20-1242

Prüfung des Flurstücks 125 wegen der Einleitung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanverfahrens für eine städtebauliche Überarbeitung zwecks der Errichtung einer Kita mit Therapieplätzen in Ochsenwerder / Fünfhausen

Antrag

Sachverhalt

Antrag des BAbg. Wobbe und Fraktion GRÜNE

 

In Fünfhausen wird dringend eine Kindertagesstätte benötigt. Über sechzig Kinder stehen bereits auf der Warteliste einer möglichen Kita-Betreiberin. In den vergangenen 30 Monaten hat man sieben verschiedene Standorte für eine Kita sowohl am Süderquerweg, Durchdeich, Lauweg, Warwischer Hinterdeich oder Ochsenwerder Landscheideweg, leider ohne positives Ergebnis, geprüft.

 

Nach neuen Erkenntnissen käme auch das Flurstück 125 in Ochsenwerder / Fünfhausen in Frage, die Eignung für dieses Bauvorhaben müsste aber noch genauer überprüft werden. Ziel wäre es dann, ein Vorhaben bezogenen Bebauungsplanverfahren mit einem städtebaulichen offenen Workshopverfahren und für eine Kita zu entwickeln.

 

Dieses scheint erforderlich, da für eine weitere Entwicklung eine Zufahrt vom Ochsenwerder Landscheideweg und eine Fußgängeranbindung vom Marschbahndamm erforderlich sind. Eine Grünfläche sollte dabei die Trennung (nord-westlich) zur bestehenden Ausgleichsfläche sichern.

 

Die ehemals im Wohnungsbauprogramm stehende A 4_4 Fläche „Ortskern Fünfhausen, westlich Homannring, liegt westlich der Bebauung des Homannrings und wird z.Z. eingeschränkt landwirtschaftlich genutzt. Sie ist Teil einer im B-Plan festgesetzten Fläche mit Beschränkungen. Der westliche Bereich ist bereits als Ausgleichsfläche umgesetzt.

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, der Regionalausschuss möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Bergedorf möge prüfen, ob die genannte Fläche für eine städtebauliche Überarbeitung und den zeitnahen Bau einer dringend benötigten Kita geeignet ist und zur Verfügung stehen würde, um einen Vorhaben bezogenes B-Plan einzuleiten. Dabei soll insbesondere deutlich werden, unter welchen (plan-) rechtlichen und sonstigen, z.B. von den Grundeigentümern genannten, Bedingungen (Erschließung des Flurstückes 125 und damit verbundenen Wegfall von Baugrundstücken am Landscheideweg, eine Ausgleichsfläche nördlich vom Marschbahndamm) und mit welcher realistischen Zeit-Perspektive an dem „Prüfort“ die Errichtung einer Kita mit Therapieplätzen möglich wäre.

 

  1. Weiterhin möge das Bezirksamt prüfen, ob der Eigentümer bereit sei, die Fläche mit einem Investor / Projektentwickler und mit drei Architektenwettbewerben zu überplanen.

 

  1. Über das Ergebnis der Prüfung möge das Bezirksamt dem Regionalausschuss möglichst umgehend nach den Sommerferien berichten.

 

Anhänge

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