Rassistisch motivierte Gewalt und Diskriminierung
Auskunftsersuchen
der BAbg.Basener, Brodbeck, Potthast und der Fraktion GRÜNE Bergedorf
Mit der Fortschreibung der Hamburger Antidiskriminierungsstrategie (Drucksache 22/11417) hat die Bürgerschaft der Stadt Hamburg das Ziel gesetzt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen und insbesondere die Rechte von Betroffenen rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung systematisch zu verbessern. Die Strategie setzt daherauf eine umfassende Datenerhebung, stärkere Einbindung von Communities und Beratungsstellen sowie innovative Meldewege und transparente Evaluationen.
Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen erleben wir einerseits eine verstärkte Sensibilisierung und Dokumentation – insbesondere durch Beratungsstellen wie Empower, Migrantenselbstorganisationen, Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Initiativen. Andererseits zeigen aktuelle Studien und Praxiserfahrungen, dass rassistischund antisemitisch motivierte Vorfälle und Diskriminierung häufig unentdeckt und unbehandelt bleiben, weil die polizeiliche Statistik und amtliche Daten die Realität nicht ausreichend abbilden. Viele Übergriffe werden aus Angst, Misstrauen oder Unkenntnis nicht gemeldet. Gerade für einen vielfältigen Bezirk wie Bergedorf fehlen belastbare und differenzierte Daten, was die politische Bearbeitung erschwert.
Für Verwaltung und Behörden bedeutet dies: Die systematische Erhebung, Überprüfung und Veröffentlichung von Daten ist keine Formalie, sondern Voraussetzung dafür, dass gesellschaftliche Missstände sichtbar und bearbeitbar werden – und Handlungsdruck entsteht. Ohne Belege für das tatsächliche Ausmaß rassistischer und antisemitischer Übergriffe bleibt Diskriminierung unsichtbar und das politische wie gesellschaftliche Interesse an Gegenmaßnahmen gering. Die Arbeit der Behörden, diese Daten zu gewinnen und zu bewerten, ist somit zentraler Bestandteil einer aktiven Antidiskriminierungspolitik und unverzichtbar für die Weiterentwicklung gezielter Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Inneres und Sport:
a) Bei den von der Behörde erhobenen Zahlen und
b) bei der Dunkelziffer.
Beschluss:
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