Quartiersfonds / Sondermittel / Förderfonds
hier: Inanspruchnahme optionaler Quartiersfondsmittel
Entgegen ersten Annahmen besteht nach Bürgerschaftsbeschluss erneut die Möglichkeit, die sog. optionalen Quartiersfondsmittel in Anspruch zu nehmen, sofern die Basismittel sowie Ermächtigungsüberträge aus dem Vorjahr vollständig und nachweislich zur Projektförderung verwendet wurden. Bei vollständigem Verbrauch besteht somit die Möglichkeit, weitere Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 205.765,00 € zu fördern. Zudem sind noch 14.336,50 € ungebundene Basismittel vorhanden. Der Verwaltung liegen folgende Projektanträge vor:
Der BFSV Atlantik 1997 e.V. plant ein sportliches Integrationsangebot für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene mit Fluchterfahrung bzw. Migrationshintergrund in Neuallermöhe, um die Integration zu befördern und zudem zusätzliche niedrigschwellige Sportangebote für Jedermann zu schaffen. Es ist geplant, die Zielgruppe in das Ehrenamt einzubinden, die Jugendlichen entsprechend zu qualifizieren, um so eigenverantwortlich Angebote zielgerichtet planen und durchführen zu können. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Das Projekt soll in der Zeit vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. |
21.800,00 € |
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Der Internationale Bund plant in Kooperation mit der Straßensozialarbeit Allermöhe und der Gretel-Bergmann-Schule den Aufbau und Betrieb einer Fahrradselbsthilfewerkstatt im Projektzeitraum 01.11.2021 – 31.12.2022. Die Kosten setzen sich zusammen wie folgt:
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10.187,50 € |
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Der Träger Sprungbrett e.V. plant in Kooperation mit dem Wohnprojekt der Bergedorfer für Völkerverständigung ein Integrationsprojekt, um Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen den Weg in eigenen Wohnraum zu ermöglichen. Für die Beratung der ratsuchenden Menschen und die Projektdurchführung konnte ein qualifizierter Mitarbeiter mit eigenem Migrationshintergrund gewonnen werden, der die besonderen Schwierigkeiten und Hemmnisse aufgreifen und mit Wissen und Sprachkenntnissen den Personenkreis unterstützen kann. Das Projekt soll in der Zeit vom 01.12.2021 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. Die Kosten setzen sich zusammen wie folgt:
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46.796,00 € |
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Die Initiative „Menteevation“ ist ein Zusammenschluss von jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die sich als Vorbilder für gelungene Bildungswege in enger Kooperation mit verschiedenen Stadtteilschulen ehrenamtlich dafür engagieren, dass Schüler*innen motiviert und gecoacht werden um ebenso erfolgreich ihren Bildungsweg zu finden. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Das Projekt soll in der Zeit vom 01.12.2021 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. |
5.960,00 € |
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Der Träger HAKIJU bietet im Rahmen des SIN Projektes „Müttersprache“ als Heranführung an Integrationskurse niedrigschwellige Alphabetisierungskurse mit Sprach- Café an. Die Kurse werden mit je 8 Wochenstunden an zwei Vormittagen die Woche durchgeführt. Zwei der Kurse finden in Präsenz im Kulturzentrum LOLA statt. Es gibt eine enge Kooperation mit F&W, insbesondere mit der WUK Sülzbrack und den Bergedorfer für Völkerverständigung. Zielgruppe sind Mütter mit kleinen Kindern, die in der Regel noch keinen Kitaplatz haben. Die Option Kinderbetreuung ist insbesondere für das Landgebiet und Bergedorf Süd wichtig, weil hier Kitaplätze fehlen. Standardkurse Alphabetisierung in Bergedorf bieten keine Kinderbetreuung an. Auf Grund der Gruppengröße mit Kleinkindern muss die Kinderbetreuung doppelt besetzt sein. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Das Projekt soll in der Zeit vom 01.12.2021 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. |
23.904,72 € |
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KulturNA e.V. wird als eine Migrantische Selbstorganisation von einer Vielzahl von Aktiven - in der Regel mit eigener Flucht- und Zuwanderungsgeschichte – getragen. Die MSO hat mittlerweile einen Verein gegründet und befindet sich auf dem Weg der Professionalisierung. Die Aktivitäten finden regelmäßig und verbindlich bei und mit verschiedensten Kooperationspartner*innen am Mittleren Landweg und in Neuallermöhe statt und wurden stetig erweitert. Folgende Bausteine sollen künftig angeboten werden:
Das Projekt soll in der Zeit vom 01.12.2021 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. |
42.000,00 € |
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Gesamt |
150.648,22 € |
II. Investive Sondermittel Drs. 21-0983
(1) Zur Errichtung einer Scheune nach historischem Vorbild des Freundeskreis Anna Elbe gUG wurde eine Förderung in Höhe von 10.000,00 € aus investiven Sondermitteln beschlossen. Das Projekt wurde bereits erfolgreich durchgeführt, sodass eine Förderung dadurch ausgeschlossen ist.
An den Außenseiten der Scheune sind allerdings noch Holzarbeiten zu verrichten. Dort sollen sogenannte Abseiten geschaffen werden, in denen Fahrräder unterstellt und Museumsgegenstände wetterfest untergebracht werden können. Die Kosten betragen rd. 13.000,00 €, sodass der Freundeskreis Anna Elbe gUG nun die Umwidmung der bereits beschlossen Fördermittel zu diesem Zweck beantragt. Der Fehlbetrag wird aus Eigenmitteln aufgebracht.
(2) Zur Förderung des Vereinssportes wurde eine investive Zuwendung aus Sondermitteln in Höhe von 6.000,00 € zur Anschaffung eines Rennruderbootes für den Ruderverein Bergedorf e.V. beschlossen. Der Verein hat vorab bereits das Rennruderboot bestellt. Mit Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags hat das Projekt begonnen, so dass im Nachhinein keine Förderung mehr erfolgen kann und der Antrag abzulehnen war.
(1) Für das Kulturheim Billwerder wurde eine Förderung aus investiven Förderfondsmitteln zum Austausch von mehreren Fenstern in Höhe von 6.000,00 € beschlossen. Der Förderverein hat seinen Antrag im Nachhinein zurückgezogen.
(2) Für den Austausch der Heizanlage im Theater am Neuen Weg wurde eine Förderung aus investiven Förderfondsmitteln in Höhe von 3.000,00 € beschlossen. Der Verein Lohbrügger Bürgerbühne e.V. hat von seiner Antragsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht.
Zu I: Der Hauptausschuss beschließt eine Projektförderung aus Mitteln des Quartiersfonds.
Zu II: Der Hauptausschuss beschließt die unter der lfd. Nr. 1 genannten Umwidmung der investiven Sondermittel zur Projektrealisierung „Errichtung von Abseiten an der historischen Scheune“.
Der Hauptausschuss nimmt zur lfd. Nr. 2 Kenntnis.
Zu III: Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Keine.