21-0103.01

Schulschwimmen am Nachmittag

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.01.2020
Ö 5
28.11.2019
Sachverhalt

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019, Drucksache 21-0103, wie folgt Stellung:

 

Aufgrund der Erörterung der Problematik im Fachausschuss für Sport und Bildung der Bezirksversammlung Bergedorf am 4. März 2019 hat die für Bildung zuständige Behörde gemeinsam mit Bäderland Hamburg beschlossen, die Schwimmzeiten der im Landgebiet Bergedorf gelegenen Schulen ab dem Schuljahr 2020/21 prioritär in den Randbereich um 9.00 Uhr bzw. 12.00 Uhr zu legen. Eine Umsetzung zum Schuljahr 2019/20 war nicht möglich, da die Wasserzeiten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geplant und kommuniziert waren.

Beim Schulschwimmen handelt es sich um verpflichtenden Unterricht. Auch sichere Schwimmerinnen und Schwimmer sollen die Möglichkeit bekommen, sich weiterzuentwickeln und noch geübter im Element Wasser zu werden. Verpflichtender Unterricht muss im Grundschulbereich am Vormittag stattfinden, weil Eltern grundsätzlich das Recht auf eine Halbtagsschule haben. Das hat die Bürgerschaft im Zuge des Ganztags ausdrücklich beschlossen und fest im Schulgesetz verankert.

Außerdem handelt es sich bei allen Schulen außer bei der Stadtteilschule Kirchwerder um GBS-Schulen. Diese haben keinen verpflichtenden schulischen Nachmittag, weil die Schulgemeinschaft ein offenes Nachmittagsangebot gewählt hat und somit ein verpflichtendes Nachmittagsangebot abgelehnt hat. Daher ist die vollständige Verlegung auf den Nachmittag nicht möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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