Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch Brände von Elektrobussen
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen-
und AfD Fraktion Bergedorf
In den letzten Monaten ereigneten sich auf mehreren Busbetriebshöfen in Hannover, Düsseldorf und Stuttgart größere Brände, die im Zusammenhang mit dort abgestellten Elektrobussen standen. Obwohl glücklicherweise nur wenige Personen leicht verletzt wurden, entstand ein erheblicher Sachschaden in Millionenhöhe, und zahlreiche Busse wurden zerstört. Die bisherigen Ermittlungen deuten darauf hin, dass ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden kann. Die Brände der E-Busse stellten die Feuerwehr aufgrund der hohen Wärmestrahlung der Batterien vor große Herausforderungen bei den Löscharbeiten. Es besteht die Gefahr von Explosionen mit starker Rauchentwicklung, wenn die Batterien von E-Fahrzeugen in Brand geraten. Die Bevölkerung wurde aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten, jedoch waren Informationen über Schadstoffe in der Luft zunächst nicht verfügbar. Als erste Maßnahme sollen beispielsweise in Stuttgart die Busbetriebshöfe umgebaut werden, um eine schnelle Ausbreitung von Bränden zu verhindern.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende beantwortet die sie betreffenden Fragen wie folgt:
Nach Indienststellung werden Elektrobusse unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der Reichweite wie herkömmliche Dieselbusse auf allen Linien eingesetzt, sodass eine Auswertung nach Bezirk und Antriebstechnologie nicht möglich ist. Im Liniendienst in der FHH werden aktuell 536 E-Busse durch die beiden Verkehrsunternehmen Hamburger Hochbahn AG (HHA) und Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (vhh.mobility) eingesetzt.
Gemäß § 27 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz beinhaltet das Auskunftsrecht lediglich Angelegenheiten, die für den jeweiligen Bezirk von Bedeutung sind. Da sich der Busbetriebshof Langenfelde nicht im Bezirk Bergedorf befindet, bezieht die BVM zu dieser Frage keine Stellung.
Es finden Absprachen und Betriebsbegehungen mit der Feuerwehr Hamburg statt. Zudem erfolgen regelmäßige Unterweisungen von Mitarbeitenden, die entsprechend geschult werden.
Zu den baulichen Maßnahmen gehört auf dem Betriebshof Bergedorf die freistehende Aufstellung der Busse ohne Überdachung, die zu einer Minimierung der Folgen eines möglichen Brandes bei-trägt. Des Weiteren erfolgt die Abstellung der Busse in sechs räumlich getrennten Brandabschnit-ten. Ein Löschwasserhydrant ist vorhanden.
Es gab bislang keine Vorfälle im Zusammenhang mit Elektrobussen.
7. Sind seitens der Feuerwehr Hamburg besondere Maßnahmen bei Bränden von Elektrofahrzeugen erforderlich? Wenn ja, welche?
8. Verfügt die Feuerwehr über spezielle Ausrüstung und Schulungen für die Bekämpfung von Bränden in Elektrobussen?
9. Besteht eine Gefahr für die Bevölkerung durch Brände von Elektrobussen in Bergedorf?
Die beiden Verkehrsunternehmen HHA und vhh.mobility sehen keine erhöhten Gefahren für die Bevölkerung durch Brände von Elektrobussen in Bergedorf.
10. Welche Maßnahmen sind geplant oder werden ergriffen, um die Bevölkerung im Falle eines Brandes zu schützen und zu informieren?
Die Verkehrsunternehmen stehen in Bezug auf Brandschutzfragen im regelmäßigen Kontakt zur Feuerwehr Hamburg, die wiederum für die Bekämpfung eines möglichen Brandes zuständig ist und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umsetzen würde.
11. Gibt es Notfallpläne für den Fall eines Brandes auf dem Busbetriebshof oder während der Fahrt eines Elektrobusses?
Der Betriebshof Bergedorf verfügt über einen Alarmplan. In den Fahrzeugen befinden sich zudem Rettungskarten.
12. Welche Sicherheitsstandards gelten für den Betrieb und die Abstellung von Elektrobussen in Bergedorf?
Die gesetzlichen Vorgaben an die Sicherheit ergeben sich maßgeblich aus der Hamburgischen Bauordnung i.V.m. dem Feuerwehrgesetz und der Arbeitsstättenverordnung.
13. Werden diese Standards regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst?
Neue Erkenntnisse werden aufgenommen und eine Umsetzung geprüft.
14. Wie wird die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Elektrobussen informiert?
15. Gibt es eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich über Risiken und Verhaltensregeln im Brandfall zu informieren?
Die Öffentlichkeit wird über die in den Verkehrsmitteln angebrachten Hinweise und Piktogramme zum Verhalten im Brandfall informiert. Die Regeln für das richtige Verhalten im Brandfall gelten für alle Busse, unabhängig von der Antriebstechnologie des Fahrzeugs.
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die sie betreffenden Fragen wie folgt:
In Hamburg gab es bislang keine ähnlich gelagerten Vorfälle.
Das taktische Vorgehen bei Bränden von Fahrzeugen ist unabhängig von der Antriebsart. Um die Verbrennungsreaktion zu stoppen, werden Wasser oder Wasser-Löschschaum-Gemische als Standardlöschmittel eingesetzt. Darüber hinaus soll die bei der Verbrennung von Lithium-Ionen-Akkus entstehende Flusssäure möglichst rasch verdünnt werden.
Die taktischen Einheiten der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr sind jeweils adäquat für die Bekämpfung von Fahrzeugbränden ausgestattet. Das taktische Vorgehen bei Bränden von Bussen ist unabhängig von der Antriebsart. Um die Verbrennungsreaktion zu stoppen, werden Wasser und Wasser-Löschschaum-Gemische als Standardlöschmittel eingesetzt.
Die bei Fahrzeugbränden entstehenden Verbrennungsgase sind unabhängig von ihrer Antriebsart grundsätzlich als Atemgift einzustufen. Eine weitere besondere Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.
Bei Bedarf wird die Bevölkerung über Modulare Warnsysteme (MoWaS) über Gefahrenlagen informiert und entsprechende Verhaltenshinweise mitgeteilt.
Die Bauprüfabteilung des Bezirksamts entscheidet anhand der Antragsunterlagen über die bauordnungsrechtliche Einstufung der baulichen Anlage und die im Baurecht dafür vorgesehenen Sicherheitsstandards, die auch Anforderungen an den Brandschutz enthalten können.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen im Baurecht sind so gestaltet, dass die brandschutztechnischen Schutzziele einbezogen und gewährleistet werden. Sofern erforderlich, beteiligt die Bauaufsicht die Feuerwehr im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens, so dass die den Brandschutz betreffenden Aspekte, fachlich geprüft werden. Bei einer baurechtskonform errichteten, baulichen Anlage und dem Einhalten aller für das Vorhaben gültigen Regelwerke, werden seitens der Feuerwehr keine darüberhinausgehenden Sicherheitsstandards gefordert.
Objekte, die der Brandverhütungsschau-Verordnung unterliegen, werden im Rahmen von Brandverhütungsschauen von der Feuerwehr auf offensichtlich brandgefährliche Zustände in baulicher und betrieblicher Hinsicht überprüft. Fahrzeuge oder E-Busse werden nicht durch die Feuerwehr kontrolliert.
Auf der Homepage der Feuerwehr Hamburg sind entsprechende Informationen bereitgestellt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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