21-0819.01

Radflunder für den Bezirk Bergedorf

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27.05.2021
Sachverhalt

 

Drucksache 21-0819

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

 

  1. unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport zu prüfen, welche (insbesondere rechtlichen) Voraussetzungen für die Aufstellung von Fahrradflundern erfüllt werden müssen.

 

  1. zu prüfen, ob Fahrradflundern durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Verfügung gestellt und eingesetzt werden könnten.

 

  1. den Bedarf an Fahrradflundern im Bezirk zu ermitteln und ein Konzept zu erstellen, an welchen Orten im Bezirk diese Fahrradflundern zum Einsatz kommen könnten (mit Priorisierung) und wie das zu finanzieren wäre.

 

  1. den Ausschuss für Verkehr und Inneres im zweiten Quartal 2021 über seine Bemühungen zu unterrichten.   

 

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 21-0819, nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt Stellung:

 

 

Zu 2.:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende begrüßt die Initiative der Bezirksversammlung Bergedorf. Der Bedarf an Fahrradabstellanlagen ist in allen Bezirken sehr hoch. Regelmäßig werden Nachfragen sowohl von Seiten der Politik als auch aus der Bevölkerung an die Bezirksämter herangetragen. Die Einschätzung der Einsatzmöglichkeiten von mobilen Fahrradplattformen fällt in den Bezirken dabei unterschiedlich aus. Bei einer zentralen Beschaffung besteht jedoch durchweg Bereitschaft, den Einsatz standortbezogen zu prüfen. Eine zentrale Beschaffung erscheint aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stimmen derzeit gemeinsam mit weiteren Akteuren das Vorgehen im Projekt Fahrradparken in Quartieren ab, das bei der Fortschreibung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr fixiert werden soll. Dabei ist unter anderem die systematische Ausweitung der Herstellung von frei zugänglichen Fahrradbügeln im Rahmen von Quartierskonzepten für das Fahrradparken geplant. Einer ersten Preisrecherche des Bezirksamts Hamburg-Mitte zufolge ist die Beschaffung von Fahrradplattformen deutlich kostspieliger als der Einbau üblicher Fahrradbügel, so dass sie als Standardelement deutliche wirtschaftliche Nachteile erzeugen würden.

 

Der Einsatz von mobilen Fahrradplattformen kann aber insbesondere als Testphase für Standorte erfolgen, an denen die Nachfrage vorab nicht eindeutig beurteilt werden kann. Der Einsatz von mobilen Fahrradplattformen wird in die Überlegungen zur Ausgestaltung des Projekts Fahrradparken in Quartieren einbezogen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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