21-0848.01

Naturbad Altengamme die Dritte

Antwort

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27.05.2021
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Garbers, Pelch, Capeletti, Froh, Woller und der CDU-Fraktion

 

 

Die Beantwortung der bisherigen Anfragen durch das Bezirksamt bedingt weitere Nachfragen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 12.04.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Auf die Frage, ob es Gespräche über die mit SIWA hinaus gäbe, die das Ziel einer Erweiterung der Badeaufsichtszeiten haben, wurde nicht direkt geantwortet, sondern auf die Vorbemerkung in der Drs. 21-775.1 verwiesen. Diese Vorbemerkung ist zwar umfangreich, aber beim besten Willen nicht mit der Fragestellung in Einklang zu bringen. Insofern formuliere ich meine Frage neu, ob es außer mit SIWA in der Vergangenheit oder Gegenwart auch mit anderen Anbietern Gespräche gegeben hat, eine Badeaufsicht zu durchzuführen.
  1. Wenn ja, mit welchen Anbietern?

 

TSG Bergedorf, SiWa sowie Anwohnerinnen und Anwohnern.

 

 

  1. Sind die Gespräche zwischenzeitlich beendet?

 

Ja.

 

 

  1. Da die Gespräche offensichtlich bislang nicht positiv abgeschlossen oder beendet wurden, was war hierfür die Ursache, bzw. von welcher Seite wurden die Gespräche mit welcher Begründung beendet?

 

Die Gespräche wurden mit der Auftragsvergabe an SiWa sowie Complete im vergangenen Jahr erfolgreich beendet, so dass die Zusammenarbeit auch in 2021 fortgesetzt werden kann.

 

  1. Vom wem, bzw. welcher Stelle des Bezirksamts wurden diese Gespräche geführt?

 

Die Gespräche wurden durch das für das Sommerbad zuständige Dezernat für Steuerung und Service geführt.

 

 

  1. Auf die Frage 10., in welchem Gebäude die SiWa ihre Aufenthaltsräume einrichten würde, wurde ein Neubau eines Sanitärgebäudes genannt.
  1. Ist dies so zu verstehen, dass über das bestehende Sanitärgebäude hinaus ein weiteres Sanitärgebäude errichtet werden soll? Wenn ja, wo, warum und mit welchen Kosten ist hierfür zu rechnen?

Wenn nein, wie ist die Antwort dann zu verstehen?

  1. Wie soll das bisherige Sanitärgebäude verwendet werden?

 

Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

 

 

  1. Bei den aktuell geplanten Öffnungszeiten wäre der Betrieb eines Kiosks eigentlich nicht wirtschaftlich zu betreiben. Dennoch wurden bereits nicht unerhebliche Summen für die Instandsetzung investiert.
  1. Gibt es einen Betreiber oder Interessenten für den Betrieb des Kiosks? Wenn ja, wer?

 

Eine Privatperson hat bis zum Sommer 2020 den Kiosk betrieben. Der Name kann aus Datenschutzgründen nicht genannt werden. Ein Betrieb für den Sommer 2021 hängt von der Bereitschaft zur Fortführung und dem Öffnungszeitraum ab.

 

 

  1. Wenn nein, wieso wurde das Kiosk-Gebäude saniert und welcher Funktion soll es zukünftig zugeführt werden, soweit es nicht als Kiosk betrieben wird?

 

Eine Sanierung des so genannten Kioskgebäudes war zum Erhalt der Bausubstanz zwingend erforderlich. Das Gebäude ist als Betriebsgebäude mit der Schwimmbadtechnik ausgestattet sowie Aufenthalts- und Lagerraum und somit auch ohne Kioskbetrieb zwingend erforderlich, so lange das Schwimmbad betriebsfähig sein soll. Ohne Sanierung des Gebäudes hätte das Schwimmbad geschlossen werden müssen.

 

 

  1. Für die Einrichtung einer technisch gesteuerten Zugangsmöglichkeit mit Transpondern sind rund 400 Euro für ein elektronisches Schloss zu veranschlagen teilte das Bezirksamt mit. Laut Antwort des Bezirksamts in der Drs. 21-775.1 soll der Einbau aber frühestens nach dem Beschluss der Bürgerschaft über den Haushalt 2021/2022 und dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung möglich sein, obwohl laut Abschluss des bezirklichen Haushaltsjahrs 2020 noch 125.892,77 Euro aus bezirklichen Töpfen für die Gesamtmaßnahme „Naturbad Altengamme“ zur Verfügung stehen. Wieso kann der Einbau des elektronischen Schlosses nicht aus den vorhandenen Mitteln des Bezirksamts umgesetzt werden, da man sonst bereits im zweiten Sommer das Bad nicht nutzen kann?

 

Die Nutzung des Bades ist nicht vom Einbau eines Schlosses abhängig, da wie im Vorjahr die Öffnung über die SiWa gewährleistet werden wird.

 

 

  1. Auch aus der Bevölkerung wird immer wieder gefordert, dass Bad für größere Zeiträume, auch ohne Badeaufsicht, zu öffnen, ähnlich einem Badesee. Hierbei stellt sich die Frage der Betreiberhaftung und Aufsichtspflicht.
  1. Ist das Bezirksamt der Ansicht, dass es aktuell einer Betreiberhaftung für das Bad unterliegt?

 

Wegen der künstlichen Elemente und der optischen Nähe zu einem Frei- und Schwimmbad (Betonrand, Einstiegsleiter, bauliche Anlagen etc.) ist das Sommerbad Altengamme rechtlich als Schwimmbad einzuordnen und unterliegt damit den höchsten Anforderungen einer Verkehrssicherungspflicht.

 

 

  1. Wie verhält sich diese Auffassung zu den aktuellen Planungen, potentiellen Nutzern mittels eines Transponders den Zugang zu dem Bad zu ermöglichen, auch wenn keine Badeaufsicht zugegen ist?

 

Das Bezirksamt geht aktuell davon aus, dass die Verantwortung an schwimmbefähigte Personen übertragen werden kann. Unsicher ist, ob ein Haftungsausschluss ohne Badeaufsicht allerdings tatsächlich umfassend möglich ist.

 

 

  1. Hat das Bezirksamt bezüglich der Problematik der Betreiberhaftung und Aufsichtspflicht eine rechtliche Prüfung unternommen oder in Auftrag gegeben? Wenn ja, von wem wurde diese erstellt? Wenn nein, wie kommt das Bezirksamt dann zu seiner rechtlichen Einschätzung?

 

Ja, durch das Rechtsamt.

 

 

  1. Was wäre nach Ansicht des Bezirksamts zu unternehmen, bzw. wie wäre das Bad umzugestalten, damit das Bezirksamt eigener Ansicht nach einer Betreiberhaftung nicht mehr unterliegen würde?

 

Das Schwimmbad ist gemäß § 823 BGB eine von Menschen geschaffene Gefahrenquelle, für die eine Haftung nur auszuschließen wäre, wenn man das Becken mit Sand verfüllt. Wünschenswert wäre alternativ zu jetzigen Lösung aus der Sicht des Bezirksamtes die Gründung eines Trägervereins wie z.B. für das Strandbad Farmsen, der dann erweiterte Öffnungszeiten in eigener Verantwortung mit eigener Badeaufsicht organisieren könnte.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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