Prüfung der Bausubstanz - Insbesondere Töpferhof Haus Nr. 3
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.2
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs – Fraktion Die Linke
Aufgrund der jüngsten Ereignisse mit baulichen Problemen von Wohnhäusern im Bezirk Altona besteht Anlass, auch die Sicherheit und den baulichen Zustand älterer Gebäude im Bezirk Bergedorf genauer in den Blick zu nehmen.
Nach Hinweisen von Anwohnenden des unter Denkmalsschutz stehenden Gebäudes im Töpferhof Haus Nr. 3 sind dort in jüngster Zeit Risse im Mauerwerk festgestellt worden. Es besteht weiterhin nach Aussagen der Anwohnenden der Eindruck, die straßenseitige Fassade würde sich nach außen wölben.
Eine fachliche Prüfung sollte feststellen, ob relevante Beeinträchtigungen der Standsicherheit oder andere Schäden vorliegen.
Dazu fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Seitens der Bauaufsichtsbehördeliegt keine Zuständigkeit für regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen möglicher Schäden an Fassaden, Mauerwerk und Statik vor; die Verantwortung liegt beim Eigentümer. Sofern ein Hinweis auf einen Schaden eingeht, wird diesem unverzüglich nachgegangen und es erfolgt vor Ort eine Sachverhaltsprüfung.
Am 29. Juli 2026 wurde anhand von Fotos in einer anonymen E-Mail auf Risse in einer der beiden Fassaden im Putz hingewiesen. Es erfolgte eine Ortsbesichtigung, bei der die vermeintlichen Schadensstellen nicht entdeckt werden konnten. Einige Stellen im Putz waren augenscheinlich ausgebessert, es wurde daher von einer zwischenzeitlichen Mängel-beseitigung durch den Eigentümer ausgegangen. Der Absender der E-Mail wurde gebeten, ein entsprechendes Foto mit Markierung der Lage des Risses in einer der Fassaden an die Bauprüfabteilung (WBZ 2) zu senden, um den Sachverhalt genauer prüfen zu können.
Da keine beachtlichen Risse, welche eine Beeinträchtigung der Standsicherheit vermuten lassen könnten, erkennbar sind, besteht aus WBZ2-Sicht aktuell kein Handlungsbedarf.
Fehlanzeige – Für das Denkmalschutzgesetzt ist das DA zuständig
Keine, da seitens WBZ2 keine Zuständigkeit für regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen des Gebäudebestandes besteht und Inaugenscheinnahmen ausschließlich anlassbezogen erfolgen können. Insofern können keine potentiellen Fälle genannt werden.
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