Sachstand Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden
Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Woller, Garbers und Fraktion der CDU
der BAbg. Jachow und SPD-Fraktion
der BAbg. Wobbe und Fraktion Die Grünen
In den Vier- und Marschlanden gibt es bei längeren Regenfällen immer wieder erhebliche Probleme, die Dove-Elbe und Gose-Elbe über das Sperrwerk Tatenberg in die Norderelbe zu entwässern. Ende 2017 und Anfang 2018 kam es daher mehrmals zu kritischen Wasserständen und das Wasser stieg über die Uferböschungen. Felder und Ländereien standen unter Wasser, weil das Wasser auch nicht mehr versickert ist.
Bereits 2014 wurden im Regionalausschuss Planungen für neue Schöpfwerke, und zwar in Neuengamme/Altengamme, Zollenspieker und Neudorf, vorgestellt. Bei einem Ortstermin am 26. August 2014 in Neuengamme wurden erste Kostenschätzungen und Finanzierungsplanungen sowie mögliche Zeitabläufe dargestellt.
Das Planfeststellungsverfahren sollte Ende 2014 eingeleitet, entsprechende Verkaufsverhandlungen zum nötigen Ankauf von Grundstücken durchgeführt, die Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit und die Behörden beteiligt werden, damit eine zeitnahe Umsetzung erfolgen könne.
Im Ergebnis entschieden die zuständigen Behörden, mit dem Bau des Schöpfwerks Dove-Elbe in Neuengamme/Altengamme im Jahr 2017 zu beginnen. Geplante Bauzeit waren ca. 2 Jahre, Fertigstellung demnach 2019.
Nun wurde am 13.2.2018 den Mitgliedern des Regionalausschusses von einem Mitarbeiter der LSBG mitgeteilt, dass es Verzögerungen bei der Umsetzung gäbe. Es werde aber an dem Bau des Schöpfwerks Dove-Elbe (Priorität 1) festgehalten und dann erst mit den konkreten Planungen der anderen Schöpfwerke begonnen. Warum es zu den Verzögerungen gekommen ist, blieb im Dunkeln. Gerüchteweise ist in den Vier- und Marschlanden zu hören, dass Probleme bei Grundstückskäufen die Ursache seien.
Da in gleicher Sitzung von einem Verantwortlichen der Wasserwirtschaft vor Ort mitgeteilt wurde, dass man bei der Entwässerung des Binnenhochwassers am Rande der Kapazitäten sei, besteht jetzt akuter Handlungsbedarf. Nach Ansicht der CDU-Bezirksfraktion ist aus den Erfahrungen der letzten Monate und den Gesprächen mit den Fachleuten vor Ort jedenfalls klar zu erkennen, dass der Binnenhochwasserschutz nicht mehr gewährleistet ist und der Bau des Schöpfwerks Dove-Elbe sofort umgesetzt oder über Alternativen nachgedacht werden muss.
Die Behörde für Umwelt und Energie beantwortet das Auskunftsersuchen vom 7.3.2018 wie folgt:
Vor dem Hintergrund fragen wir:
Zu 1.:
Die BUE ist die zuständige Fachbehörde und hat den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) federführend mit der Planung und dem Bau der Schöpfwerke beauftragt.
Zu 2.:
Die Finanzbehörde (FB) und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).
Zu 3.:
Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 4.:
Ja.
Zu 5. und 6:
Ja. Betroffen sind 13 Grundeigentümer. Inzwischen konnten folgende Verhandlungsstände erreicht werden:
• zwei Kaufverträge wurden erfolgreich abgeschlossen
• drei weitere Kaufverträge stehen kurz vor der Beurkundung
• an weitere (sieben) Eigentümer sind am 19.03.2018 die fortgeschriebenen Angebote versandt worden
• ausstehend ist noch ein Angebot. Auf Grund der andauernden Erkrankung des Verkäufers konnte das für das Angebot erforderliche Wertgutachten bisher nicht erstellt werden.
Die Verhandlungen werden parallel zum laufenden Planfeststellungsverfahren geführt, das vollziehbare Planrecht ist nicht gegeben. Die Mehrzahl der betroffenen Eigentümer hat im Planrechtsverfahren Einwendungen gegen das Projekt und gegen die jeweilige Inanspruchnahme ihres Eigentums erhoben. Die Grunderwerbsplanung wurde inzwischen in Abstimmung zwischen LSBG, dem Bezirksamt und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) fortgeschrieben.
Der landwirtschaftliche Gutachterdienst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde mit der gutachterlichen Bewertung von fünf Einzelfällen beauftragt. Bei den übrigen betroffenen Eigentümern wurde die Entschädigung aus den Qualitätsbestimmungen der vorliegenden Gutachten sowie den Bodenrichtwerten abgeleitet. Die auf dieser Grundlage abgegebenen Anlassgebote wurden von den Grundeigentümern abgelehnt. Eine zweite Fortschreibung der Wertansätze erfolgte kürzlich unter Berücksichtigung der zuletzt erzielten Ergebnisse im Verhandlungstermin am 6. Dezember 2017. Die fortgeschriebenen Angebote wurden am 19. März 2018 an die Eigentümer versandt.
Zu 7.:
Nein.
Zu 8.:
Die FB.
Zu 9.:
Ja, auf den LIG.
Zu 10.:
Nein.
Zu 11. bis 14.:
Siehe Antwort zu 5.
Zu 15.:
Die Planungen für die beiden anderen Schöpfwerke wurden noch nicht begonnen. Insofern liegen noch keine weiteren Informationen vor.
Zu 16.:
Ja, der Antrag auf Planfeststellung wurde am 14.12.2015 vom LSBG bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht.
Wenn ja,
a) wann wurden die Unterlagen öffentlich ausgelegt?
Zu 16. a):
Die Planunterlagen wurden im Zeitraum vom 09.03.2016 bis 08.04.2016 öffentlich ausgelegt.
b) gab es Einwendungen?
Zu 16. b):
Ja.
c) wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu 16. c):
Sobald der Grunderwerb abgeschlossen ist und alle hierzu relevanten Unterlagen der Planfeststellungsbehörde vorliegen, wird über den Antrag entschieden.
Zu 17.:
Ja.
Wenn nein, warum nicht?
Zu 18. und 19.:
Die Kostenschätzung für das Schöpfwerk Dove-Elbe i.H.v. rund 10 Mio. Euro ist im Haushalt eingestellt worden.
Zu 20.:
Die BUE geht von der Umsetzung der Maßnahme „Schöpfwerk Dove-Elbe“ in absehbarer Zeit aus.
Zu 21.:
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor, da umfangreiche Untersuchungen erforderlich wären.
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