Neues Gewerbegebiet am Speckenweg
Antrag
der BAbg.
Emrich, Pelch, Froh, Capeletti und Fraktion der CDU
Jarchow, Kramer und Fraktion der SPD
Verfügbare Gewerbeflächen sind rar im Bezirk Bergedorf. Gemäß Bürgerschafts-Drucksache 22/10716 gibt es nur noch etwa 13 ha „kurzfristig zur Verfügung stehende Potenzialflächen“ für Gewerbe. Eingerechnet sind darin aber auch bereits vergebene Flächen, wie die Handwerkerhöfe am Curslacker Heerweg. Mit dem Innovationpark Bergedorf 99 kommt zwar viel neue Gewerbefläche hinzu, die jedoch auch in großen Teilen für die Verlagerung der Körber Technologies (Hauni) benötigt wird.
Bergedorf ist daher kaum angebotsfähig, hiesigen Unternehmen einen Standort für Erweiterungen oder Neugründungen anzubieten. Das trifft insbesondere auch auf Handwerksbetriebe zu. Insofern ist die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete erforderlich, denn in Bergedorf soll man gut leben und arbeiten können.
Östlich des Speckenweges, nördlich der A 25, gibt es eine seit Jahrzenten ungenutzte Fläche in verkehrsgünstiger Lage. Hier liegt viel Potential für eine gewerbliche Nutzung. Insbesondere für Handwerksbetriebe wäre der Standort reizvoll. Ein Bodengutachten für die Fläche liegt bereits vor, welches die Bebaubarkeit der Fläche mit Pfahlgründung oder Bodenaustausch, entgegen bisheriger Bedenken, bestätigt.
Mit Drucksache 21-1999 wurde vor einem halben Jahr ein Antrag mit gleicher Zielrichtung in die Bezirksversammlung eingebracht und intensiv im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert. Die Argumente wurden ausgetauscht und die Fraktionen hatten ausreichend Gelegenheit zur Meinungsfindung, sodass nun eine Entscheidung getroffen werden kann.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, nach Prüfung der wesentlichen Faktoren und unter Beteiligung der BSW und BUKEA, wegen eventuell nötiger Änderung übergeordneter Planwerke (FNP/LAPRO), hinsichtlich der Entwicklung einer Gewerbefläche östlich des Speckenweges die notwendigen Verfahren einzuleiten, um die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für eine gewerbliche Nutzung des Areals zu ermöglichen.
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