21-0709

Pilotprojekt Bergedorfer Schloßstraße

Antrag

Letzte Beratung: 28.01.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Fleige, Rüssau und Fraktion GRÜNE Bergedorf

der BAbg. Tilsner, Petersen-Griem und SPD Fraktion

der BAbg. Jacobsen, Meyns und FDP Fraktion

 

Der am 22.06.2020 begonnen Verkehrsversuch in der Bergedorfer Schloßstraße (Drs. 21-0295.03) ist im Oktober letzten Jahres bis zu 15.03.2021 verlängert worden (Drs. 21-0295-05). Die verkehrlichen Ergebnisse wurden am 07.12.2020 im Ausschuss für Verkehr und Inneres vorgestellt. Das Fazit aus verkehrlicher Sicht war überwiegend positiv. Die Aufenthaltsqualität hat sich durch eine Reduzierung der Verkehrsbelastung um über 60% wesentlich verbessert. Die Zahl der Radfahrer:innen hat sich um 50% erhöht.

 

Aufgrund der Einflüsse der Corona-Pandemie auf das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Leben ist es Verwaltung und Politik jedoch insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht möglich gewesen, innerhalb des im März zu Ende gehenden Zeitraums weitere notwendige Erhebungen durchzuführen sowie mögliche Problematiken, die mit der veränderten Verkehrssituation einhergehen, zu untersuchen und zu bewerten.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint weder ein Abbruch des Versuchs angezeigt, noch soll einem wirtschaftlichen Fazit oder einer grundsätzlichen Überplanung im Rahmen der Innenstadtentwicklung in den kommenden Jahren vorgegriffen werden. Gleichwohl werden für eine vorläufige Verstetigung der aktuellen Lösung bauliche Maßnahmen erforderlich sein, die über das jetzige Provisorium hinausgehen. Um eine entsprechende Lösung eruieren, planen, finanzieren und umsetzen zu können, ist ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten erforderlich, weshalb eine Verlängerung des laufenden Versuchszeitraums notwendig ist.

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, bei den zuständigen Behörden eine Verlängerung des Versuchszeitraums um drei Monate zu erwirken.
  2. In dieser Zeit erarbeitet die Verwaltung zusammen mit der Polizei Maßnahmen, um das Projekt zu verstetigen.
  3. Die Maßnahmen werden dem V+I vorgestellt und beschlossen.
  4. Die Verwaltung bemüht sich um eine Finanzierung dieser Maßnahmen

 

 

Petitum/Beschluss

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