20-1968.01

Schlussverschickung Vierlandenstraße - Warum so spät an die Abgeordneten?

Antwort

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28.03.2019
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh und der CDU-Fraktion

 

In der letzten Sitzung der Bezirksversammlung haben alle Fraktionen einhellig kritisiert, dass die Behörden Auskunftsersuchen aus den Bezirken sehr häufig nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantworten. Gemeinsam war die Kritik, dass die Arbeit der Abgeordneten durch die Verspätung unnötig erschwert und der gesetzliche Auftrag der Kontrolle behindert wird.

Was für die Auskunftsersuchen gilt, gilt aber natürlich auch für die verspätete oder verzögerte Zusendung anderer Unterlagen.

 

Aktuell wurden die Unterlagen zur Schlussverschickung für den Ausbau der Vierlandenstraße vom Bezirksamt stark verzögert an die Abgeordneten weiter geleitet.

 

Ausweislich der E-Mail sind die Unterlagen dem Bezirksamt am 1. März 2019 10:31 Uhr zugegangen. Die Weiterleitung an die Bezirksabgeordneten erfolgte erst am 11. März 2019, 15:14 Uhr, mithin sieben Werktage später.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

Aus welchen Gründen erfolgte die Weiterleitung der o.g. E-Mail erst mit einer Verzögerung von 10 Tagen?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 15.03.2019 wie folgt:

 

Eine Schlussverschickung ist eine abschließende Verschickung, die als Information dient. Es werden keine Stellungnahme angefordert. Es gibt keine Fristen.

 

Der LSBG stellt die Informationen ins Internet. Das Bezirksamt gibt die Unterlagen derzeit in Papier weiter und legt sie den Fraktionen in die Fächer, sobald sie hier vorliegen. Ebenso verfährt das Bezirksamt in der Regel mit den Unterlagen, die per E-Mail eingehen. Das ist ein Extra-Service des Bezirksamts für die Mitglieder der Bezirksversammlung.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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