Nicht offenes, einphasiges hochbauliches Workshopverfahren mit städtebaulichem Ideenteil hier: Abstimmung der Auslobung
Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.2
Das Projektgrundstück liegt an der Ecke Neuer Weg/Rektor-Ritter-Straße im durchmischten Umfeld des Stadtteils Bergedorf, südlich der Bergedorfer Straße und damit des Bergedorfer Zentrums. Derzeit ist das Grundstück noch mit einem Parkhaus bebaut, welches aber nicht mehr genutzt wird. Im rückwertigen Innenhof befindet sich ein Hochparkdeck, welches den Nutzern eines Fitnessclubs vorbehalten ist. Die Auffahrtsrampe zum Parkdeck verläuft unmit-telbar an der Grundstücksgrenze zum Plangebiet. Auf dem nördlichen Nachbargrundstück am Neuen Weg befindet sich eine 9-geschossige Kopfbebauung mit einer Gesamthöhe von 25,5 Metern. Entlang der Bergedorfer Straße erstreckt sich eine 1-2-geschossige Bebauung mit Ladennutzungen im EG und sonstigen gewerblichen Nutzungen in den Obergeschossen. Auf dem östlichen Nachbargrundstück zum Plangebiet wurde durch eine neue Wohnbebauung mit drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss bereits eine Nachverdichtung realisiert.
Das Plangebiet liegt im RISE-Gebiet Bergedorf-Süd (Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung).
Der Vorhabenträger (Revitalis GmbHCo.KG) beabsichtigt, auf dem Planareal Wohnungsbau als geschlossene Blockrandbebauung zu realisieren. Hierbei ist die Errichtung von Mehrfami-lienhäusern im Geschosswohnungsbau mit einer optimalen Flächenausnutzung und Erschlie-ßung des Areals vorgesehen. Ziel ist es, eine attraktive städtebauliche Struktur für die Wohn-nutzung mit einer hohen Qualität zu entwickeln und dadurch gut nutzbare, funktionsgerechte Grundrisse zu erzielen.
Zur Qualitätssicherung dieser Entwicklung soll für das eigentliche Vorhabengrundstück (Realisierungsteil A) ein hochbauliches Workshopverfahren mit städtebaulichem Ideenteil durchgeführt werden. Ergänzt wird dieser konkrete Realisierungsteil durch einen Ideenteil B, in dem für den Betrachtungsraum in Ergänzung zu den südlich angrenzenden Bereichen eine städte-bauliche und freiraumplanerische Grundkonzeption entwickelt werden soll.
Im Gegensatz zu dem konkreten Realisierungsteil werden hier allerdings nur erste Ideen ab-gefordert, da eine Umsetzung noch nicht absehbar ist.
Eckdaten:
Größe Gesamtplangebiet ca. 8.000 m²
davon Realisierungsteil A 2.429 m²
davon Ideenteil B ca. 5.580 m²
Derzeitiges Planrecht:
Der rechtsgültige Bebauungsplan Bergedorf 35 setzt für den Realisierungsteil A Mischgebiet (MIg) mit einer geschlossenen Blockrandbebauung (3VG zzgl. Staffelgeschoss) fest. Im An-schluss an dieses Verfahren wird jedoch die Entwicklung eines neuen, vorhabenbezogenen B-Plans angestrebt.
Für den Ideenteil B ist ein Kerngebiet (MK) mit Geschossigkeiten und zugeordneten Geschossflächenzahlen festgesetzt. Das Wohnhochhaus ist als allgemeines Wohngebiet mit neun Geschossen definiert. Im nordöstlichen Bereich ist ein Mischgebiet mit drei Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss festgesetzt. Die geschlossene Bebauung an der Bergedorfer Straße korrespondiert mit der Vorgabe im Bebauungsplan.
Der Vorhabenträger plant auf dem Realisierungsteil A den Bau von Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau.
Der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen beträgt gemäß Vertrag für Hamburg 30%.
Alle im Koalitionsvertrag enthaltenen Klimaschutzvereinbarungen sind in den Auslobungstext eingeflossen.
Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens und aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie werden die Unterlagen in den Hauptausschuss und nicht wie ursprünglich geplant in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht.
Die Fraktionen werden gebeten, die Teilnehmer an der Jurysitzung namentlich zu benennen.
Der Hauptausschuss stimmt der Durchführung des einphasigen hochbaulichen Workshopverfahrens mit städtebaulichem Ideenteil auf der Grundlage des anhängenden Auslobungstextes zu.
Aufgabenpapier – Aufgabenteil
Aufgabenpapier – Verfahrensteil
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