Straßenbegleitgrün im Kontext der Klimaanpassung (z. B. Mindestbreiten, Entsiegelungsquoten, Bodenfunktionen, Baumbestand, Verschattung)?

a) Falls ja: Bitte die Standards benennen und darlegen, wie ihre Einhaltung kontrolliert wird.

b) Falls nein: Ist die Erarbeitung solcher Standards geplant?

Eigene fachliche Standards verfolgt das Bezirksamt Bergedorf nicht und sind auch nicht geplant.

  1. Welche Aktivitäten hat das Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren bezirksweit unternommen, um Grünflächen und Straßenbegleitgrün vor Zweckentfremdung, illegalem Befahren oder Beparken zu schützen bzw. wiederherzustellen?

Es wurden Findlinge am Reinbeker Redder, in der Ernst-Henning-Straße und an verschiedenen Einzelstandorten eingebaut. Weiterhin wurden Baumschutzbügel aufgestellt. Hinzu kommen Pflanzungen mit Sträuchern, Hecken und Bäumen sowie die Vergabe von Patenschaften im Straßenbegleitgrün.

  1. Warum wurden aus Sicht des Bezirksamts bislang keine oder zu wenig wirksame Maßnahmen umgesetzt, um illegales Parken auf öffentlichen Grünflächen und Straßenbegleitgrün systematisch zu unterbinden, insbesondere an langjährig bekannten Problemstellen wie der Lohbrügger Landstraße?

Es wurden durchaus wirksame Maßnahmen durchgeführt, siehe 17.

  1. Gibt es bezirksweit ein Konzept oder eine Handlungsstrategie gegen das Befahren und Beparken von Grünflächen?

a) Falls ja: Wie wird dieses Konzept angewandt, und warum hat es an der Lohbrügger Landstraße bislang nicht zu wirksamen Maßnahmen geführt?

b) Falls nein: Aus welchen Gründen existiert kein solches Konzept, und ist die Erarbeitung eines solchen geplant?

Die Handlungsstrategie des Bezirksamtes liegt darin, die Flächen durch Maßnahmen, wie sie bereits oben beschrieben sind, dauerhaft zu sichern. Die Maßnahmen an der Lohbrügger Landstraße sind bei Frage 3 aufgeführt.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V. Lohbrügger Landstraße Bergedorf Ernst-Henning-Straße

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