22-0604.01

Nutzung stillgelegter Erdölbohrungen im Bezirk Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Die Erdölförderung ist in Hamburg inzwischen vollständig eingestellt wurde. Damit endet ein über Jahrzehnte bestehender Industriezweig, der im gesamten Stadtgebiet und insbesondere im Osten Hamburgs zahlreiche Bohrstellen hinterlassen hat. Auch im Bezirk Bergedorf befinden sich frühere Förder- und Erkundungsbohrungen, deren künftige Nutzung und Behandlung bisher nur unzureichend transparent dargestellt wurde.

Nach aktuellem Kenntnisstand sollen viele dieser Bohrlöcher dauerhaft mit Zement verfüllt werden, um sie endgültig außer Betrieb zu nehmen. Eine solche Verfüllung gilt als technisch sicherer Standard, schließt jedoch gleichzeitig jegliche zukünftige Nutzung vollständig aus. Genau dies wirft aus Sicht der AfD-Fraktion erhebliche Fragen auf.

Denn in mehreren Regionen Deutschlands wurde bereits erfolgreich gezeigt, dass ehemalige Erdöl- und Erdgasbohrungen für alternative Zwecke nutzbar sind insbesondere für die Gewinnung von Erdwärme aus tieferen geologischen Schichten. Diese Form der Nutzung bietet erhebliche Vorteile: Sie ist ressourcenschonend, benötigt keine neuen Eingriffe in die Landschaft und eröffnet Chancen für lokal erzeugte Energie. Angesichts der politischen Debatten über Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit wäre eine ernsthafte Prüfung solcher Möglichkeiten sinnvoll und geboten.

Statt jedoch mögliche Zukunftsnutzung ernsthaft zu bewerten, entsteht der Eindruck, dass vorhandene Bohrungen vorschnell aufgegeben und irreversibel verschlossen werden sollen und damit eine spätere Nutzung dauerhaft verhindert wird. Die AfD-Fraktion hält es für notwendig, Klarheit über Anzahl, Zustand und mögliche Alternativen zu erhalten, bevor irreversible Schritte unternommen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Das Landesamt r Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wie viele ehemalige Erdölbohrungen bzw. Erkundungsbohrungen befinden sich im Gebiet des Bezirks Bergedorf?

Das hier angefragte Erdölfeld Reitbrook-Alt“ beinhaltet 80 Bohrungen.

  1. Welche dieser Bohrlöcher sind aktuell offen, gesichert oder bereits teilweise verfüllt?

Bis zum 16.03.2026 wurden folgende Bohrungen teil- bzw. vollverfüllt:

- Reitbrook 20 teilverfüllt

- Reitbrook 303 teilverfüllt

- Reitbrook 304 verfüllt

- Reitbrook 305 teilverfüllt

- Reitbrook 307 verfüllt.

-

Zurzeit finden die Verfüllungsarbeiten der Bohrung Reitbrook 100 statt. Insgesamt stehen noch 75 Bohrungen im Feld Reitbrook Altfeld zur Verfüllung an.

  1. Welche Behörde ist für die Entscheidung über die endgültige Behandlung dieser Bohrungen zuständig?

Das Landesamt r Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

  1. Ist vorgesehen, sämtliche Bohrlöcher vollständig mit Zement zu verfüllen? Wenn ja: in welchem Zeitraum?

Das Feld Reitbrook Alt soll im Rahmen einer Verfüllungskampagne kontinuierlich und sukzessive zurückgebaut werden. Das BBergG und die Verfüllungsrichtlinie des LBEG geben hierfür die Randbedingungen vor. Die momentane, geschätzte Dauer für den Feldesrückbau beträgt 6 Jahre.

  1. Wurden alternative Nutzungsformen insbesondere eine Nutzung zur Förderung von Erdwärme geprüft?

Die o.g. Lagerstätte gilt als ausgefördert und eine weitere Produktion von Öl oder Gas ist nicht beabsichtigt. Vor Freigabe zur Verfüllung bzw. Rückbau wurde die Nachnutzung von Bohrungen und zugehörigen Infrastrukturen für alternative Geoenergiesysteme auf technische, betriebswirtschaftliche sowie regulatorische Faktoren überprüft.

Aufgrund der vorliegenden geologisch-lagerstättentechnischer Bedingungen, dem technischen Zustand der Bohrungen sowie der umliegenden Infrastruktur und das sich hieraus ergebende geringe betriebswirtschaftliche Potential hat dies zu einer negativen Bewertung für die geothermische Nachnutzung geführt.

Eine Erlaubnis oder Bewilligung für die geothermische Nachnutzung besteht in diesem Gebiet nicht; auch ist nicht damit zu rechnen, dass eine solche erteilt werden könnte.

  1. Wenn solche Prüfungen nicht durchgeführt wurden: aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?

Siehe Antwort 5

  1. Welche technischen oder rechtlichen Hindernisse würden aus Sicht des Bezirks einer späteren Nutzung der bestehenden Bohrlöcher entgegenstehen?

Siehe Antwort 5

Petitum/Beschluss

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