Schlickberg Feldhofe: Was geschah vor der Evokation durch den Senat?
Kleine Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE
Wie in der Öffentlichkeit berichtet wurde, will der Senat das Planrecht für die Erweiterung der Schlickdeponie Feldhofe in Moorfleet evozieren. Durch das Heranziehen der Hoheit über das Verfahren seitens des Senats verlieren die bezirklichen Gremien weitgehend Mitwirkungs- und
Gestaltungsrechte.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 24.02.2021 wie folgt:
Dazu fragen wir das Bezirksamt:
1. Welche Gespräche oder Kontakte haben wann zwischen dem Senat und dem Bezirksamt Bergedorf bezüglich des Planverfahrens zur Erweiterung des Schlickberges Feldhofe stattgefunden und welche Ergebnisse liegen dazu vor?
Der Staatsrat der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat den Bezirksamtsleiter am 02.12.2020 darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Senatsbeschluss zur Evokation des Bebauungsplanverfahrens erarbeitet werde. Ziel sei es, mittels eines von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen betriebenen Bebauungsplanverfahrens eine Synchronisierung mit dem hier ebenfalls erforderlichen Planfeststellungsverfahren der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu erreichen.
2. Welche Position hat das Bezirksamt bei diesen Gesprächen vertreten?
Das Bezirksamt hat dieses Ansinnen zur Kenntnis genommen.
3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Evokation des Planverfahrens?
Die Begründung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird als sachlich begründet angesehen.
4. Welche Vor- und/oder Nachteile sieht das Bezirksamt durch die Evokation des Verfahrens durch den Senat?
Zum Vorteil siehe Antwort zu Frage 1; außerdem entlastet die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das bezirkliche Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung in Zeiten knapper Personal- und Planungsmittelressourcen.
5. Führt die Evokation des Senats dazu, dass die geplante Erweiterung bzw. Erhöhung des Schlickberges schneller erfolgt, als wenn das Planrecht beim Bezirk verblieben wäre?
Wenn ja: Welche Gründe liegen dafür vor?
Nein.
6. Welche Gründe führten nach Ansicht des Bezirksamtes zur Evokation des Verfahrens
seitens des Senats?
Siehe Antwort zu Frage 1.
7. Wie beurteilt das Bezirksamt hinsichtlich der Evokation die Beteiligungsmöglichkeiten
bezirklicher Gremien oder der Öffentlichkeit?
Das Bezirksamt agiert in einem Evokationsverfahren als Träger öffentlicher Belange und wird entsprechend beteiligt. Die Stellungnahmen des Bezirksamtes werden nach vorheriger Beteiligung der bezirklichen Gremien abgegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit entspricht in der Sache der in einem vom Bezirksamt durchgeführten Verfahren. Neben der Öffentlichen Plandiskussion ist die öffentliche Auslegung (auch in Räumen des Bezirksamtes) des Bebauungsplanentwurfs obligatorisch. In beiden Verfahrensschritten können Interessierte Stellungnahmen abgeben, die im Bebauungsplanverfahren verarbeitet werden. Formal bedeutet die Evokation, dass die Bezirksversammlung das abschließende Beschlussrecht über den Bebauungsplan nicht hat, sondern der Stadtentwicklungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft.
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