Schließung des Westensees als Badegewässer
Zur Beratung der in den Umweltausschuss überwiesenen Antwort der Behörde für Umwelt und Energie ist eine Referentin / ein Referent der Fachbehörde angefordert worden.
Als Antwort auf die Referentenanfrage wurde mitgeteilt, dass die BUE der Bitte der Bezirksversammlung Bergedorf hinsichtlich einer Teilnahme einer Referentin/eines Referenten an der Sitzung des Umweltausschusses am 14.03.2018 leider nicht nachkommen kann. Es sind dem Umweltausschuss des Bezirks Bergedorf über die Antwort nebst ausführlichen Anlagen zur bezirklichen Anfrage vom 22.08.2017 (Drucksachen-Nr. 20-1260.01) hinaus weder weitere noch neue Informationen zu berichten.
Der Westensee war und ist kein ausgewiesenes Badegewässer gemäß EG-Badegewässerrichtlinie. Die Zuständigkeit für den Westensee liegt beim Bezirksamt Bergedorf.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis
Keine