21-0228

Schrittgeschwindigkeit in "Spielstraßen" (verkehrsberuhigte Bereiche) - ergänzte Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.11.2019
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Springborn, Petersen-Griem und SPD-Fraktion

der BAbg. Fleige und Grüne Fraktion

 

In vielen Wohngebieten im Bezirk Bergedorf gibt es „verkehrsberuhigte Bereiche“, die oft als „Spielstraßen“ bekannt sind. In diesen Bereichen gelten besondere Regeln. So ist z.B. das Parken außerhalb von markierten Stellflächen nicht zulässig und es gilt Schrittgeschwindigkeit.

 

Die Anwohner/innen verschiedener „Spielstraßen“ berichten davon, dass diese Regeln, insbesondere die Schrittgeschwindigkeit, oft nicht eingehalten werden.

 

Der Auguste-Schmidt-Weg in Neuallermöhe ist eine der betroffenen Straßen. Anwohner/innen haben dort z.T. eigene Hinweisschilder („Spielende Kinder“ o.Ä.) aufgestellt. Eine ähnliche Situation findet sich in weiteren verkehrsberuhigten Bereichen.

 

Gespräche von Anwohner/innen zeigen, dass zahlreiche PKW-Fahrer/innen angeben, nicht zu wissen, dass in Spielstraßen Schnittgeschwindigkeit gelte. Sie würden stattdessen von Tempo 20 oder 30 ausgehen.

 

Ein Schritt zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit kann es sein, das Verkehrszeichen „verkehrsberuhigter Bereich“ (Schild 325, StVO) um ein Zusatzschild zu ergänzen, auf dem auf die Schrittgeschwindigkeit verwiesen wird (siehe Beispiele auf S. 17 in https://www.lauchaecker.de/verkehr/Folien-WORKSHOP-01-03-2011.pdf). Eine solche Maßnahme ist einfach, schnell, und kostengünstig zu realisieren. Außerdem schafft sie Klarheit, ohne dass bauliche Eingriffe notwendig sind.

 

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Autofahrer und Anwohner verstärkt über geltende Regeln in „Spielstraßen“ zu informieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Auguste-Schmidt-Weg soll das Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Schild 325, StVO) um ein Zusatzschild ergänzt werden, auf welchem auf die geltende Schrittgeschwindigkeit verwiesen wird. Das Bezirksamt wird aufgefordert, die genaue Gestaltung des Zusatzschildes in Zusammenarbeit mit der Polizei vorzunehmen.

 

  1. Das Bezirksamt und die zuständigen fachbehörderlichen Stellen werden aufgefordert zu prüfen, ob zukünftig bei der Neuaufstellung bzw. dem Austausch eines Verkehrszeichens „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Schild 325, StVO)  im Bezirk Bergedorf grundsätzlich Zusatzschilder sinnvoll sind.

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob (ggfs. in Zusammenarbeit mit zuständigen fachbehörderlichen Stellen) ein Infoflyer entworfen werden kann, auf dem die Verkehrsregeln in verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) dargestellt werden.

 

  1. Über den Stand der Prüfungen und der Umsetzung berichtet das Bezirksamt im Fachausschuss für Verkehr und Inneres.

 

 

 

Anhänge

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