Öffentliche Veranstaltung zum Thema Hochwasserschutz und die Bedeutung der zweiten Deichlinie
Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.6
Antrag BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion
BAbg. Jarchow und SPD-Fraktion
BAbg. Brodbeck, Stamer und Fraktion Grüne Bergedorf
Der Hochwasserschutz ist ein für die Vier- und Marschlande sehr bedeutendes Thema. Aufgabe von Politik und Verwaltung ist es, Entscheidungen so transparent wie möglich zu machen und diese den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären. Im Falle der Deiche an der zweiten Deichlinie (Hochwasserschutzanlagen hinter Sperrwerken oder an tidefreien Gewässern), den sogenannten Schlafdeichen, ist dies aus unserer Sicht bislang noch nicht im gebotenen Maße geschehen. Es besteht Handlungsbedarf die Bürgerinnen und Bürgerinnen darüber zu informieren, wie der Hochwasserschutz an der zweiten Deichlinie in Zukunft gestaltet werden soll und wie die Planungen hierfür aussehen und vorangetrieben werden. Auch Fragen der Gestaltung der Deiche und deren Pflege in der Zukunft sind hierbei von Interesse.
Ein weiterer Aspekt des Hochwasserschutzes ist auch, dass mit Beginn des Jahres 2020 bei Grundstücksverkäufen entlang der zweiten Deichlinie in den Vier- und Marschlanden das Vorkaufsrecht der Freien- und Hansestadt Hamburg nach § 55b Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) ausgeübt wird, wenn Gebäude bzw. Grundstücke nicht den Mindestabständen nach § 6 Abs. 4 der Deichordnung (DeichO in der Fassung vom 27. Mai 2003) entsprechen.
Referenten der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) haben dem Regionalausschuss am 16. März 2021 zur zweiten Deichlinie berichtet.
Nun sollen im Rahmen einer Informationsveranstaltung allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Anwohnern an der zweiten Deichlinie, die Ziele für den dortigen Hochwasserschutz erklärt und Fragen hierzu beantwortet werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen,
a) der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei der BUKEA, dem LSBG (bzw. der vorgesetzten Behörde für Verkehr und Mobilitätswende), sowie dem LIG (bzw. der vorgesetzten Finanzbehörde) dafür einzusetzen, dass eine Informationsveranstaltung zum Thema „Hochwasserschutz und die Bedeutung der zweiten Deichlinie“ durchgeführt wird,
b) der Bezirksamtsleiter möge der Bezirksversammlung spätestens im September 2021 über die geführten Gespräche und das Format der Veranstaltung Bericht erstatten.
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