21-0572.01

Pflege und Unterhaltung des Bodendenkmals Riepenburg

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.10.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Garbers, Pelch, Froh, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion

 

 

Am Kraueler Hauptdeich, Ecke Kirchwerder Mühlendamm, befindet sich das Gelände der ehemaligen Riepenburg. Aus der Studie „Die Riepenburg und die Riepenburger Mühle“ geht hervor, dass die Riepenburg hier im 13. Jahrhundert errichtet wurde. Die Überreste des Ringwalls und des geschrumpften Turmhügels der Burg sind als Bodendenkmal geschützt. Laut Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Gladiator gehört die Anlage „zu den bedeutendsten Bodendenkmälern Hamburgs" (Drucksache 21/20208).

 

Das Bezirksamt beanwortet die Kleine Anfrage vom 14.10.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wer ist für die Pflege und Unterhaltung dieses Bodendenkmals zuständig?

 

Das Bodendenkmal befindet sich auf Flächen, die sich im Privateigentum befinden. Die Pflege und Unterhaltung der Fläche obliegt dem Eigentümer.

 

 

  1.  

a)      Welche Maßnahmen wurden zur Pflege und Erhaltung dieses bedeutenden Bodendenkmals in den letzten zehn Jahren unternommen? (Bitte das Jahr mit angeben)

b)      Welche finanziellen Mittel sind in den letzten zehn Jahren für Pflegemaßnahmen in die Unterhaltung des Bodendenkmals Riepenburg geflossen? (Bitte Aufwand für die jeweilige Maßnahme angeben)

 

 

Dies ist nicht bekannt. Im Übrigen vgl. Antwort zur Frage 1.

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---