Schleusengärten oder Schleusenurwald?
Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.10
Auskunftsersuchen der BAbg. Wegner, Froh, Emrich und der CDU-Fraktion
Die Wohnbebauung am Schleusengraben gehören sicher zu den Vorzeigeprojekten der Stadtentwicklung in Bergedorf. Umso erstaunlicher ist es, dass sich an vielen Stellen die Fertigstellung der Außenanlagen extrem verzögert, wie z. B. der Fuß- Radweg Richtung Stadtkern oder das Erscheinungsbild bereits seit Jahren sehr zu wünschen übrig lässt.
So ist auch der Grünstreifen längs des Gehwegs zwischen dem Weidenbaumsweg/Ecke Wiesnerring und dem Schleusengraben (Flurstück 7638) seit Jahren in einem ungepflegten Zustand. Von dem ursprünglichen gestalterischen Konzept, welches sich durch das gesamte Quartier am Schleusengraben ziehen sollte, ist in diesem Teil nichts mehr zu erkennen.
Die Finanzbehörde beantwortet die Fragen 4-9 und 12, das Bezirksamt die Fragen 1-3, 10 und 11 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Der Weg befindet sich innerhalb einer Fläche, die der Bebauungsplan Bergedorf 110 festsetzt als „Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)“ sowie als „Notzufahrt“. Des Weiteren kennzeichnet der Bebauungsplan vorhandene unterirdische Abwasser- und Elektrizitätsleitungen.
Eigentümer des Flurstücks ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen.
Die Verantwortung für die Pflege liegt beim Eigentümer.
Dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ist ein Gestaltungskonzept für das Flurstück 7638 nicht bekannt.
Zu 5.-8.:
Auf dem Grundstück werden von einem externen Unternehmen, dem vom LIG mit der Verwaltung des Flurstücks beauftragten Dienstleister Gladigau, ein bis zwei Mal im Jahr die Bodendecker zurückgeschnitten, Bäume kontrolliert und Rasen gemäht. Die Fläche wird mindestens zwei Mal im Jahr durch die Firma Gladigau besichtigt. Die Kosten für die Pflege betragen durchschnittlich 9.500 Euro pro Jahr. Vor ca. zwei Jahren wurden durch die Stadtreinigung Hamburg zusätzlich zwei Abfalleimer aufgestellt, welche regelmäßig geleert werden.
Dem LIG liegt kein derartiges Konzept vor.
Das Bezirksamt äußert sich grundsätzlich nicht zum Pflegezustand von Flurstücken, die sich nicht im Eigentum des Bezirksamtes befinden.
Das Bezirksamt kann hier nicht tätig werden, da für die Umsetzung der LIG zuständig ist.
Das im Bebauungsplan als Parkanlage ausgewiesene Grundstück soll zuständigkeitshalber in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Bergedorf - Stadtgrün - überwiesen werden. Die Umsetzung des gestalterischen Konzeptes kann im Anschluss dort erfolgen.
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