21-0848

Naturbad Altengamme die Dritte

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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29.04.2021
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Garbers, Pelch, Capeletti, Froh, Woller und der CDU-Fraktion

 

 

Die Beantwortung der bisherigen Anfragen durch das Bezirksamt bedingt weitere Nachfragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Auf die Frage, ob es Gespräche über die mit SIWA hinaus gäbe, die das Ziel einer Erweiterung der Badeaufsichtszeiten haben, wurde nicht direkt geantwortet, sondern auf die Vorbemerkung in der Drs. 21-775.1 verwiesen. Diese Vorbemerkung ist zwar umfangreich, aber beim besten Willen nicht mit der Fragestellung in Einklang zu bringen. Insofern formuliere ich meine Frage neu, ob es außer mit SIWA in der Vergangenheit oder Gegenwart auch mit anderen Anbietern Gespräche gegeben hat, eine Badeaufsicht zu durchzuführen.
  1. Wenn ja, mit welchen Anbietern?
  2. Sind die Gespräche zwischenzeitlich beendet?
  3. Da die Gespräche offensichtlich bislang nicht positiv abgeschlossen oder beendet wurden, was war hierfür die Ursache, bzw. von welcher Seite wurden die Gespräche mit welcher Begründung beendet?
  4. Vom wem, bzw. welcher Stelle des Bezirksamts wurden diese Gespräche geführt?
  1. Auf die Frage 10., in welchem Gebäude die SiWa ihre Aufenthaltsräume einrichten würde, wurde ein Neubau eines Sanitärgebäudes genannt.
  1. Ist dies so zu verstehen, dass über das bestehende Sanitärgebäude hinaus ein weiteres Sanitärgebäude errichtet werden soll? Wenn ja, wo, warum und mit welchen Kosten ist hierfür zu rechnen?

Wenn nein, wie ist die Antwort dann zu verstehen?

  1. Wie soll das bisherige Sanitärgebäude verwendet werden?
  1. Bei den aktuell geplanten Öffnungszeiten wäre der Betrieb eines Kiosks eigentlich nicht wirtschaftlich zu betreiben. Dennoch wurden bereits nicht unerhebliche Summen für die Instandsetzung investiert.
  1. Gibt es einen Betreiber oder Interessenten für den Betrieb des Kiosks? Wenn ja, wer?
  2. Wenn nein, wieso wurde das Kiosk-Gebäude saniert und welcher Funktion soll es zukünftig zugeführt werden, soweit es nicht als Kiosk betrieben wird?
  1. Für die Einrichtung einer technisch gesteuerten Zugangsmöglichkeit mit Transpondern sind rund 400 Euro für ein elektronisches Schloss zu veranschlagen teilte das Bezirksamt mit. Laut Antwort des Bezirksamts in der Drs. 21-775.1 soll der Einbau aber frühestens nach dem Beschluss der Bürgerschaft über den Haushalt 2021/2022 und dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung möglich sein, obwohl laut Abschluss des bezirklichen Haushaltsjahrs 2020 noch 125.892,77 Euro aus bezirklichen Töpfen für die Gesamtmaßnahme „Naturbad Altengamme“ zur Verfügung stehen. Wieso kann der Einbau des elektronischen Schlosses nicht aus den vorhandenen Mitteln des Bezirksamts umgesetzt werden, da man sonst bereits im zweiten Sommer das Bad nicht nutzen kann?
  2. Auch aus der Bevölkerung wird immer wieder gefordert, dass Bad für größere Zeiträume, auch ohne Badeaufsicht, zu öffnen, ähnlich einem Badesee. Hierbei stellt sich die Frage der Betreiberhaftung und Aufsichtspflicht.
  1. Ist das Bezirksamt der Ansicht, dass es aktuell einer Betreiberhaftung für das Bad unterliegt?
  2. Wie verhält sich diese Auffassung zu den aktuellen Planungen, potentiellen Nutzern mittels eines Transponders den Zugang zu dem Bad zu ermöglichen, auch wenn keine Badeaufsicht zugegen ist?
  3. Hat das Bezirksamt bezüglich der Problematik der Betreiberhaftung und Aufsichtspflicht eine rechtliche Prüfung unternommen oder in Auftrag gegeben? Wenn ja, von wem wurde diese erstellt? Wenn nein, wie kommt das Bezirksamt dann zu seiner rechtlichen Einschätzung?
  4. Was wäre nach Ansicht des Bezirksamts zu unternehmen, bzw. wie wäre das Bad umzugestalten, damit das Bezirksamt eigener Ansicht nach einer Betreiberhaftung nicht mehr unterliegen würde?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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