Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen mangelndem Winterdienst
Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.6
Kleine Anfrage
der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Emrich, Wegner und der CDU-Fraktion
Im Januar haben Schneefall und unglückliche Wetterverhältnisse dazu geführt, dass viele Fußwege in Bergedorf extrem glatt waren. Hauptsächlich sind für den Winterdienst und die Schneeräumung auf Gehwegen die Anlieger, auch die Öffentlichen, verantwortlich. So schreibt es das Hamburgische Wegegesetz vor. Leider wurde diese Pflicht von einigen Anliegern nicht umgesetzt. In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses bestätigte eine Vertreterin der Verwaltung, dass deshalb viele Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet würden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Dem Bezirksamt sind 48 Fälle bekannt geworden.
In 8 Fällen wurde Kontakt zum jeweiligen Anlieger aufgenommen.
Es vergeht maximal 1 Tag bis die zuständige Dienststelle Kontakt aufnimmt. Die Kontaktaufnahme erfolgt wenn möglich telefonisch oder per E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten die Anlieger per Post eine Aufforderung ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Siehe Antwort zu 3.
Zu einer Ersatzvornahme kam es in keinem der Fälle.
Entfällt.
Es wurden keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Nein. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und dazugehörige weitere Ermittlungen erfolgen erst, wenn mehrere Hinweise auf einen Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht einer Anschrift zugeordnet werden können oder wenn es weitere Hinweise gibt, dass trotz ergangener Aufforderung des Grundeigentümers der Räum- und Streupflicht weiterhin nicht nachgekommen wird. Diese Fälle lagen im Januar nicht vor.
Entfällt.
Es gab in 2 Fällen entsprechende Beschwerden. Die Beschwerdeführer werden i.d.R. telefonisch auf die Hotline der Stadtreinigung verwiesen.
Nein.
Keine.
Anlieger werden über die Presse auf die bestehenden Räum- und Streupflichten hingewiesen.
Vorbemerkung: Die Fußwege vor dem alten Penndorf Parkhaus (Neuer Weg / Rektor-Ritter-Straße) waren nicht geräumt. Bekannter Maßen ist der Fußweg hier stark frequentiert. Bewohner gibt es aus naheliegenden Gründen nicht. Der Fußweg wurde bis zum Tauwetter nicht geräumt.
Das Bezirksamt hat am 08.01.2024 von diesem Sachverhalt erfahren.
Ja. Das Bezirksamt hat am 08.01.2024 Kontakt zum Grundeigentümer aufgenommen. Am 11.01.2024 wurde dem Bezirksamt nachgewiesen, dass eine Winterdienst organisiert wurde.
Nein, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde nicht eingeleitet, da der Grundeigentümer umgehend nach Kontaktaufnahme seinen Pflichten nachgekommen ist und dies dem Bezirksamt gegenüber nachgewiesen hat.
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