21-0709.01

Änderungsantrag zur Drs. 21-709 "Pilotprojekt Bergedorfer Schloßstraße"

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.01.2021
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh und Fraktion der CDU

 

Auf der Grundlage der Idee seitens der CDU entstand der politische Wille, die Einbahnstraßenregelung in der Bergedorfer Schloßstraße, ab Vinhagenweg, umzukehren, die Durchfahrtsgeschwindigkeit auf Tempo 20 Zone zu reduzieren und Radfahrern die Nutzung in beiden Richtungen zu genehmigen. Den Koalitionsparteien war es darüber hinaus wichtig, dem öffentlichen Raum die nördlichen, also linksseitigen, Stellplätze, zwischen Chrysanderstraße und Vinhagenweg, für einen breiteren Bürgersteig zur Verfügung zu stellen. Hierbei bestand bei den Parteien zusätzlich Einigkeit darüber, den Gastronomiebetrieben die Möglichkeit der Außenbewirtschaftung zu ermöglichen. Alle vorgenannten Vorschläge standen und stehen unter dem Vorbehalt, dass die Aufenthaltsqualität in der Bergedorfer Schloßstraße dadurch gesteigert wird.

 

Während der Testphase wurden seitens der Verwaltung entsprechende Gespräche mit den Geschäftsleuten und Kunden, sowie Zählungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs, durchgeführt. Viele Unternehmen merkten dabei an, dass sich der Verkehr signifikant beruhigt und sich die Aufenthaltsqualität gesteigert habe. Die erzielten Ergebnisse wurden in mehreren Sitzungen diskutiert. Bei der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18. Januar 2021 waren sich die Mitglieder des Ausschusses darüber einig, die Testphase zu verlängern. Uneinigkeit bestand darüber, welche zusätzlichen Untersuchungen und Maßnahmen noch durchzuführen und welcher Zeitrahmen dafür einzuplanen sei.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass das Pilotprojekt bis zum 31.Oktober 2021 verlängert wird.

    In der Zwischenzeit lässt der Bezirksamtsleiter, nach Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat sowie der Tiefbau- und Wirtschaftsabteilung, folgende Punkte prüfen:
  2. In der Bergedorfer Schloßstraße befinden sich zwei Behindertenparkplätze auf der nördlichen Straßenseite. Durch die Umkehr der Einbahnstraße müssen die Fahrer jetzt zur Straßenseite aussteigen. Es soll geprüft werden, inwieweit eine Optimierung für die Betroffenen herbeigeführt werden kann.
  3. Die Lieferzone für das Kaufhaus Karstadt wird (leider) nicht mehr benötigt. Es soll geprüft werden, ob hier PKW-Stellplätze hergestellt werden können.
  4. Bei der Einmündung des Vinhagenweges in die Bergedorfer Schloßstraße hat der Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich Vorfahrt vor dem von links kommenden Radfahrverkehr. Die jetzige Fahrradspur ist nur schwach gekennzeichnet. Es soll geprüft werden, ob die Radspur viel deutlicher sichtbar dargestellt werden kann.
  5. Die Querungsmöglichkeiten zu den Durchgängen zum Sachsentor und an den Knotenpunkten müssen verbessert werden. Es soll geprüft werden, ob hier eine Optimierung für die Betroffenen herbeigeführt werden kann.
  6. Die Verkehrszählung sowie Befragung der Gewerbetreibenden und Kunden in der Bergedorfer Schloßstraße verschafften einen ersten Überblick über den Erfolg des Pilotprojekts. Im Laufe der Verlängerung des Projekts sind weitere Erhebungen auf das geographische und kaufmännische Umfeld der Bergedorfer Schloßstraße, wie z.B. dem östlichen Teil des Sachsentors und der Chrysanderstraße auszudehnen. Der WSB, BID-Bergedorf und der Runde Tisch „Ökonomie“ sind ausdrücklich mit einzubeziehen.
  7. Die Kosten für die unter Pkt. 2-5 genannten Maßnahmen sollen festgestellt und es soll geprüft werden, aus welchen Töpfen diese finanziert werden können.
  8. Dem Ausschuss für Verkehr und Inneres ist, unter Zuladung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz, laufend über die Ergebnisse der Prüfungen zu berichten.

 

 

 

Anhänge

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