21-2002.01

Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen mangelndem Winterdienst

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Ö 4.6
29.02.2024
Ö 7.6
Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Emrich, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im Januar haben Schneefall und unglückliche Wetterverhältnisse dazu geführt, dass viele Fußwege in Bergedorf extrem glatt waren. Hauptsächlich sind für den Winterdienst und die Schneeräumung auf Gehwegen die Anlieger, auch die Öffentlichen, verantwortlich. So schreibt es das Hamburgische Wegegesetz vor. Leider wurde diese Pflicht von einigen Anliegern nicht umgesetzt. In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses bestätigte eine Vertreterin der Verwaltung, dass deshalb viele Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet würden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. In wie vielen Fällen ist dem Bezirksamt im Januar zur Kenntnis gelangt, dass Anlieger ihrer Räumungsverpflichtung nicht nachgekommen sind?

 

Dem Bezirksamt sind 48 Fälle bekannt geworden.

 

 

  1. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt nach Kenntnis Kontakt mit den Anliegern aufgenommen?

 

In 8 Fällen wurde Kontakt zum jeweiligen Anlieger aufgenommen.

 

 

  1. Wie viel Zeit vergeht zwischen Kenntnis und Kontaktaufnahme?

 

Es vergeht maximal 1 Tag bis die zuständige Dienststelle Kontakt aufnimmt. Die Kontaktaufnahme erfolgt wenn möglich telefonisch oder per E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten die Anlieger per Post eine Aufforderung ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.

 

 

  1. Wie geht das Bezirksamt vor, wenn die Kontaktaufnahme nicht möglich ist?

 

Siehe Antwort zu 3.

 

 

  1. In wie vielen Fällen kam es zu einer Ersatzvornahme seitens des Bezirksamts um nicht geräumte Flächen selbst zu räumen?

 

Zu einer Ersatzvornahme kam es in keinem der Fälle.

 

 

  1. Werden die Kosten für diese Ersatzvornahmen den jeweiligen Anliegern in Rechnung gestellt? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

 

 

  1. In wie vielen Fällen wurde ein OWiG-Verfahren bezüglich der Vorgänge im Januar wegen nicht erfolgter Räumung eingeleitet?

 

Es wurden keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

 

  1. Ahndet das Bezirksamt jeden bekannt gewordenen Fall? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und dazugehörige weitere Ermittlungen erfolgen erst, wenn mehrere Hinweise auf einen Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht einer Anschrift zugeordnet werden können oder wenn es weitere Hinweise gibt, dass trotz ergangener Aufforderung des Grundeigentümers der Räum- und Streupflicht weiterhin nicht nachgekommen wird. Diese Fälle lagen im Januar nicht vor.

 

 

  1. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wie hoch waren die unter 5. genannten Bußgelder im Schnitt?

 

Entfällt.

 

  1. Auf öffentlichen Flächen ist die Stadtreinigung Hamburg für die Schneeräumung zuständig. In wie vielen Fällen gab es im Januar Beschwerden über mangelnde Räumung auf diesen Flächen und wie geht das Bezirksamt dann vor?

 

 

Es gab in 2 Fällen entsprechende Beschwerden. Die Beschwerdeführer werden i.d.R. telefonisch auf die Hotline der Stadtreinigung verwiesen.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, zu wie vielen Unfällen mit Personenschäden es im Januar aufgrund der Glätte gekommen ist? Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies auf nicht geräumte Fußwege zurück zu führen? In wie vielen Fällen passierte dies auf öffentlichen Wegen?

 

 

Nein.

 

  1. Wie viele OWiG-Anzeigen wurden von den Wegewarten und der Polizei an die zuständige OWiGStelle gemeldet?

 

Keine.

 

 

  1. Wie will das Bezirksamt zukünftig die Anlieger auf Ihre Pflichten nach dem Wegegesetzt hinweisen?

 

Anlieger werden über die Presse auf die bestehenden Räum- und Streupflichten hingewiesen.

 

 

Vorbemerkung: Die Fußwege vor dem alten Penndorf Parkhaus (Neuer Weg / Rektor-Ritter-Straße) waren nicht geräumt. Bekannter Maßen ist der Fußweg hier stark frequentiert. Bewohner gibt es aus naheliegenden Gründen nicht. Der Fußweg wurde bis zum Tauwetter nicht geräumt.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass hier eine Schneeräumung nicht stattgefunden hat und der Fußweg extrem glatt war? Wenn ja, seit wann?

 

Das Bezirksamt hat am 08.01.2024 von diesem Sachverhalt erfahren.

 

 

  1. Ist das Bezirksamt mit der Eigentümerin in Kontakt getreten? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

Ja. Das Bezirksamt hat am 08.01.2024 Kontakt zum Grundeigentümer aufgenommen. Am 11.01.2024 wurde dem Bezirksamt nachgewiesen, dass eine Winterdienst organisiert wurde.

 

 

  1. Ist seitens des Bezirksamts hierzu ein OWiG-Verfahren eingeleitet worden?

 

Nein, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde nicht eingeleitet, da der Grundeigentümer umgehend nach Kontaktaufnahme seinen Pflichten nachgekommen ist und dies dem Bezirksamt gegenüber nachgewiesen hat.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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