21-0774.01

Schneeräumung von Fahrradwegen - Fahrradstadt geht anders

Antwort

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29.04.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Helm, Wegner und Fraktion der CDU

 

Seit vielen Jahren war Hamburg einmal wieder von einer Schneedecke überzogen und gleich führt es wieder zu Uneinigkeiten bezüglich der Räumpflicht von Fahrradwegen und Velorouten. Diese blieben größtenteils ungeräumt, nur in wenigen Bereichen scheint eine Beauftragung der Stadtreinigung (SRH) erfolgt zu sein.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum Auskunftsersuchen vom 18.02.2021 wie folgt Stellung:

 

 

  1. Wie ist die Schneeräumpflicht bezogen auf Radwege und Velorouten geregelt?

 

Nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) gibt es keine Anliegerverpflichtung für den Winterdienst auf Radwegen. Die SRH  bearbeitet im Winterdienst ein abgestimmtes Streckennetz von Radwegen auf der Grundlage des HWG. Für Velorouten gibt es keine einheitliche Regelung, da die Teilstrecken der Routen auf Wegen von unterschiedlicher baulicher Beschaffenheit verlaufen: z.B. auf Fahrbahnen (möglichst Kfz-verkehrsarm oder Tempo-30-Zonen), baulich abgesetzten Radwegen an verkehrsreichen Straßen oder aber autofreien Strecken, wie z. B. eigenständigen Radwegen ohne anliegende Fahrbahn. Wenn die Veloroute über Fahrbahnen verläuft und diese Strecken bereits als verkehrswichtig und besonders gefährlich eingestuft wurden, wird dort der Winterdienst von der SRH durchgeführt. 

 

 

  1. Für welche Radwege und Velorouten in Bergedorf ist die SRH mit der Räumung beauftragt?

 

Auf der beigefügten Karte der SRH ist dargestellt, wo in Bergedorf die SRH Winterdienst auf Radwegen, Radstreifen sowie Fahrbahnen durchführt. Wird die Teilstrecke der Veloroute im Rahmen des Winterdienstes auf Fahrbahnen „mitbearbeitet“, ist die Strecke „gelb auf rotem Grund“ dargestellt. 

 

 

  1. Um wie viele Kilometer handelt es sich?

 

Die SRH führt den Winterdienst in Bergedorf auf rund 30 km Radwegen, Radstreifen und Velorouten auf Fahrbahnen durch. 

 

 

  1. Wer ist Auftraggeber und wer trägt die Kosten?

 

Die BUKEA.

 

 

  1. Werden die Kosten pauschal oder pro Tätigkeit berechnet?

 

Die Kosten werden pauschal erstattet.

 

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Räumung pro Kilometer und wie werden diese berechnet?

 

Die Kosten im Jahr 2019 betrugen rund 2.600 € pro Kilometer Radweg im Mittel. Für das Jahr 2020 liegt noch keine abschließende Kostenberechnung vor. Die Kosten setzen sich aus Fixkosten und variablen Kosten je nach Einsatzanzahl zusammen.  

 

 

  1. Wer trifft die Entscheidung, welche Radwege und Velorouten im Bezirk durch die SRH geräumt werden sollen?

 

Die Entscheidung wird in Abstimmung zwischen der BUKEA, der BVM und der SRH getroffen.

 

 

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung?

 

Die Entscheidung erfolgt v.a. aufgrund folgender Kriterien: Als wichtig für den Radverkehr eingestufte Strecke, hohe Frequentierung der Strecke, Fortschreibung eines zusammenhängenden Streckennetzes, zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel, zur Verfügung stehende Personal- und Fahrzeugressourcen, maschinelle Bearbeitungseignung der Strecken.

 

 

  1. Über wie viele Kilometer Radwege und Velorouten verfügt der Bezirk Bergedorf?

 

Belastbare Auskünfte über die Länge sämtlicher Radwege im Bezirk Bergedorf lassen sind derzeit nicht möglich. Eine Datenbank, welche die aktuelle Radinfrastruktur umfasst, wurde von der BVM beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung beauftragt und ist aktuell in Bearbeitung. Die Radinfrastrukturerfassung ist aktuell in den Bezirken Harburg, Altona und Eimsbüttel abgeschlossen. Die Länge der Velorouten beträgt ca. 15,9 km.

 

 

  1. Müssten für eine komplette Räumung aller Radwege zusätzliche Räumfahrzeuge angeschafft werden oder könnten diese angemietet werden?

 

Hierzu ist keine Aussage möglich, s. Antwort zu 9. 

 

 

  1. Wie hoch wären die Kosten, wenn grundsätzlich alle Radwege im Bezirk vom Schnee geräumt würden?

 

Die Kosten sind nicht kalkulierbar, siehe Antworten zu 9. und 10.

 

 

Petitum/Beschluss

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