21-0762

Sanitäre Ausstattung der Grundschule Mendelstraße

Antrag

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Gremium
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25.02.2021
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Dietrich, Zaum und Fraktion der CDU

 

An der Grundschule Mendelstraße entstehen zwei jeweils zweigeschossige Hamburger Klassenhäuser und ein Sonderbau. Der Baubeginn des ersten Klassenhauses ist bereits im März 2021, die Arbeiten dafür sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein.

 

So flexibel die Raumaufteilung bei den Standardbauten „Hamburger Klassenhäuser“ auch sein mögen, lässt die technische und sanitäre Ausstattung wenig Spielraum, um auf den Bedarf der Schulen einzugehen. Die Leistungsbeschreibung Bau (LB-Bau) legt den engen Rahmen dafür fest.

 

Die Grundschule Mendelstraße verfügt heute über eine bedarfsgerechte sanitäre Ausstattung. Künftig wird sich diese durch die Neubauten verschlechtern, da weniger Toiletten und Waschbecken vorgesehen sind. Selbst bei Ausklammerung der aktuellen Pandemie ist nicht nachvollziehbar, warum grundsätzlich eine so begrenzte sanitäre Ausstattung bei Neubauten geplant wird. Konkret sind je Stockwerk für 76 Kinder sechs Toiletten und zwei Handwaschbecken eingeplant. Hinzu kommt, dass eine Aufteilung für Toiletten für Mädchen und Toiletten für Jungen nur über getrennte Stockwerke erreicht werden kann und dadurch die Wege entsprechend weit werden. Und auch die Planung nur einer Toilette für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen im Obergeschoss ist keinesfalls zeitgemäß.

 

Hinsichtlich des Neubaus der Schule Mendelstraße wurde vom Elternrat erreicht, dass mindestens drei Waschbecken je Etage in jeder Toilette eingebaut werden. Weitere Forderungen wurden seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) jedoch abgelehnt. Dies ist aus Sicht der Antragsteller nicht akzeptabel und es scheint insgesamt auch für zukünftige Fälle eine dringende Verbesserung der sanitären Ausstattung geboten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei der BSB und den entsprechenden Verwaltungsstellen dafür einzusetzen,

  1. dass die bisher unzureichenden Planungen neu aufgenommen werden und beim Neubau der Grundschule Mendelstraße der Elternwunsch nach einer verbesserten sanitären Ausstattung berücksichtigt wird.
  2. dass die Leistungsbeschreibung Bau (LB-Bau) dahingehend geändert wird, dass grundsätzlich eine Verbesserung der sanitären Anlagen regelhaft und bedarfsgerecht festgeschrieben wird.
  3. zu prüfen, ob ein Einbau von Waschbecken in den Klassenräumen als optionale Variante ermöglicht werden kann.
  4. dem Fachausschuss für Sport und Bildung zu gegebener Zeit über das Ergebnis seiner Bemühungen und über den Abwägungsprozess im Rahmen der anstehenden Evaluierung der LB-Bau zu berichten.

 

 

 

Anhänge

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