Oberbillwerder: Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 29. April 2021 Oberbillwerder - Umsetzung Masterplan Flächenreduktion und Grundsätze der Zuständigkeit der Finanzierung
Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat sich am 29. April 2021 in ihrer Sitzung mit der Flächenreduzierung für Oberbillwerder befasst. Die Senatskommission hat die Reduzierung der Wohnnutzungen um 35.000 m² und der Flächenreduzierung um ca. 6 ha der Entwicklungsfläche gemäß der am 21.01. 2021 des Stadtentwicklungsausschusses der Bezirksversammlung Bergedorf beschlossenen Variante bestätigt. An dem Beschluss vom 26.02.2019 zur SDrsNr. 2019/ 00594 „Masterplan Oberbillwerder“ und an der Umsetzung des beschlossenen Masterplans unter Wahrung der angestrebten Qualitäten, Kennzahlen und Kostenziele gemäß der o.a. Senatsdrucksache soll grundsätzlich festgehalten werden
Für folgende Behörden wurden nachfolgende Petita beschlossen:
Die Fachbehörden sind beauftragt, die notwendigen finanziellen Ermächtigungen für die Realisierung der Vorhaben, die in der Zuständigkeit der jeweiligen Fachbehörden liegen, einschließlich der notwendigen Ermächtigungen für den Grunderwerb rechtzeitig in den jeweiligen Einzelplänen zu berücksichtigen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
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