22-0680.01

Schutz und Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün und öffentlichen Grünflächen im Bezirk

Antwort

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo, Detmer und Fraktion der GRÜNEN

Entlang der Lohbrügger Landstraße werden öffentliche Grünflächen und das Straßenbegleitgrün seit Jahren wiederkehrend als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt. Dadurch kommt es zu deutlichen Schäden wie Bodenverdichtung, zerstörter Vegetation und einer schleichenden Entwertung dieser Flächen als städtische Grünstruktur. Der Zustand hat sich über einen langen Zeitraum verfestigt, ohne dass erkennbar wirksame Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. In der Bezirksversammlung im Dezember wurde ein Antrag der GRÜNEN Fraktion abgelehnt, der die Wiederherstellung der betroffenen Grünflächen und ein konsequentes Unterbinden des illegalen Parkens auf dem Grün zum Ziel hatte. In der öffentlichen Darstellung wurde dabei unter anderem darauf verwiesen, dass Polizei und Bezirksamt die Problemlage kennen, zugleich aber keine besondere Beschwerdelage vorliege. Außerdem wurde die klimaökologische Wirkung der Flächen relativiert und auf knappe Mittel hingewiesen.

Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu der wachsenden Bedeutung intakter Grünflächen im urbanen Raum, insbesondere als Element der Klimaanpassung. Straßenbegleitgrün trägt zur Abkühlung im Sommer, zur Regenwasserversickerung und damit zur Starkregenvorsorge, zur Biodiversität sowie zur Aufenthaltsqualität bei. Klimaanpassung ist in Hamburg rechtlich verankert. Maßgeblich ist das Hamburgische Gesetz zum Schutz des Klimas, also das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG). Es stellt Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsaufgaben heraus und enthält ausdrücklich Regelungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer nachvollziehbaren Erklärung, wie es zu den jahrelangen Versäumnissen bei Schutz und Instandsetzung kommen konnte, wie Bezirksamt und Polizei ihre Aufgabenwahrnehmung begründen, welche kurzfristigen und strukturellen Maßnahmen nun möglich sind und mit welchen Mitteln diese hinterlegt werden können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde der Verkehrsdirektion (VD) 51 beantwortet unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 43 die Fragen wie folgt:

Hinweis:

Die Beantwortung der Fragen 2 bis 7 und 13 bis 25 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden. Daher wird auf diese Fragen nicht eingegangen.

  1. Welche Erkenntnisse liegen Bezirksamt und dem zuständigen Polizeikommissariat zur regelmäßigen Nutzung Von Grünflächen als Parkfläche vor entlang der Lohbrügger Landstraße (Hotspots, Häufigkeit, Tageszeiten, Wochentage)?

Dem PK 43 liegt keine Erhebung im Sinne der Fragestellung vor.

  1. Wie wird der Zustand der betroffenen Grünflächen derzeit bewertet (Schadensbild, Bodenverdichtung, Vegetationsverlust, Beeinträchtigung der Regenwasserversickerung)?
  2. Gibt es eine aktuelle Bestandsaufnahme oder Kartierung der betroffenen Flächen, und falls ja, wann wurde sie erstellt und mit welchen Ergebnissen? Falls nein, warum nicht?
  3. Welche konkreten Instandsetzungsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren an den betroffenen Grünflächen umgesetzt (Auflistung nach Jahr, Maßnahme, Ort, Kosten)?
  4. Wo wurden Instandsetzungen geplant, aber nicht umgesetzt, und aus welchen Gründen (Personal, Mittel, Zuständigkeit, Priorisierung, rechtliche Hürden)?
  5. Welche Standards gelten bei der Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün nach wiederholter Befahrung oder Nutzung als Stellfläche (Bodenlockerung, Bodenaustausch, Nachsaat, Schutzbauten)?
  6. Welche Folgekosten entstehen nach Einschätzung des Bezirksamts durch dauerhaftes Befahren und Verdichten (zusätzliche Pflege, Austausch von Substrat, häufigere Nachsaat)?
  7. Wie viele Kontrollen wegen Parkens auf Grünflächen bzw. im Straßenbegleitgrün entlang der Lohbrügger Landstraße wurden in den letzten drei Jahren durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Seitens PK 43 wurden zu Kontrollen wegen Parkens auf Grünflächen bzw. im Straßenbegleitgrün entlang der Lohbrügger Landstraße keine statistischen Erhebungen durchgeführt.

