Schrittgeschwindigkeit in "Spielstraßen" (verkehrsberuhigte Bereiche) - ergänzte Fassung
Letzte Beratung: 28.11.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.9
Antrag der BAbg. Springborn, Petersen-Griem und SPD-Fraktion
der BAbg. Fleige und Grüne Fraktion
In vielen Wohngebieten im Bezirk Bergedorf gibt es „verkehrsberuhigte Bereiche“, die oft als „Spielstraßen“ bekannt sind. In diesen Bereichen gelten besondere Regeln. So ist z.B. das Parken außerhalb von markierten Stellflächen nicht zulässig und es gilt Schrittgeschwindigkeit.
Die Anwohner/innen verschiedener „Spielstraßen“ berichten davon, dass diese Regeln, insbesondere die Schrittgeschwindigkeit, oft nicht eingehalten werden.
Der Auguste-Schmidt-Weg in Neuallermöhe ist eine der betroffenen Straßen. Anwohner/innen haben dort z.T. eigene Hinweisschilder („Spielende Kinder“ o.Ä.) aufgestellt. Eine ähnliche Situation findet sich in weiteren verkehrsberuhigten Bereichen.
Gespräche von Anwohner/innen zeigen, dass zahlreiche PKW-Fahrer/innen angeben, nicht zu wissen, dass in Spielstraßen Schnittgeschwindigkeit gelte. Sie würden stattdessen von Tempo 20 oder 30 ausgehen.
Ein Schritt zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit kann es sein, das Verkehrszeichen „verkehrsberuhigter Bereich“ (Schild 325, StVO) um ein Zusatzschild zu ergänzen, auf dem auf die Schrittgeschwindigkeit verwiesen wird (siehe Beispiele auf S. 17 in https://www.lauchaecker.de/verkehr/Folien-WORKSHOP-01-03-2011.pdf). Eine solche Maßnahme ist einfach, schnell, und kostengünstig zu realisieren. Außerdem schafft sie Klarheit, ohne dass bauliche Eingriffe notwendig sind.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Autofahrer und Anwohner verstärkt über geltende Regeln in „Spielstraßen“ zu informieren.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
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