Kleine Anfrage
der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Emrich, Wegner und der CDU-Fraktion
Im Januar haben Schneefall und unglückliche Wetterverhältnisse dazu geführt, dass viele Fußwege in Bergedorf extrem glatt waren. Hauptsächlich sind für den Winterdienst und die Schneeräumung auf Gehwegen die Anlieger, auch die Öffentlichen, verantwortlich. So schreibt es das Hamburgische Wegegesetz vor. Leider wurde diese Pflicht von einigen Anliegern nicht umgesetzt. In der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses bestätigte eine Vertreterin der Verwaltung, dass deshalb viele Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet würden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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In wie vielen Fällen ist dem Bezirksamt im Januar zur Kenntnis gelangt, dass Anlieger ihrer Räumungsverpflichtung nicht nachgekommen sind?
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In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt nach Kenntnis Kontakt mit den Anliegern aufgenommen?
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Wie viel Zeit vergeht zwischen Kenntnis und Kontaktaufnahme?
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Wie geht das Bezirksamt vor, wenn die Kontaktaufnahme nicht möglich ist?
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In wie vielen Fällen kam es zu einer Ersatzvornahme seitens des Bezirksamts um nicht geräumte Flächen selbst zu räumen?
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Werden die Kosten für diese Ersatzvornahmen den jeweiligen Anliegern in Rechnung gestellt? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Wenn nein, warum nicht?
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In wie vielen Fällen wurde ein OWiG-Verfahren bezüglich der Vorgänge im Januar wegen nicht erfolgter Räumung eingeleitet?
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Ahndet das Bezirksamt jeden bekannt gewordenen Fall? Wenn nein, warum nicht?
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Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wie hoch waren die unter 5. genannten Bußgelder im Schnitt?
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Auf öffentlichen Flächen ist die Stadtreinigung Hamburg für die Schneeräumung zuständig. In wie vielen Fällen gab es im Januar Beschwerden über mangelnde Räumung auf diesen Flächen und wie geht das Bezirksamt dann vor?
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Ist dem Bezirksamt bekannt, zu wie vielen Unfällen mit Personenschäden es im Januar aufgrund der Glätte gekommen ist? Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies auf nicht geräumte Fußwege zurück zu führen? In wie vielen Fällen passierte dies auf öffentlichen Wegen?
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Wie viele OWiG-Anzeigen wurden von den Wegewarten und der Polizei an die zuständige OWiG–Stelle gemeldet?
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Wie will das Bezirksamt zukünftig die Anlieger auf Ihre Pflichten nach dem Wegegesetzt hinweisen?
Vorbemerkung: Die Fußwege vor dem alten Penndorf Parkhaus (Neuer Weg / Rektor-Ritter-Straße) waren nicht geräumt. Bekannter Maßen ist der Fußweg hier stark frequentiert. Bewohner gibt es aus naheliegenden Gründen nicht. Der Fußweg wurde bis zum Tauwetter nicht geräumt.
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Ist dem Bezirksamt bekannt, dass hier eine Schneeräumung nicht stattgefunden hat und der Fußweg extrem glatt war? Wenn ja, seit wann?
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Ist das Bezirksamt mit der Eigentümerin in Kontakt getreten? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
- Ist seitens des Bezirksamts hierzu ein OWiG-Verfahren eingeleitet worden?