21-2102.01

Renovierungskosten nach dem Auszug von Geflüchteten in Bergedorf

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.07.2024
Ö 12.3
11.07.2024
Ö 13.3
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der Babg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

und der AfD Fraktion Bergedorf

 

Die Unterbringung von Geflüchteten stellt Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Neben der akuten Versorgung mit Wohnraum müssen auch die Folgen der Unterbringung bewältigt werden. Dazu gehört auch die Renovierung von Wohnungen, Flüchtlingsunterkünften, Hotels und anderen Unterbringungsmöglichkeiten nach dem Auszug von Geflüchteten. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

1. Wie hoch waren die durchschnittlichen Renovierungskosten pro Wohnung, Flüchtlingsunterkunft, Hotel und anderen Unterbringungsmöglichkeiten in Bergedorf nach dem Auszug von Geflüchteten?

 

2. Wie unterscheiden sich die Renovierungskosten zwischen den verschiedenen Unterbringungsarten (Wohnungen, Flüchtlingsunterkünfte, Hotels, etc.) in Bergedorf? Gibt es signifikante Unterschiede oder liegen die Kosten in einem ähnlichen Bereich?

 

3. Wie haben sich die Renovierungskosten in Bergedorf im Laufe der Zeit entwickelt? Gibt es einen Trend steigender oder sinkender Kosten? Bitte von 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt.

 

4. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Renovierungskosten in Bergedorf? Spielt die Größe der Unterkunft, die Anzahl der Bewohner oder die Dauer der Unterbringung eine Rolle?

 

Das Merkmal "Geflüchtete" ist für die Unterbringung in den Einrichtungen von F&W nicht relevant und wird daher nicht gesondert erhoben. Es findet lediglich eine Differenzierung von untergebrachten Personen in nicht-wohnberechtigte Zuwanderer und wohnberechtigte Zuwanderer sowie Wohnungslose statt. Auch Wohnungslose können eine individuelle Fluchtgeschichte haben. Daher beziehen sich die in Anlage 1 aufgeführten Daten jeweils auf die öffentlichen Unterkünfte als Ganzes. Die Höhe der Renovierungskosten im Zusammenhang mit der Unterbringung ausschließlich von Geflüchteten lässt sich nicht ermitteln.

 

Seitens F&W werden lediglich Instandhaltungskosten statistisch erhoben und dokumentiert. Hierbei findet keine Differenzierung zwischen laufenden Instandhaltungskosten und Renovierungskosten nach Auszug statt.

 

Instandhaltungs- bzw. Renovierungskosten für nutzungstypische Abnutzung in zur Interimsunterbringung genutzten Hotels und Hostels übernehmen die Hotelbetreibenden. In einzelnen Fällen, in denen die Abnutzung das übliche Maß überschreitet, werden den Hotelbetreibenden zusätzlich anfallende Instandhaltungs-/Renovierungskosten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch F&W erstattet. Die seit Beginn der Nutzung von Hotels und Hostels (2022) in Bergedorf angefallenen Erstattungen können der untenstehenden Tabelle entnommen werden.

 

Eine Vergleichbarkeit zwischen den unterschiedlichen Unterbringungsformen herzustellen, ist nicht bzw. nur sehr bedingt möglich. So sind die Unterkünfte, abhängig von der Unterkunftskategorie, sehr unterschiedlich ausgestattet. Wohnunterkünfte beispielsweise verfügen regelhaft über Küchen, Interims- und Notstandorte nicht. Zudem ist die Notwendigkeit von Instandhaltungsmaßnahmen abhängig von der Betriebsdauer bzw. der Dauer und Intensität der Nutzung von baulichen Anlagen und Ausstattungsgegenständen. Hierbei relevant ist auch der Zustand bzw. die Qualität der baulichen Anlagen und Ausstattungsgegenstände.

 

Ein Gesamttrend ist nicht zu erkennen; die jährlichen Kosten bewegen sich jeweils auf einem ähnlichen Niveau. Dabei zu berücksichtigen ist, dass Instandhaltungsmaßnahmen möglichst vorausschauend geplant werden, sodass diese insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils nötigen Ressourceneinsatzes auch über längere Zeiträume verteilt werden.

 

Tabelle 1: Übersicht über die erstatteten zusätzlichen Instandhaltungs- / Renovierungskosten an Hotelbetreibende in Bergedorf

 

Unterkunft/Standort

2023

2024 (bis 27.05.)

Hower Hauptdeich 7 (Gästehaus Kirchwerder)

995,74 €

keine

Oberer Landweg 27-29 (Rcadia)

keine

839,92 €

Weidenbaumsweg 9 (NinetyNine Bergedorf)

keine

412,89 €

Quelle: F&W, Stand 27. Mai 2024

 

r Unterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind die grundlegende Bausubstanz und Laufzeit ausschlaggebend für die anfallenden Renovierungskosten, ebenso wie hohe Fluktuation.

 

5. Wie hoch sind die Renovierungskosten in Bergedorf im Vergleich zu anderen Städten und Regionen in Deutschland? Gibt es Unterschiede und wenn ja, woran können diese liegen?

 

Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da kein Vergleich mit anderen Städten und Regionen in Deutschland stattfindet.

 

6. Gibt es einen detaillierten Bericht oder eine Studie, die die Renovierungskosten in Bergedorf nach dem Auszug von Geflüchteten aufschlüsselt?

 

Es bestehen keine aktuellen Studien über die dahingehenden Instandhaltungs-/ Renovierungskosten.

 

7. Wer trägt die Kosten für die Renovierung? Sind es die Vermieter, die Betreiber der Unterkünfte oder die Geflüchteten selbst?

 

Siehe Antwort zu Frage 1-4.

 

8. Gibt es Förderprogramme oder Unterstützungsmöglichkeiten für die Deckung der Renovierungskosten?

 

Es gibt keine Förderprogramme oder Unterstützungsmöglichkeiten für die Deckung der Instand-haltungs- / Renovierungskosten.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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