Nicht offener, einphasiger, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. Vergabe Verordnung für die Ausrichtung für Wettbewerbe - Oberbillwerder - Zentrale Achse und Fleetplatz in Bergedorf hier: Ergebnis des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.4
Berichterstatter: Herr Jarchow
Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses haben in der Sitzung am 07.05.2025 die Drucksache 22-0341 beraten.
Die Fraktionen von SPD und Grünen befürworteten das Wettbewerbsergebnis des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs zum Neuallermöher Fleetplatz und der Zentralen Achse in Oberbillwerder.
Die Fraktionen der CDU und AfD befürworteten ebenfalls das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens und drückten ihre Anerkennung für die geleistete Arbeit der teilnehmenden Büros und der IBA aus. Dem zweiten Teil des Petitums der Vorlage, das über eine Kenntnisnahme hinausgeht und ihrer Meinung nach den Beschluss zur Fortführung Oberbillwerders beinhaltet, wollten sie wegen ihrer grundsätzlichen Ablehnung Oberbillwerders, nicht folgen.
Somit fand das Petitum der Drucksache 22-0341 im Stadtentwicklungsausschuss mit 6 Fürstimmen (SPD und Grüne) und 6 Gegenstimmen (CDU und AfD) keine Mehrheit. Zur Abstimmung war kein Vertreter der Fraktion der LINKEN anwesend.
Im Verlauf der Diskussion einigte sich der Stadtentwicklungsausschuss darauf, einen Bericht über diese Beschlusslage in die Bezirksversammlung einzubringen, um sowohl der Verwaltung als auch der Politik die Möglichkeit zu geben, das Verfahren abschließend zu beraten.
Eine formale Zustimmung der Bezirksversammlung zur Fortführung der Planungen ist nach dem Bezirksverwaltungsgesetz allerdings nicht zwingend erforderlich. Da auch kein das Bezirksamt bindender Beschluss nach § 19 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes vorliegt, der zu einer Planungseinstellung zwingt, kann das Verhandlungsverfahren wie vorgesehen fortgeführt werden. Insbesondere kann das Bezirksamt damit auch weiter auf der Basis des Wettbewerbsergebnisses an der Umgestaltung des Fleetplatzes arbeiten.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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