22-0247.02

Prüfung eines Fußgängerüberweges oder einer Querungshilfe vor Penny in Curslack

Stellungnahme

Letzte Beratung: 08.04.2025 Regionalausschuss Ö 6.4

Sachverhalt

Im Petitum des Antrags wird der Curslacker Deich genannt. Sinngemäß muss es aber Curslacker Heerweg heißen. Dies voraus gesetzt nimmt das Bezirksamt in Abstimmung mit dem PK 43 wie folgt Stellung:

  1. Die Einrichtung eines Fußngerüberwegs auf Höhe vom Curslacker Heerweg 2a ist nicht möglich, da der Abstand zum nächsten FGÜ nur ca. 100 m beträgt. Hinzu kommt, dass eine erhöhte Querungszahl von Fußnger benötigt wird. Aufgrund der vorhandenen Umstände ist diese benötigte Anzahl weder vorhanden noch zu erwarten.

Eine Querungshilfe ist aus mehreren Gründen nicht möglich. Einerseits können die notwendigen Schleppkurven r die Zufahrten zu den Grundstücken nicht eingehalten werden. Andererseitssste für eine Querungshilfe die Fahrbahn verschwenkt werden und mehrere Bäume gefällt werden. Hinzu kommt der bautechnische Aufwand, wie eine Winkelstütz mit Geländer etc. ist unverhältnismäßig.

  1. Der Fußngerüberweg liegt bereits an der optimalen Stelle. r einen FGÜ wird eine Aufstellfläche für die Fußnger benötigt. Dies ist auf der Südseite des Knotenpunktes nicht vorhanden. Auf der Südseite würden auch die VZ für den FGÜr den in Richtung Süden fahrenden Verkehr hinter den Gebäuden verschwinden. Weiterhin war der FGÜ nördlich des Knotenpunktes angebracht worden, da eine Beziehung zwischen Friedhof Curslack, Kirche St.Johannis inkl. des Elbkinder-Kita und Schule Curslack-Neuengamme zur Bushaltestelle Rieckweg besteht.


Eine Verlegung würde auch bedeuten, dass die Arztpraxis nicht mehr gut zu erreichen wäre und die Anwohnenden östlich des Curslacker Heerwegs und nördlich des Curslacker Deichs den Fußngerüberweg mehr nutzen könnten.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.04.2025
Ö 6.4
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Rieckweg Curslacker Deich

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