Nicht offener, einphasiger, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV - Neugestaltung Alte Holstenstraße hier: Abstimmung der Auslobungsunterlagen
Letzte Beratung: 08.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5
In den Jahren 2014/ 2015 wurde rund um den Bergedorfer Hafen ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchgeführt. Am Ende dieses Prozesses stand das Zukunftsbild zum Serrahn und seiner Umgebung (Serrahn 2030: https://www.bergedorfer-hafen.de/app/download/12416540/Serrahn+2030.pdf). Es umfasst nicht nur Leitlinien für die Entwicklung des Bergedorfer Hafens für die kommenden Jahre, sondern auch kurzfristig und mittelfristig umsetzbare Projektideen. Um die Entwicklung rund um den Bergedorfer Hafen zu unterstützen, wurde der Bereich 2018 als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt. Das Zukunftsbild wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 06. Mai 2015 vorgestellt (Drucksachen-Nr. 20-0422).
Nach der Realisierung der Kupferhoftreppe und Neugestaltung der Serrahnstraße wird nun der dritte Baustein der Stadtwerkstatt, die Alte Holstenstraße, umgesetzt werden (vgl. Drucksache 20-0422.1): Fußgängerzone Alte Holstenstraße (öffentlicher Bereich), Neugestaltung mit klassischer Zonierung sowie neuer Möblierung (privater Bereich Kirchenvorplatz, Einbeziehung in die Neugestaltung der Fußgängerzone als einheitlicher Platzbereich).
Der Stadtentwicklungsausschuss wurde am 06.09.2023 vorab in öffentlicher Sitzung über die Eckpunkte des Verfahrens unterrichtet (Drucksache 21-1849) und hat die Ausführungen zum Verfahren zur Kenntnis genommen. Der Auslobungstext für das Wettbewerbsverfahren wird dem Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 10.04.2024 zur Abstimmung vorgelegt.
Die Zielsetzung des Wettbewerbs ist die Umgestaltung der ca. 8.900 m² großen Fläche, die Teile der Alten Holstenstraße sowie angrenzende öffentliche Flächen und Bereiche des Kirchengrundstücks der Kirchengemeinde St. Petri und Pauli umfasst. Dabei soll eine städtebaulich-freiraumplanerische und verkehrliche Gesamtkonzeption entwickelt werden, in der die öffentlichen und privaten Flächen im Zusammenhang betrachtet und gestaltet sowie städtebauliche Entwicklungen rund um den Bergedorfer Hafen und in der weiteren Innenstadt unterstützt / integriert werden. Die Maßnahme besitzt aufgrund ihrer Verbindungsfunktion eine herausragende Bedeutung für den Bergedorfer Innenstadtbereich. Die Umgestaltung soll die Aufenthaltsqualität verbessern und die besondere Lage am Schloßpark und dem Wasser betonen. Möglichkeiten der Zugänglichkeit zum Wasser sind zu prüfen und die Erlebbarkeit des Wassers ist zu stärken. Der öffentliche Raum soll qualifiziert und seine ästhetische und funktionale Qualität für verschiedene Bereiche gesteigert werden, um verstärkt zur Nutzung und zum Verweilen einzuladen. Die städtebauliche Gestalt und die Aufenthaltsqualität sollen unter Einbeziehung und Stärkung des historischen Stadtbildes verbessert werden. So ist der historische Charakter des Straßenzuges bei der Planung planerisch sinnvoll herauszuarbeiten. Weitere kleine Platzbereiche sind vorzusehen. Die besonderen Aufenthaltsqualtäten des Stadtraums sollen betont werden, indem neue Bezüge zum Wasser hergestellt und die stadträumliche Nähe zum Schloss und dem umgebenden Schloßpark stärker herausgestellt werden. Darüber hinaus sind bei der Planung zukunftsfähige Maßnahmen zur Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Insbesondere unter den sich ändernden Klimabedingungen (Hitze, Starkregen etc.) ist es geboten, die ökologische Gesamtbilanz zu verbessern.
Zudem gilt es, im Rahmen dieses Verfahrens funktionale und innovative, barrierefreie Lösungen für die unterschiedlichen Verkehre, insbesondere den Fuß- und Radverkehr zu finden. Die vielfältigen und unterschiedlichen Funktionsansprüche an den Bereich (Verkehrsraum, Aufenthaltsraum, Veranstaltungs- und Gastronomieraum) sind zu berücksichtigen. Auch ist der bestehende Pavillon mit öffentlicher Toilette, auf der östlichen Straßenseite am Schloßteich gelegen, konzeptionell einzubeziehen bzw. zu integrieren.
