Prüfung eines Fußgängerüberweges oder einer Querungshilfe vor Penny in Curslack
Letzte Beratung: 08.04.2025 Regionalausschuss Ö 6.4
Im Petitum des Antrags wird der Curslacker Deich genannt. Sinngemäß muss es aber Curslacker Heerweg heißen. Dies voraus gesetzt nimmt das Bezirksamt in Abstimmung mit dem PK 43 wie folgt Stellung:
Eine Querungshilfe ist aus mehreren Gründen nicht möglich. Einerseits können die notwendigen Schleppkurven für die Zufahrten zu den Grundstücken nicht eingehalten werden. Andererseits müsste für eine Querungshilfe die Fahrbahn verschwenkt werden und mehrere Bäume gefällt werden. Hinzu kommt der bautechnische Aufwand, wie eine Winkelstütz mit Geländer etc. ist unverhältnismäßig.
Eine Verlegung würde auch bedeuten, dass die Arztpraxis nicht mehr gut zu erreichen wäre und die Anwohnenden östlich des Curslacker Heerwegs und nördlich des Curslacker Deichs den Fußgängerüberweg mehr nutzen könnten.
Beschluss:
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
keine
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