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt und wie viele Verwarnungen oder Bußgelder wurden verhängt (je Jahr, soweit möglich differenziert nach Tatbestand)?

Die Polizei kann darüber keine Auskunft geben. Hierzu wäre die Bußgeldstelle (M6) des Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu befragen.

  1. Welche Gründe führen aus Sicht des zuständigen Polizeikommissariats dazu, dass dort wenig wirksam gegen illegales Parken vorgegangen wird?

Parkraumüberwachung findet seitens PK 43 in der allgemeinen Alltagsorganisation unter Berücksichtigung zu priorisierender Einsatzanlässe statt. Da dem PK 43 keine Beschwerdelage bezüglich der Parksituation vorliegt, wird dieser Bereich nicht prioritär behandelt.

  1. In der öffentlichen Darstellung wird auf eine fehlende besondere Beschwerdelage verwiesen. Wie definieren Bezirksamt und Polizei eine Beschwerdelage, wie wird sie erfasst und wie fließt sie in Einsatz und Priorisierung ein?

Eine Beschwerdelage liegt vor, wenn der Polizei Hamburg durch Hinweise, Beschwerden oder Meldungen von Bürger/innen, Institutionen oder anderen Behörden ein Sachverhalt bekannt wird, der eine polizeiliche Überprüfung, Bewertung oder gegebenenfalls Maßnahmen erforderlich macht. Siehe auch Antwort zu Frage 12.

  1. Welche Möglichkeiten der gemeinsamen Schwerpunktkontrollen zwischen Polizei und Fachamt bestehen, und wurden solche Maßnahmen in den letzten Jahren durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?

In den letzten Jahren wurden in der Lohbrügger Landstraße keine gemeinsamen Schwerpunktkontrollen zwischen dem PK 43 und dem zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raumes durchgeführt.

Die Durchführung gemeinsamer Schwerpunktkontrollen erfolgt in der Regel anlassbezogen, etwa bei einer erhöhten Beschwerdelage, besonderen Gefährdungslagen oder auf Grundlage konkreter Hinweise. In den vergangenen Jahren lagen im genannten Bereich keine entsprechenden Anlässe oder Erfordernisse vor, die eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle notwendig gemacht hätten. Das Parkraummanagement des Landesbetrieb Verkehr (LBV) überwacht den Verkehr temporär im citynahen Bergedorfer Bereich; die Polizei wird insbesondere bei Gefahrenlagen oder auf Anforderung tätig.

