Änderungsantrag zur Drs. 21/499 "Positive Baumbilanz im Bezirk Bergedorf"
Antrag des BAbg. Wegner und Fraktion der CDU
Wie sich aus den Antworten auf unsere Anfrage „Die Pflicht kommt vor der Kür - Wie viele gefällte Bäume wurden nicht nachgepflanzt? (Drs. 21/437.1) ergeben hat, werden Baumfällungen und Neupflanzungen anders als in anderen Hamburger Bezirken nicht umfassend erfasst. Dies wäre aber für die Beurteilung, ob die Bilanz von gefällten zu neu gepflanzten Bäumen tatsächlich positiv oder negativ ist, von entscheidender Bedeutung. Insofern sollte das Petitum des Antrags entsprechend ergänzt werden. Das Ziel einer positiven Baumbilanz im Bezirk wird von der CDU-Fraktion uneingeschränkt unterstützt.
Ebenso wäre es zielführend, bereits vorausschauend ein bezirkliches Nachpflanzungskonzept zu erstellen und die entsprechenden Ersatzflächen für Baumnachpflanzungen rechtzeitig zu identifizieren und evaluieren.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge das wie folgt geänderte Petitum beschließen (Ergänzungen fett):
Das Bezirksamt möge bei allen Planungen in der Zukunft dafür Sorge tragen dass:
1. Baumfällungen oder die Entfernung von Knicks und Hecken vermieden werden;
2. vor allem alte gesunde Straßenbäume besonders geschützt und erhalten werden;
3. die Beseitigung alter gesunder Straßenbäume nur als äußerstes Mittel und nur dann vorgenommen wird, wenn die Umsetzung von Vorhaben, die im öffentlichen Interesse sind, ansonsten grundsätzlich in Frage gestellt wäre.
4. dort, wo Flächen für Straßenbäume entfallen müssen, möglichst ortsnah Ersatzflächen im Straßenraum erschlossen werden. Hierfür sollte ein Nachpflanzungskonzept erstellt werden. Mit Hilfe des Konzepts soll evaluiert werden, wie viele freie Baumstandorte in Bergedorf vorliegen und welche Nachpflanzungspotenziale vorhanden sind.
5. Bäume oder Gehölze, die dennoch entfernt werden müssen, im Verhältnis von mindestens 1:1,5 möglichst durch heimische Gehölze ersetzt werden (für jeden gefällten Baum 1,5 neue, großkronige Laubbäume).
6. jeder gefällte Straßenbaum, jeder gefällter Baum in Grünanlagen und jeder gefällten Baum auf Privatgrundstücken in einer Statistik dokumentiert wird, welche dem Umweltausschuss jährlich zur Kenntnis vorgelegt wird.
7. jede durch die Bezirksämter vorgenommene Nachpflanzung von Straßenbäumen, Bäumen in Grünanlagen und Bäumen auf Privatgrundstücken in einer Statistik dokumentiert wird, welche dem Umweltausschuss jährlich zur Kenntnis vorgelegt wird.
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