21-0499

Positive Baumbilanz im Bezirk Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 09.09.2020 Umweltausschuss Ö 8

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Jacobsen, Meyns, Kubat und FDP-Fraktion

BAbg. Kramer, Rabe und SPD-Fraktion

BAbg. Lühr und Grünen-Fraktion

 

Bäume und vor allem alte Straßenbäume sind nicht nur effiziente CO² Filter, sondern auch für das Stadtklima von großer Bedeutung.

 

Leider ist es in der Vergangenheit bei der Überplanung von Verkehrswegen immer wieder zur Fällung von teilweise sehr wertvollem altem Baumbestand gekommen.

 

Gerade wenn es sich um Baumaßnahmen handelt, die den Modal Split zugunsten einer besseren CO² Bilanz verändern sollen, stößt das Fällen von alten Straßenbäumen oft auf großes Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Wir möchten die Anstrengungen des Bezirks für die Stadtökologie erhöhen und haben uns unter anderem das Ziel gesetzt mehr Bäume anzupflanzen, als gefällt werden, um eine positive Baumbilanz im Bezirk Bergedorf zu erreichen.

 

Alten Straßenbaumbestand wollen wir erhalten, sofern dies nach Abwägung aller Belange möglich ist. Beseitigung alter Straßenbäume sollte als äußerstes Mittel nur dann in Frage kommen, wenn die Umsetzung von Vorhaben, die im öffentlichen Interesse sind, ansonsten in Frage gestellt wäre. Dort, wo Flächen für Straßenbäume entfallen müssen, sollen ortsnah Ersatzflächen im Straßenraum erschlossen werden.

 

Baumfällungen oder die Entfernung von Knicks und Hecken sind zu vermeiden. Sollten dennoch Bäume oder Gehölze entfernt werden müssen, sind diese im Verhältnis 1:1,5 durch vorzugsweise heimische Gehölze zu ersetzen (für jeden gefällten Baum 1,5 neue großkronige Laubbäume).

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge bei allen Planungen in der Zukunft dafür Sorge tragen dass:

  1. Baumfällungen oder die Entfernung von Knicks und Hecken vermieden werden;
  2. vor allem alte Straßenbäume besonders geschützt und erhalten werden;
  3. die Beseitigung alter Straßenbäume nur als äußerstes Mittel und nur dann vorgenommen wird, wenn die Umsetzung von Vorhaben, die im öffentlichen Interesse sind, ansonsten grundsätzlich in Frage gestellt wäre.
  4. dort, wo Flächen für Straßenbäume entfallen müssen, möglichst ortsnah Ersatzflächen im Straßenraum erschlossen werden;
  5. Bäume oder Gehölze, die dennoch entfernt werden müssen, im Verhältnis von mindestens 1:1,5 möglichst durch heimische Gehölze ersetzt werden (für jeden gefällten Baum 1,5 neue, großkronige Laubbäume).

 

 

 

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