Schneeräumung von Fahrradwegen - Fahrradstadt geht anders
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Helm, Wegner und Fraktion der CDU
Seit vielen Jahren war Hamburg einmal wieder von einer Schneedecke überzogen und gleich führt es wieder zu Uneinigkeiten bezüglich der Räumpflicht von Fahrradwegen und Velorouten. Diese blieben größtenteils ungeräumt, nur in wenigen Bereichen scheint eine Beauftragung der Stadtreinigung (SRH) erfolgt zu sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum Auskunftsersuchen vom 18.02.2021 wie folgt Stellung:
Nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) gibt es keine Anliegerverpflichtung für den Winterdienst auf Radwegen. Die SRH bearbeitet im Winterdienst ein abgestimmtes Streckennetz von Radwegen auf der Grundlage des HWG. Für Velorouten gibt es keine einheitliche Regelung, da die Teilstrecken der Routen auf Wegen von unterschiedlicher baulicher Beschaffenheit verlaufen: z.B. auf Fahrbahnen (möglichst Kfz-verkehrsarm oder Tempo-30-Zonen), baulich abgesetzten Radwegen an verkehrsreichen Straßen oder aber autofreien Strecken, wie z. B. eigenständigen Radwegen ohne anliegende Fahrbahn. Wenn die Veloroute über Fahrbahnen verläuft und diese Strecken bereits als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuft wurden, wird dort der Winterdienst von der SRH durchgeführt.
Auf der beigefügten Karte der SRH ist dargestellt, wo in Bergedorf die SRH Winterdienst auf Radwegen, Radstreifen sowie Fahrbahnen durchführt. Wird die Teilstrecke der Veloroute im Rahmen des Winterdienstes auf Fahrbahnen „mitbearbeitet“, ist die Strecke „gelb auf rotem Grund“ dargestellt.
Die SRH führt den Winterdienst in Bergedorf auf rund 30 km Radwegen, Radstreifen und Velorouten auf Fahrbahnen durch.
Die BUKEA.
Die Kosten werden pauschal erstattet.
Die Kosten im Jahr 2019 betrugen rund 2.600 € pro Kilometer Radweg im Mittel. Für das Jahr 2020 liegt noch keine abschließende Kostenberechnung vor. Die Kosten setzen sich aus Fixkosten und variablen Kosten je nach Einsatzanzahl zusammen.
Die Entscheidung wird in Abstimmung zwischen der BUKEA, der BVM und der SRH getroffen.
Die Entscheidung erfolgt v.a. aufgrund folgender Kriterien: Als wichtig für den Radverkehr eingestufte Strecke, hohe Frequentierung der Strecke, Fortschreibung eines zusammenhängenden Streckennetzes, zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel, zur Verfügung stehende Personal- und Fahrzeugressourcen, maschinelle Bearbeitungseignung der Strecken.
Belastbare Auskünfte über die Länge sämtlicher Radwege im Bezirk Bergedorf lassen sind derzeit nicht möglich. Eine Datenbank, welche die aktuelle Radinfrastruktur umfasst, wurde von der BVM beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung beauftragt und ist aktuell in Bearbeitung. Die Radinfrastrukturerfassung ist aktuell in den Bezirken Harburg, Altona und Eimsbüttel abgeschlossen. Die Länge der Velorouten beträgt ca. 15,9 km.
Hierzu ist keine Aussage möglich, s. Antwort zu 9.
Die Kosten sind nicht kalkulierbar, siehe Antworten zu 9. und 10.
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