21-1710.01

Parkplatzvernichtung in Bergedorf

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.06.2023
Ö 4
25.05.2023
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh, Noetzel, Dietrich und der CDU-Fraktion

 

 

Die drei innenstadtnahen Parkhäuser am Neuen Weg, der Bergedorfer Schloßstraße und am Hein-Möller-Weg werden abgerissen und durch Wohnungsbau ersetzt.

 

Die Antworten des Bezirksamts auf unsere Anfragen P1 (21-1497 - Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße), P2 (21-1530 - ehem. Penndorf Parkhaus) und P3 (21-1630 – Parkhaus Hein-Möller-Weg) zeigen ein erschreckendes Bild: Wenn man die vom Bezirksamt gelieferten Zahlen addiert, werden von den ca. 1075 Parkplätzen in diesen drei Parkhäusern nur ca. 390 durch Neubauten an gleicher Stelle ersetzt. Somit würden 685 Parkplätze ersatzlos wegfallen. Bei den 390 geplanten Parkplätzen ist zudem fraglich, wie viele davon öffentlich zugänglich sein werden.

 

Vermehrt werden Stimmen aus dem Einzelhandel und von Markthändlern laut, die ihre Sorgen über die Parkplatzvernichtung äußern, denn die Belebung der Innenstadt und die Stärkung des Einzelhandels, der Gastronomie und des Tourismus hängen stark von der Parkplatzverfügbarkeit und dem einfachen Zugang zu den Händlern und Einrichtungen ab.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 026.04.2023 wie folgt:

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist es korrekt, dass ca. 685 vernichtete Parkplätze (von 1075) nicht ersetzt werden?

 

Ursprünglich standen bzw. stehen in den drei benannten Parkhäusern 1075 Stellplätze zur Verfügung. Die Zahl hat sich zuletzt um 70 Stellplätze auf 1005 verringert, da ein Teilbereich des Parkhauses an der Bergedorfer Schloßstraße wegen Vandalismus gesperrt werden musste.

In den entsprechenden drei Neubauprojekten sind derzeit 390 Stellplätze vorgesehen. Die in der Frage genannte Differenz beläuft sich aktuell daher auf 615 Stellplätze.

 

 

  1. Ist es korrekt, dass zum Zeitpunkt der Antworten des Bezirksamts in den Parkhäusern Bergedorfer Schloßstraße und Hein-Möller-Weg 514 Parkplätze fest vermietet waren?

 

Ja, das ist nach den dem Bezirksamt vorliegenden Informationen seitens der jeweiligen Eigentümer korrekt. Nach aktueller Erkenntnislage sind in den beiden Parkhäuser 509 Stellplätze vermietet. Die Zahl für das Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße wurde seitens des Eigentümers korrigiert.

 

 

  1. Ist es korrekt, dass nach dem Abriss der Parkhäuser lediglich ca. 390 Parkplätze an gleicher Stelle neu hergestellt werden sollen?

 

Ja, dies entspricht dem derzeitigen Planungsstand.

 

 

  1. Ist es korrekt, dass damit mindestens 124 der derzeitigen Stellplatzmieter (514-390) nicht die Chance haben werden, einen Folgestellplatz an gleicher Stelle zu bekommen?

 

Diese Zahl müsste gemäß Antwort zu Frage 2 auf 119 korrigiert werden. Es ist davon auszugehen, dass einige Mieter keinen Anspruch auf einen neuen Mietstellplatz erheben werden, da diese nach Auskunft der Eigentümer zum Teil dauerhaft nicht genutzt werden. Zum Teil sind auch Stellplatz-Nutzer nicht mehr existent, etwa die vom damaligen Karstadt im Parkhaus Schloßstraße nachgewiesenen Stellplätze.

 

 

  1. Ist es korrekt, dass durch die Neubauten an den Standorten Hein-Möller-Weg, Ex-Penndorf-Parkhaus am Neuen Weg und Parkhaus Schloßstraße/Vinhagenweg, ca. 240 neue Wohnungen geplant sind und damit mindestens von einem zusätzlichen Stellplatzbedarf für ca. 120 PKW (50% von 240) ausgegangen werden kann?

 

Die genannte Zahl der neu geplanten Wohnungen entspricht ungefähr dem derzeitigen Planungsstand. Derzeit liegt sie knapp darunter. Genauere Angaben können erst gemacht werden, wenn die Planungen weiter konkretisiert wurden, da es sich bisher um Vorentwurfsplanungen handelt.

Daraus lässt sich allerdings kein Stellplatzbedarf in Höhe von 120 PKW ableiten. Es besteht keine Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für den Wohnungsneubau in Hamburg. In den jeweiligen Projekten wird trotzdem eine gewisse Zahl von Stellplätzen für den Wohnungsbau berücksichtigt, die aus Sicht der jeweiligen Eigentümer bedarfsgerecht ist. Diese werden ergänzt durch Mobilitätsangebote, die den Bewohnern in diesen zentralen Lagen zugutekommen sollen. Zudem besteht bei den genannten Flächen eine attraktive Anbindung an den ÖPNV.

 

 

  1. Wie soll allein der Bedarf an Stellplätzen abgedeckt werden, der durch die Neubauten (ca. 120) und die 124 ehemaligen Stellplatzmieter entsteht?

 

Vgl. auch Antwort zu Frage 5. In den jeweiligen Projekten wird eine voraussichtlich angemessene Zahl von Stellplätzen vorgesehen, die den potenziellen Bewohnern zur Verfügung stehen sollen. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass alle früheren bzw. heutigen Stellplatzmieter wieder einen neuen Stellplatz beanspruchen werden. Beim Projekt am Neuen Weg (ehem. Penndorf-Parkhaus) geht das Bezirksamt nicht davon aus, dass die bisherigen Stellplatzmieter in dem bereits abgerissenen Parkhaus wieder einen neuen Stellplatz beanspruchen werden, wenn das Neubauprojekt realisiert wurde.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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