21-0118.01

Schienenanbindung Lohbrügge

Bericht

Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.6

Sachverhalt

 

Berichterstatter: Herr Fleige

 

Die Mitglieder des Fachausschusses für Verkehr und Inneres haben in Ihrer Sitzung am 14.10.19 den Antrag der CDU (Drs. 21-0118) beraten.

 

Die SPD hat betont, dass die Notwendigkeit einer besseren ÖPNV-Anbindung Bergedorfs unstrittig ist. Da die SPD in ihrem Wahlprogramm explizit eine U-Bahn-Anbindung gefordert hat, lehnt sie die Prüfung etwaiger Alternativen ab, da dies signalisieren könnte, dass ein U-Bahn-Anschluss unter Umständen verzichtbar sein könnte.

 

Die SPD hat daher gebeten, über jeden der drei Sätze des Beschlussvorschlags einzeln abzustimmen. Für den ersten Satz des Petitums hat sie zudem die folgende Formulierung vorgeschlagen: "Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der BWVI für eine Konkretisierung der Pläne für die Anbindung des Bezirks Bergedorf durch die Verlängerung der U-Bahnlinie U2 einzusetzen."

 

Die CDU hat erklärt, dass eine derartige Festlegung auf die U-Bahn-Lösung vor dem Hintergrund der hiermit verbundenen hohen Kosten kontraproduktiv wäre.

 

Der ersten Satz des Beschlussvorschlags in der von  der SPD vorgeschlagenen Fassung wurde mit den 7 Stimmen der SPD, der Linken und der FDP bei 3 Enthaltungen der GRÜNEN gegen die 5 Stimmen der CDU und der AFD angenommen.

 

Der zweite Satz des Beschlussvorschlags wurde mit den 7 Stimmen der SPD, der FDP und der Linken bei 3 Enthaltungen der GRÜNEN gegen die 5 Stimmen der CDU und der AFD abgelehnt.

 

Der dritte Satz des Beschlussvorschlags wurde einstimmig angenommen.

 

Der Beschluss des Fachausschusses lautet somit wie folgt:

 

„Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der BWVI für eine Konkretisierung der Pläne für die Anbindung des Bezirks Bergedorf durch die Verlängerung der U-Bahnlinie U2 einzusetzen. Über das Ergebnis der Bemühungen  ist im Ausschuss für Verkehr und Inneres zu berichten.“

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachauschusses an.

 

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