20-1260.02

Schließung des Westensees als Badegewässer

Mitteilung

Sachverhalt

 

Zur Beratung der in den Umweltausschuss überwiesenen Antwort der Behörde für Umwelt und Energie ist eine Referentin / ein Referent der Fachbehörde angefordert worden.

 

Als Antwort auf die Referentenanfrage wurde mitgeteilt, dass die BUE der Bitte der Bezirksversammlung Bergedorf hinsichtlich einer Teilnahme einer Referentin/eines Referenten an der Sitzung des Umweltausschusses am 14.03.2018 leider nicht nachkommen kann. Es sind dem Umweltausschuss des Bezirks Bergedorf über die Antwort nebst ausführlichen Anlagen zur bezirklichen Anfrage vom 22.08.2017 (Drucksachen-Nr. 20-1260.01) hinaus weder weitere noch neue Informationen zu berichten.

 

Der Westensee war und ist kein ausgewiesenes Badegewässer gemäß EG-Badegewässerrichtlinie. Die Zuständigkeit für den Westensee liegt beim Bezirksamt Bergedorf.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis

 

Anhänge

 

Keine