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Schulen für Vereine nach Schulschluss öffnen

Antrag

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Gremium
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15.02.2022
Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Froh, Pelch, Woller, Garbers, Capeletti und CDU-Fraktion

 

Immer wieder wird von Vereinen und Gruppen in den Vier- und Marschlanden der Wunsch nach Bürgerhäusern geäußert, um sich zu Übungsabenden und anderen Aktivitäten zu treffen.

Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gesangs- und Theatervereine, sowie Landfrauenverbände, die eine lange Tradition in den Vier- und Marschlanden haben. Auch Spielmannszüge haben nicht immer ausreichend Übungsräume.

In den letzten Jahren wurden immer mehr Gasthöfe mit großen Sälen und Bühnen geschlossen. Die verbliebenen Gasthöfe und Lokale haben ihre Räumlichkeiten teilweise umgenutzt oder verlangen eine Saalmiete.

Da es in den Vier- und Marschlanden keine Bürgerhäuser gibt, diese finanziell auch nicht realisierbar sind, wäre es eine Alternative, Schulen nach Schulschluss für solche Aktivitäten zu nutzen. In fast jedem Ortsteil gibt es eine Schule, wo an vielen Abenden die Pausenhalle und Aula nicht genutzt wird. Außerdem wohnt an fast jeder Schule in unmittelbarer Nähe ein Hausmeister, der als Ansprechpartner fungieren könnte.

Die Sportplätze an den vorhandenen Schulen werden schon seit langer Zeit durch einen Verantwortlichen im Bezirksamt an Vereine koordiniert und bis 22 Uhr vergeben. Dieses Verfahren könnte angepasst ggf. auch so übernommen werden, da ein direkter Kontakt zu den Schulen besteht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten zu prüfen:

  1. Welche Schulen in den Vier- und Marschlanden nach Schulschluss Pausenhallen, Aulas oder sonstige Räume in welchem zeitlichen Umfang zur Verfügung stellen könnten.
  2. Wie die Terminvergabe organisiert werden könnte.
  3. Welche Kosten für die jeweilige Nutzung entstehen würden.
  4. Welche persönlichen und/oder rechtlichen Voraussetzungen auf Seiten der potentiellen Nutzer erforderlich sind.
  5. Ob andere Alternativen denkbar sind, um der Nachfrage nach Räumlichkeiten zu entsprechen.
  6. Das Ergebnis der Bemühungen dem RgA mitzuteilen.

 

 

Anhänge

 

keine