Die Aufgabenstellung des vorliegenden Wettbewerbs beinhaltet neben dem freiraumplanerischen Anteil umfangreiche verkehrsplanerische Aufgabenteile. Daher werden den teilnehmenden Planungsteams Beratungsleistungen durch ein beauftragtes Verkehrsplanungsbüro (Schmeck Junker Ingenieurgesellschaft mbH) zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Um die Wünsche und Nutzungsansprüche der Öffentlichkeit und weiterer Nutzer der Innenstadt für die umzugestaltende Alte Holstenstraße im betreffenden Abschnitt zu erfragen sowie zur Sicherstellung und Gewährleistung des hohen gestalterischen Anspruches ist ein umfangreicher Beteiligungsprozess für das Plangebiet mit Vor-Ort-Aktionen und einer Online-Beteiligung, im Herbst 2023 vorgenommen worden. Unterschiedlichen Akteure wie Anlieger*innen, Grundeigentümer*innen, Gewerbetreibende und Verkehrsteilnehmer*innen waren eingeladen und aufgefordert, sich mit ihren Wünschen, Hinweisen und auch evtl. Bedenken einzubringen. Die interaktive Mitmachbeteiligung fand am Freitag 22.09. (14:00 – 17:00 Uhr) und Samstag 23. 09. (10:00 – 13:00 Uhr) 2023 vor Ort auf der Alten Holstenstraße statt. An den beiden Tagen wurden insg. über 230 Beiträge abgegeben. Ergänzend hierzu wurde vom 11.09.23 bis 01.10.23 eine Online-Beteiligung mit Hilfe der sog. DIPAS-Umgebung durchgeführt, über die weitere 130 Beiträge und 105 Kommentare abgegeben wurden. In beiden Formaten konnte die interessierte Öffentlichkeit positive und negative Kritik sowie Anregungen zu den Kategorien Mobilität, Aufenthaltsqualität, Möblierung und Beleuchtung, Begrünung, (Außen-)Gastronomie, Wassererlebnis, Verbindung zum Schloss / Schlosspark, Veranstaltungen, Barrierefreiheit oder Sonstiges äußern.
Die Hinweise, Wünsche und Anregungen aus der Beteiligung sind als Extra-Kapitel in die Auslobungsunterlagen eingeflossen und werden auf diese Weise den teilnehmenden Büros zur Berücksichtigung bei der Aufgabenbearbeitung zur Verfügung gestellt.
Nach der Jurysitzung sollen die Ergebnisse aller Arbeiten in einer Ausstellung öffentlich gezeigt werden.
Verfahren und Zeitplan:
Das Verfahren erfolgt als freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV mit 7 teilnehmenden Büros und vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden 1 junges Büro und 6 Büros mit Bauerfahrung ausgewählt. Die Auswahl erfolgte nach Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wie eingereichte Referenzen.
Der weitere Zeitplan für das Verfahren sieht vor, dass im Anschluss an die Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zum Aufgabenpapier Mitte Juni 2024 der Versand der Unterlagen an die 7 Büros vorbereitet werden kann. Das Rückfragekolloquium soll darauf aufbauend Ende Juni 2024 und die Zwischenpräsentation Mitte Oktober 2024 stattfinden. Die Abgabe der Arbeiten wird für Mitte Januar 2025 anvisiert. Anschließend kann die Jurysitzung voraussichtlich Ende Februar 2025 stattfinden. Die Ergebnisse des Verfahrens werden danach zu gegebener Zeit im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.
Die Fraktionen werden gebeten, ihre jew. Vertreter:in für die Jury in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu benennen.
Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden anschließend die Grundlage für ein Verhandlungsverfahren gem. VgV sein. Im Verfahren führt das Bezirksamt zunächst nur Verhandlungen mit dem/r Wettbewerbssieger:in (1. Preis). Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem/r Wettbewerbssieger:in (1. Preis) scheitern, wird in den jeweiligen Verfahren mit allen Preisträger:innen ein Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Das Verfahren und die Ziele der Auslobung werden im Stadtentwicklungsausschuss umfassend erläutert.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV auf Grundlage des anhängenden Auslobungstextes zu und beauftragt die Bezirksamtsleiterin, den Ausschuss zu gegebener Zeit mit den Ergebnissen des Wettbewerbs zu befassen.
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