  1. Welche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen stehen zur Verfügung, um weiteres Befahren sofort zu verhindern (zum Beispiel Poller, Findlinge, Absperrbügel, bauliche Abgrenzungen, Markierung, Beschilderung), und welche davon sind an den konkreten Abschnitten fachlich geeignet?
  2. Welche Maßnahmen können ohne größeren Umbau kurzfristig innerhalb von vier bis zwölf Wochen umgesetzt werden, und welche benötigen Planung oder Haushaltsmittel?
  3. Welche Erfahrungen liegen dem Bezirksamt in Bergedorf mit Findlingen oder anderen physischen Barrieren an vergleichbaren Stellen vor, insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Unterhalt?
  4. Welche Rolle spielen dabei Anforderungen an Barrierefreiheit, Radverkehr, Fußverkehr, Rettungswege und Sichtdreiecke, und wie werden diese geprüft?
  5. Welche Haushaltsmittel stehen dem Bezirksamt für die Pflege und Wiederherstellung von Straßenbegleitgrün sowie für Schutzmaßnahmen gegen illegales Befahren zur Verfügung?
  6. In der Debatte wurde auf einen knappen Straßenbauetat verwiesen. Wie werden Schutz und Wiederherstellung von Grünflächen im Verhältnis zu anderen Straßenbauaufgaben priorisiert, und nach welchen Kriterien?
  7. Wie bewertet das Bezirksamt die Bedeutung intakter Grünflächen im urbanen Raum Bergedorfs für Klimaanpassung (Hitzereduktion, Starkregenvorsorge, Versickerung, Biodiversität, Aufenthaltsqualität)?
  8. Auf welche gesetzlichen Vorgaben und strategischen Grundlagen stützt das Bezirksamt seine Klimaanpassungsplanung und die Berücksichtigung von Grünflächen, insbesondere nach hamburgischem Landesrecht, und welche konkreten Verpflichtungen ergeben sich daraus für den Erhalt und die Funktionsfähigkeit von Straßenbegleitgrün?
  9. Welche messbaren Ziele oder Standards verfolgt das Bezirksamt für Straßenbegleitgrün im Kontext Klimaanpassung (zum Beispiel Mindestbreiten, Entsiegelung, Bodenfunktionen, Baumbestand, Verschattung)?
  10. Welche Aktivitäten hat das Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren bezirksweit unternommen, um Grünflächen und Straßenbegleitgrün vor Zweckentfremdung, Befahrung oder illegalem Parken zu schützen bzw. wiederherzustellen?
  11. Welche Erkenntnisse liegen vor, welche Maßnahmen besonders wirksam waren und welche nicht, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
  12. Warum wurden aus Sicht des Bezirksamts bislang wenig oder keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt, um illegales Parken auf öffentlichen Grünflächen systematisch zu unterbinden, insbesondere an bekannten Problemstellen?
  13. Gibt es bezirksweit ein Konzept oder eine Handlungsstrategie gegen das Befahren und Beparken von Grünflächen, und wenn ja, wie wird es angewandt, wenn nein, warum nicht?
  14. Welche konkreten Möglichkeiten haben Anwohnende, illegales Parken auf öffentlichen Grünflächen und Straßenbegleitgrün zu melden (zuständige Stellen, Meldewege, erforderliche Angaben)?

Privatanzeigen für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind an nachfolgende Adresse zu richten: anzeigenbussgeldstelle@owi-verkehr.hamburg.de

In diesem Zusammenhang bleibt zu erwähnen, dass eine persönliche Betroffenheit vorliegen muss.

Erforderliche Angaben sind folgende: Datum der Ordnungswidrigkeit mit Uhrzeit, Straße und Hausnummer, das KFZ-Kennzeichen, eine genaue Angabe des Vorwurfs, Namen und Anschrift des Anzeigenden (im besten Falle eine telefonische Erreichbarkeit), aussagekräftige Beweisfotos.

Grundsätzlich ist die Herstellung und Sicherung der öffentlichen Ordnung eine hoheitliche und damit staatliche Aufgabe. Zwar besteht keine Rechtspflicht, die eingereichten Anzeigen als Ordnungswidrigkeitenverfahren durchzuführen, gleichwohl kommt eine Ahndung auch bei durch Privatpersonen erstatteten Anzeigen bei persönlicher Betroffenheit und in Einzelfällen in Betracht solange diese nicht als „Sachwalter öffentlicher Interessen“ auftreten.

  1. Wie gehen Bezirksamt und Polizei mit Meldungen von Bürger*innen um, die Fotodokumentation enthalten, und welche Mindestanforderungen bestehen, damit Verfahren tatsächlich eingeleitet werden?

Siehe dazu Antwort zu Frage 26.

  1. Welche Rückmeldungen erhalten Meldende?

Da dies durch M6 bearbeitet wird, erhält die Polizei darüber keine Kenntnis.

  1. Welche konkreten nächsten Schritte planen Bezirksamt und Polizei für die Lohbrügger Landstraße in den kommenden drei, sechs und zwölf Monaten?

Es ist aktuell kein Handlungsschwerpunkt seitens PK 43 in Planung.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Lohbrügger Landstraße

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